Landessozialgericht mit richtungsweisendem Urteil

Eine Familie aus Hessen klagte gegen die gültigen Hartz IV Regelsätze, da die Bezüge der Bedarfsgemeinschaft nicht für eine lebensnotwendige Versorgung ausreichen würden. Das Hessische Landessozialgericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass die Regelleistungen nicht hoch genug sind, um einer Familie, dass erwünschte Existenzminimum zu sichern. Insgesamt vier Gutachten zur Bedarfsbemessung waren auschlaggebend für das Urteil der Richter. Besonders bemängelt wurde, dass Kinder nur 60% des Erwachsenen-Regelsatzes erhalten. Die Klage geht nun in die nächste Instanz und man darf zumindest hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Bürger handelt und die derzeitigen Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Diese sind nämlich nach Ansicht vieler Experten -und wir von PRO Erfurt sind der selben Meinung- ein klarer Verstoß gegen die Menschenwürde und das Gleichheitsgebot eines sozialen Rechtsstaates.

In einer aktuellen Telefonumfrage sprach sich nicht nur eine einfache Mehrheit der Bundesbürger, sondern sage und schreibe weit über 80% der Befragten, für eine Erhöhung der Hartz IV Leistungen aus. Dieser Forderung schliessen wir uns, gemeinsam mit PRO Thüringen, an. Die Regelsätze sollten in zwei Etappen, 2009 auf 400€ und 2010 dann auf 500€ angehoben werden. Auch Kinder sollten in den Genuß, des vollen Regelsatzes für Erwachsene kommen. Etablierte Politiker werden natürlich einwenden, dass im Staatshaushalt keinerlei Gelder für diese zusätzlichen Sozialleistungen zur Verfügung stehen. Doch wenn man die dafür geschätzten Mehrkosten in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro, mit den 500 Milliarden Euro Staatsbürgschaften vergleicht, die die Bunderepublik den meist privaten Banken zur Verfügung gestellt hat, erkennt man sofort, dass es sich bei den Mehrkosten nur um "Peanuts" handelt. Hinzu kommt, dass die zusätzlichen Bezüge zu grossen Teilen wieder im Staatssäckel landen, da die Hartz IV Empfänger das Geld sicher nicht sparen, sondern ausgeben werden. Die Erhöhung der Regelsätze wäre demzufolge nicht nur sozial gerecht, sondern auch ein erfolgreiches Konjunkturprogramm gegen die drohende Rezession und Motor für den Binnenmarkt. Alle mittelständischen Unternehmer sollten sich aus sozialer Verantwortung heraus, aber durchaus auch zu ihrem eigenen Nutzen dieser Forderung anschliessen.

19.11.2008: | | | | | |

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