DataSV: Mangel und Schaden am Dach – Haftet der Dachdecker?

Aus Bauschadensstatistiken ist bekannt, dass Mängel und Schäden an Steil- und Flachdächern zu den häufigsten Bauschäden gehören. Dies gilt traditionell schon immer für Neubauten und setzt sich mit der Zunahme des Bauens im Bestand auch dort fort.

Die Ursachen für diese signifikanten Schadenshäufigkeiten sind vielfältig. Zum einen spielt eine Rolle, dass die Dachkonstruktionen sowohl bei Steildächern als auch beim Flachdach in ihren Aufbauten und Detailpunkten häufiger komplexer sind und die Berücksichtigung einer Vielzahl materialspezifischer, verarbeitungstechnischer und bauphysikalischer Belange erfordern. Dem wird – und dies ist eine weitere wesentliche Ursache – die Ausführungsqualität der Handwerksbetriebe und die Kontrolle der Ausführung (durch Eigen- oder Fremdüberwachung) nicht immer gerecht. Häufiger zeigen sich die Auswirkungen von Planungsfehlern oder Ausführungsmängeln auch erst nach vielen Jahren – und dann wird eine Mangelbeseitigung regelmäßig sehr teuer!

Aber wann sind Dachdeckungs- bzw. Dachabdichtungsarbeiten bei Neubauten oder bei Arbeiten im Bestand mangelhaft? Welche Prüfungs- und Hinweispflichten hat der Dachdecker? Welche Bedeutung haben Fachregeln und andere technische Regelwerke? Gibt es vielleicht sogar mehrere Mangelverursacher? Und was ist schließlich hinsichtlich der Mangelbeseitigung ggf. zu beachten?

Dazu gibt es jetzt eine Untersuchung von www.DataSV.info, der Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet. Das Dokument stellt – insbesondere mit Blick auf die Fallbearbeitung durch den Rechtsanwalt und Gutachter – in einer umfassenden Rechtsprechungsanalyse die Mangelgewährleistung und Haftungssituation des ausführenden Handwerksbetriebs (Dachdecker) bzw. Bauunternehmers dar. Auch die gerichtliche Praxis bei Dachfällen wird exemplarisch beleuchtet und schließlich fehlen auch Hinweise auf einschlägige technische Regelwerke, Richtlinien und Merkblätter (z.T. mit Links für kostenlosen Download) und weiterführende Literaturangaben nicht.

Das neue Dokument (DokNr. 5-08-1031) erscheint in der Reihe DataSV-Extrakt, in der zu Einzelthemen in straffer Darstellung, z.B. als Rechtsprechungs- oder Literaturauslesen, wichtige und für die Praxis der Juristen und Sachverständigen nützliche Informationen zusammengestellt werden. Die 25-seitige Untersuchung kann zu einem Vorzugs-Preis unter www.DataSV.info/Baurecht.html aus der Datenbank heruntergeladen werden.