Welchen Versicherungsabschluss kann und sollte der Vermieter vom Mieter fordern?

Das Unternehmen für den Vermieterschutz „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ lässt Vermieterfragen durch den Experten Ralf Schönberger beantworten: Vermieter sollten schon bei Vertragsabschluss festlegen, dass der Mieter zwingend eine Haftpflicht-Versicherung abschließen muss, wenn er in der Wohnung ein oder mehrere Aquarien aufstellen möchte. Eine private Haftpflicht-Versicherung kann bereits für einen Betrag von ca. 67 € im Jahr abgeschlossen werden.

Sollten Vermieter Möbel mit vermieten, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, dann sollten sie auf den Abschluss einer Hausrat-Versicherung bestehen. Damit sind sowohl die Vermieter als Eigentümer der Möbel als auch die Mieter im Falle eines Einbruchs oder bei Vandalismus weitestgehend auf der sicheren Seite.

Die Notwendigkeit einer separaten Versicherung einer Einbauküche, die durch den Vermieter eingebaut wurde, sollte bei dem Versicherer des Gebäudes unbedingt erfragt werden. In Fällen, in denen eine „Schrankwand der Einbauküche“ als Trennwand in einem Raum dient, zählt die gesamte Einbauküche in den Versicherungsbereich der allgemeinen Gebäude-Versicherung, die vom Vermieter immer abzuschließen ist.

Hat der Mieter im Schadensfall keine Hausrat- bzw. Haftpflicht-Versicherung, läuft er Gefahr mit seinem gesamten Vermögen zu haften.

Weitere Informationen hierzu befinden sich in der Rubrik Experten-Tipps auf der Webseite der „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ unter http://www.diewada.de/content/expertentipps.php.

Die Termine an denen Experten für die Beantwortung von Fragen rund um Vermietung und Vermieterschutz am Telefon zur Verfügung stehen, finden in unregelmäßigem Rhythmus statt und werden von der „DieWaDa GmbH – Warndatenbank im Mietwesen“ auf ihrer Webseite kurzfristig bekannt gegeben. Fragen können aber auch per E-Mail an kontakt@diewada.de gestellt oder direkt an Herrn Schönberger ra.schoenberger@yahoo.de gerichtet werden.

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