Hausrat-Versicherung

Ist Blitzeinschlag in meiner Hausratversicherung versichert?

In diesem Sommer häufen sich die Meldungen über schwere Gewitter mit Hagel, Donner und Blitzeinschlägen. Dies merken auch die Versicherungen, bei denen zunehmend mehr durch Gewitter verursachte Schäden gemeldet werden. Welche Versicherung kommt aber nun für welchen Schaden auf? Die Gebäudeversicherung kommt, unabhängig davon, ob eine Blitzschutzanlage installiert ist, für Schäden auf, die durch Blitzeinschlag entstanden sind. Dabei wird allerdings die Art der Schäden differenziert: Bei einem Brand, der durch den Blitzeinschlag entstanden ist, haftet die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Feuerschutz, bei Überspannungsschäden haftet die Hausratversicherung. Bitte achten Sie aber darauf, dass Schutz vor Überspannungsschäden nicht automatisch Teil der Hausratversicherung ist. Er kann aber nachträglich, meist durch geringen Aufschlag auf die Prämie, mit in den Vertrag aufgenommen werden. Weitere Informationen über die...

Möglichkeiten den eigenen Hausrat zu schützen

Der eigene Hausrat ist natürlich immer etwas ganz persönliches. Neben dem emotionalen Wert gibt es aber noch den finanziellen Wert. Bereits nach ein paar Jahren steigert sich der Wert in der Regel stetig. Neben Schmuck oder TV-Geräte kommen meist noch viele andere wertvolle Gegenstände oder Kleidung hinzu. Doch schon durch einen einfachen Wasserschaden kann der gesamte Hausrat zerstört werden. Eine recht gute Möglichkeit ist eine passende Hausratversicherung abzuschließen. Diese Sachversicherung sichert oft kostengünstig das Eigentum ab. Allerdings sollte man die unterschiedlichen Angebote der Hausratversicherung ausführlich prüfen und vergleichen, denn je nach Ort bzw. Gemeinde variieren die Preise. Wohnen Sie zum Beispiel in einem „Risikogebiet“ für Hochwasser kann der Jahresbeitrag natürlich schnell steigen. Außerdem kann auch die Versicherungssumme unterschiedlich sein, der für den Kunden und seinem Versicherungsschutz recht...

Welchen Versicherungsabschluss kann und sollte der Vermieter vom Mieter fordern?

Das Unternehmen für den Vermieterschutz „DieWaDa GmbH - Warndatenbank im Mietwesen“ lässt Vermieterfragen durch den Experten Ralf Schönberger beantworten: Vermieter sollten schon bei Vertragsabschluss festlegen, dass der Mieter zwingend eine Haftpflicht-Versicherung abschließen muss, wenn er in der Wohnung ein oder mehrere Aquarien aufstellen möchte. Eine private Haftpflicht-Versicherung kann bereits für einen Betrag von ca. 67 € im Jahr abgeschlossen werden. Sollten Vermieter Möbel mit vermieten, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, dann sollten sie auf den Abschluss einer Hausrat-Versicherung bestehen. Damit sind sowohl die Vermieter als Eigentümer der Möbel als auch die Mieter im Falle eines Einbruchs oder bei Vandalismus weitestgehend auf der sicheren Seite. Die Notwendigkeit einer separaten Versicherung einer Einbauküche, die durch den Vermieter eingebaut wurde, sollte bei dem Versicherer des Gebäudes unbedingt...

Inhalt abgleichen