Leistungsbilder für die Bauabnahme mit Bausachverständigen

Die Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen gehört zu den „klassischen“ Aufgabenstellungen von Bausachverständigen. Es gibt kaum einen im Bauwesen tätigen Sachverständigen aus den Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure sowie der handwerklichen Gutachter, der die Leistung „Bauabnahme“ nicht anbietet. Eine Reihe gerichtlich entschiedener Haftungsfälle hat jedoch beachtliche Defizite in der Vertragspraxis der Gutachter offenbart. Auslöser für mögliche Haftungsprobleme waren regelmäßig gänzliche fehlende, lückenhafte oder unklare vertragliche Vereinbarungen über die von dem Sachverständigen zu erbringenden oder auch gerade nicht geschuldeten Abnahme- und ggf. sonstigen begleitenden Leistungen.

Die ARGE Dr. Aurnhammer hat jetzt insgesamt mit DataSV.info sieben detailliert ausgearbeitete Leistungsbilder entwickelt, die das gesamte Spektrum möglicher Tätigkeitsfelder der Sachverständigen bei der Bauabnahme abdeckt. Damit stehen den Sachverständigen für ihre Vertragspraxis und eine wirksame Begrenzung der Haftungsrisiken in diesem wichtigen Tätigkeitsfeld erstmals systematische Grundlagen für die Beschreibung der Leistungsinhalte im Einzelfall zur Verfügung. Außerdem können die konkret formulierten Bausteine der einzelnen Leistungsbilder auch bedarfsgerecht bei ggf. abweichenden Praxissituationen neu zusammengestellt und kombiniert werden.

Die Leistungsbilder für die Bauabnahme mit Bausachverständigen sind in die Online-Datenbank www.DatsaSV.info eingestellt worden und stehen dort als kostenpflichtiges Dokument Nr. 4-06-0801 jederzeit zur Verfügung.

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