„Wohn-Riester“-– Bausparen mit Riesterförderung

Neustadt/Wstr., 24.04.2008. Seit dem Wegfall der Eigenheimzulage wurde immer wieder über einen Ersatz dieser Fördermaßnahme nachgedacht. Mit dem Eigenheimrentengesetz (besser bekannt unter dem Stichwort „Wohn-Riester“) wird nun wieder eine staatliche Unterstützung zum Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum eingeführt.

Grundlage dieser Gesetzesinitiative ist die Tatsache, dass auch selbstgenutztes Wohneigentum eine Form der Altersvorsorge ist und somit eine Förderung im „Riester-Rahmen“ angebracht ist.

Neu am sogenannten „Wohn-Riester-Förderung“ ist, dass jetzt nicht mehr nur Zahlungen für zertifizierte Versicherungsprodukte gefördert werden, sondern dass sowohl Zahlungen auf Bausparverträge als auch Tilgungszahlungen für Darlehen zum Erwerb von eigengenutztem Wohnraum mit Zulagen bedacht werden.
Nach eigener Aussage sind die Bausparkassen bemüht, hier sobald wie möglich förderfähige Bauspar- und Finanzierungsangebote bereit zu halten.

Nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ werden die Zulagen nicht ohne Eigenleistung des Einzelnen gewährt. In der Praxis wird es so aussehen, dass jeder, der 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr in seine Altersvorsorge investiert, staatliche Zulagen erhält.
Die Zulagen betragen pro Jahr für einen rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen 154,00 €.
Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen noch einmal 185,00 € jährlich und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, sogar 300,00 € hinzu; gefördert wird bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Wie alle Riester-Produkte unterliegt auch die neue Wohn-Riester-Förderung der nachrangigen Besteuerung. D. h., die geförderten Beiträge werden auf einem so genannten „Wohnförderkonto“ erfasst und mit 2 Prozent jährlich verzinst. Diese Summe muss der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand mit seinem jeweils individuell gültigen Satz versteuern. Für gewöhnlich wird dies über einen Zeitraum von 23 Jahren geschehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit die Steuerschuld mit 30% Nachlass in einem Betrag zu begleichen.

Awacs Financial Software Systems, Marktführer im Bereich Software für Bausparen und Baufinanzieren in Deutschland, stellt mit dem Online-Rechner „Wohn-Riester“ ein wichtiges Werkzeug zur Berechnung der Fördermöglichkeiten - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – für Banken und Bausparkassen zur Verfügung.

Die Produkte der Firma Awacs rund um die Baufinanzierungsberatung sind seit vielen Jahren mit mehreren hunderttausend Installationen bei namhaften Versicherern, Banken, Sparkassen und Bausparkassen im Einsatz.
Der Online-Rechner „Wohn-Riester“ ist ab dem 1.05.2008 unter http://riester.awacs.de, als auch im Immobilienportal ImmoNexus unter www.immonexus.de/riester.html zu finden.


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