Detektiv | Überwachung | d i r e k t e i®|DIE DIREKT DETEKTEI
Pressetext verfasst von Detektiv am Mo, 2008-03-17 20:52.Hoheitliche Möglichkeiten polizeilicher- und nachrichtendienstlicher Ermittlungen mittels Telefonüberwachung.
d i r e k t e i®I n f o r m a t i o n :
Detekteien ist es in der BR Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt Telefon- oder andere Kommunikationsmittel, ohne Einverständnis der Kommunikanten, zu überwachen.
[ Lauschabwehr der direktei® | http://www.direkt-detektei.de/lauschabwehr.html ]
Polizei und Nachrichtendienste der BR Deutschland nutzen unter Umständen die Prinzipien der Telefonüberwachung :
- rückwirkende Überprüfung der Verbindungsdaten
- die Digitalisierung des Telefonnetzes und die Marktliberalisierung der Telekommunikation mit der damit einhergehenden Vielfalt neuer Marktanbieter, die Trennung von Netz- und Serviceanbietern sowie die neuen Servicedienste wie zum Beispiel die Rufnummernanzeige, Anrufweiterschaltung und dergleichen, stellen bei der Telefonüberwachung hohe technologische Hürden dar, ermöglichen aber auch gleichzeitig eine erhebliche Ermittlungsoptimierung
- technologische Weiterentwicklungen, wie zum Beispiel das ISDN, erleichtern die polizeilichen und nachrichtendienstlichen Ermittlungs- und Fahndungsansätze
- früher gab es getrennte Netze für die Übertragung gesprochener Worte – dies war das normale Telefon – und für Daten wie beispielsweise Telefax, Telex und Datex
- nunmehr sind diese Netze vereint
- neben den Fingerabdrücken [ daktyloskopische Gutachten der direktei® ] am Telefonhörer und den anderen klassischen Spuren, die der Täter durch einen Telefonanruf direkt in der Anzeige der Wahlwiederholung, im Kurzwahlspeicher oder im persönlichen Telefonregister hinterlässt, legt er natürlich meist noch weitere Fährten, von denen er nichts ahnt
- bei der digitalen Netznutzung werden die Verbindungsdaten gespeichert
- durch die Überprüfung dieser Daten sind rückwirkende Ermittlungen und konkrete Schlüsse auf Personen möglich
- bei jeder Telekommunikation fallen drei Gruppen personenbezogener Kommunikationsdaten an :
1. Bestandsdaten – Daten die vom Anbieter dauerhaft gespeichert und bereitgehalten werden – also Rufnummer , Name , und Anschrift des Teilnehmers sowie die Leistungsmerkmale des Anschlusses und Informationen über das Endgerät
2. Inhaltsdaten – sie beinhalten die Informationen und Nachrichten, die übertragen wurden – zum Beispiel Texte , Bilder oder Daten
3. Verbindungsdaten – geben Auskünfte über die nähren Umstände der Telekommunikation – also Zeitpunkt und Dauer der Verbindung , die Rufnummer des rufenden oder des angerufenen Anschlusses und bei mobilen Diensten die Standortkennung der Endgeräte
4. Mobilfunkbetreiber senden periodisch Signale aus, um Handys zu orten und deren Standorte zu bestimmen – auch ausgeschaltete Funktelefone können unter Umständen so geortet werden!
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