LK Harburg erweitert LÄMMkom-Einsatz auf den ASD im SGB VIII

Der Landkreis Harburg dehnt den Einsatz der Dortmunder Software für die Sozialgesetzgebung LÄMMkom jetzt innerhalb der Jugendhilfe auch auf seine Allgemeinen Sozialen Dienste aus. Den Start macht die Jugendgerichtshilfe. Innerhalb einer Projektwoche konnte für diesen Bereich die gesamte Projekteinführung erfolgreich abgeschlossen werden.

Die detaillierte Analyse der Arbeitsabläufe vor Ort stand am Anfang des Projektes. „Der LÄMMkom-Einsatz soll die Prozesse vor Ort im System widerspiegeln. In manchen Bereichen können wir sogar zu einer gravierenden Verbesserung und Straffung der Abläufe beitragen. Eine Totalveränderung macht dagegen meist keinen Sinn“, berichtet Dirk Hofmann, Projektleiter der Lämmerzahl GmbH und zuständig für die Einführung in Harburg. „Viele Strukturen haben sich über Jahre hinweg als besonders effektiv erwiesen und diesen gilt es, im System Rechnung zu tragen. Deshalb unterstützen wir den Workflow der Mitarbeiter mit LÄMMkom und sorgen nicht für eine Unterbrechung, die durch praxisfremde Systemstrukturen hervorgerufen werden könnte.“

Anhand der analysierten Arbeitsabläufe wurden Profilstammdaten und Profildaten der Einzelfälle konfiguriert, Mitarbeiterschulungen zur Erfassung von Fall- und Profildaten, zu Profiling- und Fallmanagement-Funktionen, Hilfeplanverfahren und Historienauswertungen durchgeführt und ein endgültiges Profil für die Jugendgerichtshilfe erstellt.

Der Fortschritt für den Landkreis Harburg ist gerade im ASD enorm. Noch bis vor Kurzem hatten die Mitarbeiter in der Jugendgerichtshilfe Fälle, Profil- und Stammdaten manuell auf Karteikarten eingetragen und hausinterne statistische Erhebungen per Exceltabelle, Listen und Büchern durchgeführt. Datenänderungen konnten nur unzureichend im Karteisystem nachgetragen werden. Für eine sanfte Ablösung dieses Verfahrens drucken die Mitarbeiter nun die in LÄMMkom erfassten Daten auf Karteikarten aus und profitieren von der Zeitersparnis, die sich durch den Verzicht auf die manuellen Eingaben ergibt. Der vollständige Umstieg, der eine ausschließliche Durchführung aller Arbeitsschritte in LÄMMkom ermöglicht, steht am Ende dieser insgesamt positiven Entwicklung. Schon jetzt ermöglicht die zentrale elektronische Datenerfassung nicht nur eine vereinfachte Datenpflege, sondern auch zentrale Auswertungen per Mausklick, einen schnellen, vollständigen Überblick über sämtliche Fallverläufe aufgrund historisierender Einträge, zentral verfügbare Dokumentvorlagen und einen einfachen Zugriff auf umfassende Profiling-, Hilfeplan- und Fallmanagement-Funktionen.

Die erfolgreiche Einführung von LÄMMkom in der Jugendgerichtshilfe zieht zukünftig die Ausstattung weiterer Bereiche des ASD wie die der Allgemeinen Sozialdienste oder des Adoptionswesens nach sich.

Jugendgerichtshilfe im Landkreis Harburg: Die Jugendgerichtshilfe ist an jedem Jugendstrafverfahren gegen einen jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren beteiligt. Sie berät den jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern), erklärt den Ablauf des Strafverfahrens und gibt zur Gerichtsverhandlung Anregungen zur Situation des jungen Menschen für Staatsanwaltschaft und Gericht. Auch nach dem Strafverfahren kann die Jugendgerichtshilfe beraten und Unterstützung geben. Zudem kann ein Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt werden. Die Angebote der Jugendgerichtshilfe sind freiwillig. Die Mitarbeiterinnen sind weder Ankläger noch Verteidiger.

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Über Maike Czieschowitz

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