Gegen die Auswirkungen der USA-Zölle ( Eigen-)Kapital am freien Kapitalmarkt beschaffen - von Dr. jur. Horst Werner

Die Zolleinigung zwischen Europa/ Deutschland belastet insbesondere die deutsche Wirtschaft sehr stark und kostet den Unternehmen erforderliche Liquidität für Investitionen und Wachstum, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Bankkredite sind da nicht immer hilfreich und werden oft von den Kreditinstituten zur Zeit abgelehnt, was man an den steigenden Insolvenzzahlen ablesen kann. Dieser Trend wird sich im Mittelstand weiter verstärken, wenn keine Auswege gefunden werden. Es gibt Wege der Bonitätsverbesserung und der alternativen Liquiditätsverbesserung. Ohne Banken lässt sich zusätzliches Kapital auf vielfältige Weise beschaffen. Über "Family-und-Friends" Aktionen lässt sich unproblematisch weiteres Kapital beschaffen oder mit einem "dept-equty-swap" die Bonität zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit erreichen. Es ist die bloße Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital.

Angesichts der restriktiven Kreditvergabe der Banken aufgrund der internationalen Bankenkrise erhöhen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen zwecks Sanierung ihr Eigenkapital und ihre Liquidität mit mezzaninen Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen). Auf diese Weise können u.a. Insolvenzgefahren abgewendet werden. Die Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens ist aber auch ohne Zuführung von frischer Liquidität unkompliziert möglich. Mit oft einfach durchzuführenden Maßnahmen lassen sich erhebliche Verbesserungen der Bilanz- und Kapitalstruktur erzielen. Eine solche Stärkung des Eigenkapitals ist für jedes Unternehmen mit einem so genannten

„Debt-Equity-Swap“

möglich. Der Begriff „Debt-Equity-Swap" bezeichnet die Umwandlung von Verbindlichkeiten („Debt") in Eigenkapital („Equity") und ist eine Massnahme der Umschuldung ohne Bank und gleichzeitig ein Akt der Bilanzoptimierung :

Unternehmensverbindlichkeiten können sowohl in Vollgesellschaftsanteile (z.B. GmbH-Stammanteile oder Aktien) als auch in mezzanine Finanzierungsformen (z.B. Genussrechte und stille Beteiligungen) umgewandelt werden.
Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für alle anderen Verbindlichkeiten gegenüber außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten.

Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der

Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital

an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in

stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital

regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.

Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also Wege aus der Schuldenfalle.

Die Umwandlung von Verbindlichkeiten zur Unternehmenssanierung

Ein Debt-Equity-Swap eignet sich auch als Sanierungsinstrument. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.

Der Finanzjurist Dr. Werner erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Sie unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap für Gesellschafterdarlehen und sonstige Verbindlichkeiten, der Ihrem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:

· Sofortige Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität

Unmittelbare Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-) Kapitalaufnahme
Erfolgsabhängigkeit der Ausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bis hin zu einer „schwarzen Null").

Die Privatplatzierung bzw. das Private Placement ist ein öffentliches Unternehmensbeteiligungs-Angebot von Kapitalmarktprodukten in der Form von Wertpapieren oder Vermögensanlagen ( = nicht wertpapierverbriefte Beteiligungen ) an eine unbestimmte Zahl von Kapitalgebern bzw. an breit gestreute Anlegerkreise ausserhalb der Börse ( oft auch als Pre-IPO bezeichnet ) am freien, ungeregelten Kapitalmarkt über den freien Kapitalanlagevertrieb oder durch eine Direktplatzierung. Demgegenüber spricht man bei einem Börsen-Placement oder Börsen-Going-Public von einem Initial Public Offering ( = IPO ) mit einer entsprechenden amtlichen Börsenzulassung und dem Vertrieb über die Investment- bzw. Wertpapierhandelsbanken. Kein Private Placement im Begriffssinne stellt der Beteiligungsverkauf an vorab ausgewählte Investoren dar, bei dem die Beteiligungsprodukte nicht öffentlich, sondern nur direkt bestimmten Kreisen, z.B. Großinvestoren etc., zur Zeichnung angeboten werden.

Genau wie bei einem Börsengang handelt es sich bei dieser Form des Private Placements um ein öffentliches Angebot des Unternehmens an das breite Anlegerpublikum und dem Verkauf auf einer breiten Investorenbasis. Es ist damit gewissermaßen ein „Public Placement“ außerhalb der Börsen am freien Kapitalmarkt, der seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich über die Verkaufsprospektgesetze reguliert und durch die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen transparent ist.. Ebenso wie bei einem Börsengang sind bei einer Privatplatzierung am ausserbörslichen Beteiligungsmarkt bestimmte gesetzliche Kapitalmarktregeln einzuhalten. Diese Regeln ergeben sich aus den Kapitalmarktgesetzen, den Verkaufsprospektgesetzen und dem Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ).

Die Privatplatzierung bzw. das Private Placement am Kapitalmarkt geschieht meist im Wege der Direktplatzierung durch Mailings, über Anzeigenkampagnen im Online- und Offline-Bereich ( Printmedien ) oder mit der Unterstützung durch vermittelnde Finanzdienstleister und freie Finanzvertriebe. Dabei können institutionelle Investoren, private Großinvestoren oder private Kleinanlegerkreise angesprochen werden. Mit einem Fact-Sheet oder einem kleinen Beteiligungs-Exposé erreicht man die Aufmerksamkeit von Beteiligungsgesellschaften, Family-Offices, Business Angeln, Venture Capital Gesellschaften oder Private Equity Unternehmen.

Das Unternehmen genießt absolute Freiheit bei der Akquisition des Kapitals. Unabhängig von Dritten bestimmt es selbständig, wann und wie es tätig wird, auf welche Weise das Kapital eingeworben wird und mit wem es in Verhandlung tritt - die Kapitalstrategie ist überaus vielseitig, sie kann mehrgleisig erfolgen und kann jederzeit an die Bedürfnisse bzw. an die Interessen des Unternehmens angepasst werden. Es herrscht bei einem Private Placement eine viel größere Angebots- und Abschlußflexibilität als bei der Finanzierung über Bankkredite.

Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr.jur.Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .