Mitarbeiterbeteiligungen sollten gesetzlich reformiert und steuerlich besser gefördert werden – von Dr. jur. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mo, 2024-11-04 11:10.Die Beteiligung von abhängig Beschäftigten am eigenen Unternehmen mit voll stimmberechtigtem Haftungskapital oder mit stimmrechtslosem Mezzaninekapital wird vom Staat als sogen. Mitarbeiterbeteiligung steuerlich gefördert und platzierungstechnisch begünstigt, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich bankenunabhängig auch durch derartige Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Das Finanzministerium bemüht sich, einen Reform-Entwurf noch in diesem Jahr im Bundeskabinett vorzulegen und zu beschließen. Am bemerkenswertesten ist das Reformziel, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiter von Euro 360,- auf Euro 720,- zu erhöhen, so dass hierauf keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Diese Erhöhung ist seit Jahren überfällig.
Finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen gewähren Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber-Unternehmen. Diese Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschußt. Seit einigen Jahren gilt der § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland.
Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens läßt sich zur Verbesserung der Bonität, des Ratings und der Kreditwürdigkeit bankenunabhängig gerade durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte, sondern nur Zinszahlungs- und Gewinnrechte einräumen. Soweit die Beteiligung über Genussrechte oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens. Durch die Mitarbeiterbeteiligung findet alkso nicht unbedingt eine Stimmrechtsverwässerung statt.
Nach Informationen der FAZ enthält ein Gesetzesentwurf folgende Neu-Regelungen:
• Der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll verdoppelt werden, von 360,- auf
720,- Euro.
• Die Steuer wird erst dann fällig, wenn eine Beteiligung tatsächlich veräußert wird.
• Die Umsatzsteuerbefreiung für Investmentfonds soll ausgeweitet werden.
• Stärkung im Wettbewerb um die besten Talente
Im Silicon Valley gilt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung, im Fachjargon Employee Stock Ownership Plan (ESOP), als bewährtes Mittel, um Top-Talente anzuwerben. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Gewinn- und Erfolgsbeteiligung als Ausgleich für ein häufig niedriges Grundgehalt. Das kann sich für die Mitarbeiter bei offenen Beteiligungsformen im Falle eines Börsengangs oder Exits durchaus lohnen. Einige Mitarbeiter der ersten Stunde bei Apple sind durch Mitarbeiteraktien steinreich geworden. Ein weiteres Beispiel: Falls Airbnb dieses Jahr an die Börse gehen sollte, werden voraussichtlich „Hunderte Mitarbeiter, die Aktien als Mitarbeiterbeteiligung bekommen haben, mit dem Börsengang zu Millionären“, weil sie bei ihrer Einstellung Aktienoptionen erhalten haben. Weitere Auskünfte erteilt kostenfrei der Mezzaninekapital-Spezialist Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.
n der Bundesrepublik mag der Gedanke der Mitarbeiterbeteiligung sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Beschäftigten noch vergleichsweise neu sein, wird aber von der Bundesregierung und den Unternehmensverbänden stark unterstützt und wurde bereits mit gesetzlichen Verbesserungen ( Gesetz seit dem 01. April 2009 ) gefördert. Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter einen erhöhten Arbeitsanreiz, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer Verbesserung der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings des arbeitgebenden Unternmens.
Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung: Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Eigenkapitalquote und die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitsmoral und sichert so die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. Daneben steigt die Eigeninitiative der Arbeitnehmer, die Arbeitsmotivation der Beschäftigten und dadurch die Produktivität des Unternehmens.
Weitere Informationen erteilt kostenfrei Dr. jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .