Hat die Frankfurter Anwaltschaft Angst vor Staatsanwälten sowie dort tätiger Richterschaft?

Im Jahre 2010 war die Generstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main mit dem Az. 3 Zs 2205/10 gefordert eine öffentliche Verleumdung mit einhergehender Kreditsschädigung aufzuklären. Bei einer tatsächlichen strafrechtlichen Aufklärung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, wären diese auf weitere schwere Straftaten anderer beteiligter Bundesländer gestoßen, was man aber in Frankfurt/Main wohl nicht wollte.

Diese weiteren unaufgeklärten schweren Schädigungen durch § 258a StGB, erzeugen dann unbegrenzte Folgeschäden, für die man irgendwie nicht zu Verantwortung gezogen werden möchte. Nun möchte im folgenden Klageverfahren Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft einem Bürger verkaufen, dass Staatsanwälte und auch Richter sich nicht in der Zivilprozessordnung auskennen müssen. Nicht auskennen, obwohl es dazu Grundsatzurteile gibt, wer soll eine solches rechtliches Argument denn glauben? Ein richterlicher Beschluss und in dem die Wahrheit niedergeschrieben werden sollte, ist in Frankfurt/Main keine Rechtsurkunde.

Nun wurde das Büro der Frankfurter Anwaltskammer mehrfach informiert, aber diese wichtigen Infomationen scheinen wohl nicht an die Mitglieder der Anwaltskammer weitergereicht worden sein.

12. August 2023
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Rechtanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Recht auf anwaltliche Vertretung vor Gericht im Demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland
Ihr Zeichen A/411/2022 Wi - Ci

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

zunächst, Staats- und Justizbeamte haben seit 1995 das mehrfach patentierte Klima- und Umweltprojekt mit dem Markennamen „xxxxxx“, durch Dummheit, Faulheit und mit größter Sicherheit, durch organisierte Staatskriminalität zerstört.

Bedauerlicher Weise waren auch Täter aus ihrem anwaltlichen Berufsstand daran beteiligt. So hatte in Bayern ein Rechtsanwalt und Treuhänder €250.000EUR aus meiner Finanzierung unterschlagen. Ein Rechtsanwalt und Notar aus Hamburg beglaubigte kriminell mit Notarvertrag in 2004 meine industrielle Finanzierung in Höhe von €32 Millionen EUR. Die finanzielle Schädigung aus Notargebühren und AG-Gesellschaftsanteilen können Sie, meine Damen und Herren Anwälte, sich besser selbst ausrechnen. Der erste staatskriminelle Höhepunkt war durch eine fünfjährige Verfolgung Unschuldiger zwischen 1997 und 2003 durch das Land Niedersachsen gegeben. Der hieraus entstandene sehr konservative finanzielle Schaden betrug bis zum Juni 2022, zirka €16.8 Millionen EURO. Der zweite staatskriminelle Höhepunkt ergab sich im Jahre 2006 durch Verrat von Betriebesgeheimnissen an die Shairco Group in Jeddah, mit €40 Millionen EURO Schadenssumme sowie Ende 2007 durch Erteilung einer kriminell exklusiven Lizenz eines meiner Patente an die Magnum Inc. in Fort Lauderdale. Da die Magnum Inc. ein US-Börsenunternehmen war, dürfte die damit weltweite Anlegerschädigung im dreistelligen Millionenbereich liegen. Ganz abgesehen von verlorenen Lizenzeinnahmen meiner Person von mindestens §300.000 USD plus pro Jahr. Für diese zweite finanzielle Schädigung ist allein das Bundesland NRW rechtlich sowie materiell verantwortlich. Der dritte staatskriminelle Akt mit finanzieller Schädigung in Höhe weiterer $250.000 USD und aus dem Jahre 2000, betrifft das Bundesland Brandenburg, welches sich fünf Jahre lang weigerte eine Betrugs- Ermittlungsakte an das FBI in Florida wegen angeblicher Arbeitsüberlastung zu übermitteln. Erst sieben Jahre später wurde dieser Bandenchef zu 20 Jahren State Prison durch ebenfalls US-Geschädigte dort vor Gericht gebracht und auch so verurteilt.
Das Bundesland Thüringen (AG-Erfurt) bestellte 1998 einen einschlägig Vorbestraften und entgegen § 6 Abs. 2, S.3 GmbHG zum Geschäftsführer. Dieser verursachte zusammen mit einer kriminellen Durchfinanzierungsbestätigung der Deutschen Bank mit 6,75 Millionen D-Mark einen weiteren finanziellen Schaden mehrerer Hunderttausend D-Mark.
Nun der staatskriminelle Höhepunkt des Ganzen, zur rechtlichen Vertuschung wurde meiner Person bereits im Jahre 2002 und damit rückwirkend ab 1995, durch einen ebenso unbekannten Staatsbeamten in Delmenhorst die private und geschäftliche Steuerpflicht entzogen. Darüber hinaus entzog mir das Finanzgericht Hannover mit einem ebenso erfolgten schweren vorsätzlichen staatlichen Prozessbetrug, die Unternehmereigenschaft.

Dieser vorsätzliche Prozessbetrug ergab sich aus der Behauptung dieses ebenso unbekannten Gutachters, dass mit meinen Patenten und Technologien niemals Geld zu verdienen sei. Die beteiligte Bande aus Florida erzielte durch den kriminellen Lizenzvertrag und in nur den ersten sieben Monaten im Jahre 2008 Geschäftsaufträge von $240 Millionen USD. Dass ich schon früher Teile der beteiligten Staatsanwaltschaften und unter den Fachaufsichtsführungen der GenStA-Celle sowie GenStA-Oldenburg, seit 2004 mit Strafanzeigen wegen mafioser vorsätzlicher bandenmäßiger Strafvereitelungen im Amt überzogen habe, möchte ich hier nicht vergessen zu erwähnen.

Politiker aller beteiligten Bundesländer sowie der Deutsche Bundestag und auch das Kanzleramt, schoben mehr als einmal die rechtliche und materielle Verantwortung immer auf die jeweilig handelnden Exekutive sowie Judikative. Welche selbst in ihren Strafvereitelungen im Amt natürlich keine strafbaren Handlungen sahen. Selbst das BVerfG sah unter dem Az. 2 BvR 2156/09 vom 26. Oktober 2009 keine Pflicht zur Steuer, noch eine Pflicht zur Steuergerechtigkeit.

Über den Artikel 14 Grundgesetz brauche ich Sie wohl nicht aufzuklären. Welche materiellen und auch psychischen Folgen diese vorgenannten Straftaten im Amt für beteiligte Geschädigte nach sich ziehen, kann sich jeder Anwalt an seiner rechten Hand abzählen. Eigentum mit Existenz und Altersrente völlig zerstört.
Wie bereits in 2010 Herr RA xxxxx in einer mündlichen Beratung in Frankfurt klarstellte, eine solche Klagesache und mit politischen Mitwissern, rührt kein Anwalt mehr an. Diese Feststellung hatte sich in allen Gerichtsverfahren seit 2013 bestätigt.

Zu dem vom Amtsgericht Frankfurt vom 04. August 2023 übermittelten Beschluss und betreffend der Entpflichtung RA xxxxxx, fehlen mir die Worte.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.

Anlagen;
Strafanzeige vom 11. August 2023
Beschluss AG-Frankfurt und datiert vom 03. August 2023