Strafanzeige gegen Ministerpräsident Stephan Weil und Andere

Wenn Staatsanwälte und deren Zeugen vor Gericht vorsätzlich und bandenmäßig erheblich gelogen haben, dann ist das strafrechtlich mindestens als Vergehen zu werten. Wenn dabei noch völlig entlastendes Beweismaterial durch Staatsanwaltschaft und Zeugen in drei Gerichtsintanzen unterschlagen wurde, dann ist man strafrechtlich für die Täter und deren Mitwisser beim Straftatbestand des Verbrechens anbelangt. Da in der Folge durch einen angeblich unbekannten Staatsbeamten und schon vor erstinstanzlichem Gerichtsbeschluss angeordnet wurde, dass die privaten sowie geschäftlichen Steuersignale auf ein mehrfach patentiertes hochinnovatives Umwweltverfahren im zweistelligen Millionenwert zu schließen sind, dürfte das Ganze als mafiose Staatskriminalität des Bundeslandes Niedersachsen öffentlich zu bezeichenen sein. Ein amtliches Schließen dieser Steuersignale dürfte spätestens gemäß BFH Beschluss zum Az.V B 28/19 als Berufsverbot gewertet werden. Nicht nur, dass durch diese strafrechtlichen staatlichen Handlungen das Klima seit 1998 mit erheblichem CO² in Millionenhöhe mehrbelastet wurde, obenauf ist der Steuerschaden für den Steuerzahler in gleicher Höhe zu werten.

Viele Bürger in Niedersachsen haben sich erst kürzlich und genau für ein solches rechtstaatliches Verhalten von Politik und Justiz entschieden.

29. Oktober 2022

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Staatsanwaltschaft Lüneburg
Im Werder 5
29221 Celle

Aktz. NZS 41 08 Js 9700/22
Bescheid vom 06. September 2022
Ermittlungsverfahren gegen Stephan Weil und Andere

Sehr geehrte Frau DeII’Aquila,

leider kann ich erst heute zu Ihrem Bescheid kurz Stellung nehmen, da ich mich ab dem 02. September 2022 zu einer dreiwöchigen kardiologischen REHA in Boltenhagen befand.

Es macht überhaupt keinen rechtlichen Sinn mehr, eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle zu erheben, wobei die Anwaltschaft in Celle nicht einmal mehr eine Rechtsberatung gegen Honorar gewährte, geschweige denn ein Mandat für ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG-Celle (noch dazu gegen PKH) übernehmen würde.

Ich habe daher alle unter dringenden Verdacht stehenden amtlichen Straftaten gegen meine Person und seit 1988 von Staats- und Justizbeamte ausgeführt, im Internet veröffentlicht. Eine Kopie dessen ging im Zusammenhang mit einem kürzlichen Beschluss des SG-Oldenburg an das Bundesverfassungsgericht.

Zur Vertuschung der Falschen Verdächtigung mit dem Az. 4 Cs 427/01 sowie im weiteren Zusammenhang mit dem Az. 16 V 10089/03 des FG-Hannover, gibt es unangreifbares Beweismaterial aus den Ermittlungs- und Gerichtsakten. Auch gibt es dazu aus 2011 eine spätere schriftliche Stellungnahme der fachaufsichtsführenden Finanzbeamtin Frau Dietrichs-Prinz bei der Steuerfahndung in Hannover. Nicht zu vergessen, es gibt eine schriftliche Anweisung des Jahres 2004 aus den Ermittlungsakten des damaligen Staatsanwalts Dr. Lehmann der Staatsanwaltschaft Hannover, Beweismittel gegen die drei am Finanzgerichtsverfahren in Hannover beteiligten Finanzrichter zu unterdrücken. Diese schriftliche Anweisung des Dr. Lehmann lautete, dem AE das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens gegen die drei Finanzrichter nicht mitzuteilen. Obenauf gibt es nach diesem Datum ein Schriftstück der Staatsanwaltschaft Hannover, dass die übermittelten Beweismittel des AE nicht zugeordnet werden konnten
(Vermerk Aktenzeichen Unbekannt).

Gegen die zwei erhobenen Falschen Verdächtigungen durch den beteiligten Staatsanwalt Müller-Wolfsen und Andere, hier vor dem AG- und später dem LG-Verden aus 1997, stehen noch heute Kontoauszüge der Sparkasse Syke sowie das damaligen Beschlagnahmeprotokoll des beschuldigten Steuerfahnders Hörding als Beweis einer weiteren nach 1988 ausgeführten staatskriminellen Handlung zur Verfügung.

Das Finanzgericht Hannover beugte vorsätzlich Recht im Verfahren zum Az. 16 V 10089/03 und indem es den § 76 Abs. 1 FGO vorsätzlich umging. Denn nur so konnten damals mit erhebliche Finanzmittel für eine Staats- und Amtshaftungsklage zum Nachteil meiner Person unterdrückt werden. Auch teilte das Finanzamt Delmenhorst am 17. August 2022 schriftlich mit, dass die Akten zur Feststellung des erteilten steuerlichen und kriminellen Berufverbots meiner Person, bereits ab 2002 vernichtet worden sind.

Einfach zusammengefasst, der Demokratische Rechtsstaat und seine Exekutive sowie Judikative waren seit 1995 möglicherweise zu faul, zu dumm aber ganz bestimmt in Teilen vorsätzlich kriminell, um mein privates und auch geistiges Eigentum zu in mehr als erheblicher Höhe zu beschützen. Am Ende des Ganzen erfolgten durch ständige vorsätzliche und bandenmäßige Rechtsbrüche und nun noch obenauf eine schwere körperliche kardiologische Schädigung. Möglicherweise verbunden auch mit einer Tötungsabsicht, um den begangenen ungesühnten amtlichen Vergehen und Verbrechen straf-, materiell- und wieder-gutmachungsfrei entkommen zu können.

Gemäß der kriminellen Löschung meiner privaten sowie geschäftlichen Steuersignale in 2002, besteht nach wie vor ein kriminelles Berufsverbot auf meine seit 1997 patentierten und bisher unpatentierten Klima- und Umwelt-verfahren (BFH Beschluss vom 17.07.2019 - V B 28/19). Da diese kriminelle Löschung der Steuersignale mir erst in 2017 bekannt wurden und daher bis heute rechtgültigen Bestand haben, sind alle im Ermittlungsverfahren Beschuldigten der Beihilfe durch Unterlassen beschuldigt und haben sich auch an mehreren damit im Zusammenhang stehenden Straftaten schuldig gemacht.

Da diese Mittäterschaften durch andere Ermittlungsverfahren und bis in die höchsten Ränge der Judikative, Exekutive und auch Legislative des Demokratischen Rechtsstaats reichen, ist es ansatzweise nicht verwunderlich, dass die Anwaltschaft und auch die Gerichte einen Rechtsbeistand für ein jegliches Verfahren verweigern bzw. verweigerten.

„Der rechtliche Krug der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt, geht so zu lange zu Wasser, bis er bricht“.

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Von StA Lüneburg -- geschwärzt 06-09-2022 Weil_20221102_0001.pdf961.76 KB