Das Finanzportal Anleger-Beteiligungen.de ist das marktführende Beteiligungs-Portal für die ausserbörsliche Kapitalbeschaffung

Der Beteiligungsmarktplatz www.anleger-beteiligungen.de von der Dr. Werner Financial Service AG ( wwwe.finanzierung-ohne-bank.de ) kann auf eine über 22-jährige Erfahrung im Bereich des vor- und ausserbörslichen Finanz-Marketings zur bankdenunabhängigen Kapitalbeschaffung für Unternehmen mit mehr als 10.000 gelisteten Kapitalmarktteilnehmern verweisen. Etwa 20.000 Kapitalgeber, Finanzdienstleister, Privatinvestoren und sonstige Kapitalmarktinteressierte besuchen monatlich die Webseiten des Unternehmensfinanzierungs-Marktplatzes. Das im Kapitalmarkt bekannte Finanzportal ( www.anleger-beteiligungen.de ) hat ein Google-Ranking von 3.

Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Internetmaßnahmen möglich. Die Unternehmens-Beteiligungs-Exposés und auch die Kapitalmarktprospekte mit BaFin-Genehmigung werden zum Download bereitgestellt. Ferner erhalten die Vertragspartner ein Investor-Relation-Portal mit dem gesamten Beteiligungsüberblick für potenteille Kapitalgeber.

Der Anleger wünscht sein Geld zinsträchtigt anzulegen, während der Unternehmer Kapital für Investitionen und Innovationen benötigt; diese beiden Interessenseiten bringt der börsenartige Marktplatz www.anleger-beteiligungen.de zusammen. Das Beteiligungsangebot eines Kapitalmarktproduktes ist grundsätzlich wie jedes andere Produkt am entsprechenden Markt bekannt zu machen und zu bewerben. Der Finanzmarkt und die Investoren wollen mit interessanten Ertrags- und Renditeinformationen sowie News aus den kapitalsuchenden Unternehmen über dessen Aktien oder Anleihen umworben werden. Dafür gibt es das sogen. Pre-Marketing sowie den Aufbau von Public-Relations über eine Finanzfachkommunikation. Eine derartige Finanzmarktkommunikation besteht umfassend aus Presseinformationen, Pressekonferenzen, Bilanzpräsentationen, Anzeigenwerbung, Analysten-Treffen, Road-Show-Veranstaltungen und Unternehmens-Fachinformationen mit der Zielgruppenorientierung auf Wirtschafts- und Beteiligungsinteressierte.

Finanzmarktkommunikation kann in den Online-Medien (Internet), in den Offline-Medien (Print-Presse) und in den TV-Kanälen stattfinden. Am kostengünstigsten ist die Öffentlichkeitsarbeit im World Wide Web. Eine professionelle Finanzmarktkommunikation ist deshalb eine zielgerichtete, strategisch zu planende Öffentlichkeitsarbeit und aktive Good-Will-Information von Emissionsunternehmen und Kapitalgesellschaften, die dem Kontaktaufbau von Beziehungen zu potentiellen Kapitalgebern, Geschäftspartnern, strategischen Partnern und Marktteilnehmern der Finanzmärkte dient. Die Finanzmarktkommunikation ist also ein Instrument im Wettbewerb um das notwendige Kapital von den Finanzmärkten für die eigene Unternehmensfinanzierung. Zur Umsetzung der Finanzmarktkommunikation ist ein Marktinformationsmanagement im Unternehmen zu organiseren. Größere Unternehmen haben dafür sogar eine gesonderte “Public-Relation-Abteilung”.

Sehr effektiv ist die Nutzung des besagten Investor Relation Portal (IR-Portal) zur Kapitalgewinnung auf dem Marktplatz "Anleger-Beteiligungen.de". Dieses Portal bietet dem interessierten Anleger alle Informationen zu einer Beteiligung an den präsentierten und den emittierenden Unternehmen. Die Beteiligungsunterlagen mit dem Zeichnungsschein werden dort zum Herunterladen bereitgestellt , so daß jeder Besucher sofort alle Informationen erhalten kann. Außerdem besteht für das Emissionsunternehmen die Möglichkeit, dieses vom Emissionsmarktplatz programmierte IR-Portal auf der eigenen Homepage durch eine sogen. doppelte Verlinkung zu integrieren. Dies spart Zeit und Kosten!

Platzierungs- und Vertriebs-Erlaubnis gem. § 32 Kreditwesengesetz

Der Vertrieb von Dritten als Vermittler bedarf der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn es sich um wertpapierverbriefte Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen. Zu diesen gehören auch die als Wertpapier ausgestatteten Genussscheine. Wertpapiere dürfen somit nur die als Finanzdienstleistungsinstitute zugelassenen Wertpapierhändler platzieren.

Diese Regelung gilt nicht für das Emissionsunternehmen selbst und seine abhängig Beschäftigten. Diese genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen zur Platzierung keiner gesonderten Vertriebsgenehmigung. Die Billigung des Wertpapierprospektes umfaßt gleichzeitig die Genehmigung für die Eigen-Platzierung

Für den Vertrieb von anderen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Wertpapiere“ im Sinne des KWG sind, wie beispielsweise die stille Beteiligung, das unverbriefte, vinkulierte Namens-Genussrechte und Kommanditbeteiligungen ( z.B. bei KG-Fonds ), ist dagegen eine Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ) ausreichend. Wertpapierfreie Kapitalanlagen dürfen also von allen Finanzdienstleistern ohne KWG-Erlaubnis platziert werden. Nachrangdarlehen sind vollkommen BaFin-frei und ohne jede Prospektpflicht. Für den Vertrieb durch Vermittler bedürfen diese nur einer Erlaubnis nach § 34 c GewO.

Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind bei den IHK´s abrufbar. Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s zu verneinen. Danach kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist.

Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Propsektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Somit sind die grundschuldbesicherten Darlehen auch nicht BaFin-prospektpflichtig. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen auch nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis.

Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .