Vorsätzliche und bandenmäßige Staatskriminalität auch in Niedersachsen ?

Heute teilte der Deutsche Bundestag durch einen Abgeordneten mit, das bestimmte Oppositionsparteien von der Herstellung des Rechts in der Justiz augeschlossen sind.

Datum 25. April 2022

Persönlich vorlegen!

Nur per Fax: (0511) 1 20 51 70

Niedersächsisches Justizministerium
Frau Justizministerin Frau Barbara Havlitza
Am Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Teile einer staatskriminellen Vereinigung innerhalb Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter, mit systembedingter Staatskriminalität seit 1988 gegen den Unterzeichner

Ihr Zeichen: 4121 E – 404 123/22 –
Schriftsatz der Frau Flesch vom 12. April 2022

Sehr geehrte Frau Justizministerin,

der Schriftsatz des AE an die Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 24. März 2022 war keine Dienstaufsichtsbeschwerde, sondern der Versuch der Aufklärung von schweren ungesühnten staatskriminellen Vergehen und Verbrechen, hier zum Nachteil des AE, Dritter und dem Gemeinwohl seit 1988 durch das Bundesland Niedersachsen. Dieses mir vorliegende Schreiben vom 12. April 2022 und in Ihrem Auftrage erteilt, werte ich als bandenmäßige mafiose Fortsetzung staatskrimineller Handlungen seit 1988 gegen den AE, Dritte sowie auch dem Gemeinwohl.

Sie als Justizministerin bestreiten staatskriminellen Handlungen für das Land Niedersachsen zum Nachteil des AE sowie Geschädigte und wie folgt:

I

1.
Das Land Niedersachsen hat durch seine Minister der Justiz und Inneres den einschlägig BtM vorbestraften xxxxxx aus Verden xxxxxx im Jahre 1988 zu weiteren BtM-Verbrechen, wie Ankauf und Verkauf von nicht geringen Mengen verbrecherisch angestiftet. Wußten der damalige Ministerpräsident sowie der NDS-Landtag von diesem staatskriminellen BtM-Auftragsverbrechen? Hatten beide politischen NDS-Staatsämter dazu ihre rechtliche Zustimmung erteilt?

Darüber hinaus diesen damaligen vorbestraften BtM-Straftäter mit seinen staatskriminelle Anstiftern entgegen § 13, 26, 27 StGB durch vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelung im Amt entgegen § 258a StGB mit § 129 Abs. 1 StGB beschützt (GenStA-Celle Az. 6 Zs 939/03 durch LOStAin N. vom 25. Juni 2003 – Abgabenachricht an den AE nicht erteilt). Zu diesem Aktenzeichen gehörend fälschte und verlegte die ermittelnde StAin O. der StA-Verden die Tatzeit der beschuldigten staatlichen Straftäter um 12 Jahre auf das Jahr 1976 vor. So strafvereitelte auch im Zusammenhang das Land Niedersachsen die vorsätzliche Körperverletzung einer hochschwangeren unbeteiligten dritten Person bei der damaligen Hausdurchsuchung im Juni 1988.

II

2.
Eine bis heute unbekannte Person oder ein Staatsamt, beschuldigte den AE am 08. Dezember 1997 zwischen 1992-1996 eine höhere Summe an Steuern vorsätzlich hinterzogen zu haben. Dazu wurden zunächst dem zuständigen Richter beim AG-Hannover 03. Dezember 1997 für die Durchsuchungsbeschlüsse völlig entlastende Beweismaterialen einer solchen Straftat vorenthalten. Dass damals zuständige Finanzamt Syke für den AE, war mehr als hinreichend über die ausbleibenden Steuer-erklärungen für zwei Jahre durch finanzielle und im Amt strafvereitelte Betrugsverluste von damals 120.000 D-Mark für seine kleine Gbr informiert gewesen.

Durch massive Drohungen der Staatsanwaltschaft Verden sollte der AE die vermeintliche Straftat nach § 369/370 AO und mit Strafbefehl über eine erhebliche Summe eingestehen, sonst würde Anklage vor dem AG-Verden erhoben. Richter Barre am AG-Verden dokumentierte dann 4 angebliche Steuerstraftaten des AE als homogen und unangreifbar sowie voll nachvollziehbar, in seiner dann erfolgten Urteilsbegründung. Bei dem zwischenzeitlichen Versuch des AE Einsicht in die beschlagnahmten Bankbelege für eine nachzureichende Steuererklärung des beschuldigten Zeitraums zu bekommen, verweigerte die Staatsanwaltschaft Verden eine solche Einsichtnahme in ihrem Amtsräumen in Verden. Durch kostenlose Kopien der Sparkasse Syke für die betreffenden steuerlichen Zeiträume, kamen erste Irritationen hinsichtlich der Falschen Anschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft Verden auf. Bei der darauf erfolgten Durchsicht der Beschlagnahme-Protokolle der Steuerfahndung Hannover, vom 08. Dezember 1997, fehlten plötzlich Postbankbelege mit zirka Betriebsausausgaben von rund 600.000 D-Mark und welche bis heute spurlos verschwunden sind. Aus den Kontoauszügen der Sparkasse Syke wurden zu den steuerlich absetzbaren Privatausgaben, wie Steuerberater und Kindesunterhalt, dem Amtsrichter Barre eine Fehlsumme von rund 27.000 D-Mark allein für das Jahr 1994 unterschlagen. Somit hatte der anklagende Staatsanwalt M.-W. der StA-Verden den Richter Barre in vorsätzlicher Weise mit dem leitenden Steuerfahnder H. als vermeintlich glaubhaften Zeugen, um steuerlich absetzbare Ausgaben von rund 627.000 D-Mark in nur zwei betreffenden Jahren angelogen (Az. 4 Cs 427/01 des AG-Verden). Diese vorsätzliche staatskriminelle Lügerei wurde dann im Berufungsverfahren vor dem LG-Verden durch den Ober-staatsanwalt der StA-Verden D. fortgesetzt. Der Vors. Richter Ambrecht am LG-Verden sah dann im Berufungsverfahren nur den rechtlichen Ausweg eines Verfahrensfehlers und erließ Freispruch. Gegen diesen Freispruch erhob der Generalstaatsanwalt in Celle (Harald Range?) beim Oberlandesgericht Celle Beschwerde. Diese Beschwerde gegen den Freispruch zog der Generalstaatsanwalt in Celle erst zum 31. Dezember 2003, also fünf Jahre nach Firmen- und Umweltprojektzerstörung beim OLG-Celle zurück. Erst am 22. März 2011 gestand die Chefin der Steuerfahndung Hannover, Frau Dietrichts-Prinz schriftlich ein, die Postbankbelege des AE und mit Nachweisen von Betriebsausgaben von über 600.000D-Mark nie beschlagnahmt zu haben. Somit war der Nachweis der vorsätzlichen Falschen Verdächtigung mit darauffolgender Anklage und fünfjähriger Verfolgung Unschuldiger erbracht. Trotz Strafanzeigen gegen die beschuldigten Staats- und Justizbeamten, in Verden und Hannover, verweigerte der Generalstaatsanwalt in Celle die Ermittlungen. Noch vor Ablauf einer strafrechtlichen Verjährungsfrist, verweigerten die Steuerfahndungs-behörden in Hannover der seriösen Oldenburger Kanzlei Dr. Niewerth & Kollegen Akteneinsicht, bezüglich der Aufklärung einer vorsätzlichen und bandenmäßigen Falschen Verdächtigung und ebenso erneuter Verfolgung Unschuldiger.

III

Eine weitere Aufklärung dieser bis heute ungesühnten staatskriminellen Handlungen gegen den AE, sollte eine jedem Bürger und Unternehmen rechtsverbindliche Steuererklärung erbringen. Hierzu war das Finanzgericht Hannover für ein rechtsstaatliches Verfahren des AE verpflichtet. Dass drei Finanzrichter, davon ein Richter mit einer Promotion in Jura behaftet, unter vorsätzlicher Umgehung des Art. 3 Abs. 1 GG mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie des § 76 Abs. 1 FGO, ein Verfahren hinter verschlossenen Türen ohne Kläger und dessen anwaltlichen Beistand durchführten, dabei sich noch obenauf eines staatskriminellen verbrecherischen Prozessbetruges bedienten, hatte wohl nur den Zweck der vorsätzlichen Strafvereitelung im Amt von beteiligten Staats- und Justizbeamten sowie Unterdrückung der Staats- und Amtshaftung aus dem Steuerstrafverfahren des AG-Verden zum Az. 4 Cs 427/01.

Allein die Kreditgewährung am 08. Dezember 1997 und in Höhe von zunächst 22 Millionen D-Mark durch die IKB-Berlin, für das patentierte Umweltprojekt des AE sowie eine zehnjährige weltweite exklusive Zusammenarbeit des Unternehmers und AE mit den Firmen Krupp, Hoechst und Hosokawa, widerlegten bereits und unzweifelhaft das staatskriminelle verbrecherische Gutachten vom 14. Oktober 2002 für das Finanzgericht Hannover zum Az. 16 V 10089/03.

Die Anordnung im Bescheid vom 11. 02. 2004 und nach einer Strafanzeige traf der ermittelnde Staatsanwalt Dr. Lehmann von der Staatsanwaltschaft Hannover und dem AE das betreffende Aktenzeichen für weitere Beweismittel gegen Niedersächsische Staats- und Justizbeamte nicht mitzuteilen, niemals selbst.

Frau Justizministerin bestreiten Sie noch immer den schriftlichen Nachweis aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Hannover dazu vom 01. Dezember 2004, dass die nachfolgend zusätzlichen übermittelten Beweismittel gegen die beschuldigten Finanzrichter des FG Hannover unter Vors. des Richters C. nicht zugeordnet werden konnten, da es dafür angeblich kein Aktenzeichen gab (und welches da lautete NZS 1141 Js 40469/04)?

IV

Der ehemalige Generalstaatsanwalt in Oldenburg, Heinz Rudolf Finger, wusste ab dem 07. April 2004 per Fax von den strafrechtlich ungeheuerlichen staatskriminellen Vorgängen um die gerichtliche Vernichtung des 22 Millionen D-Mark finanzierten Umwelt-Projekts-R...... durch das Bundesland Niedersachsen.

Am 14. April 2005 wurde das Finanzamt Delmenhorst zur damaligen Steuernummer 57/124/xxxx über den Verdacht einer schweren Steuerhinterziehung zum Nachteil des AE schriftlich informiert. Vor kurzem schrieb ein Vors. Richter des LG-Verden dazu und nachdem der AE mehrfach von Dritten über Jahre zur Zahlung von 100.000EUR vorsätzlich genötigt wurde, diese Straftat ist längst verjährt. Zu diesen Sachverhalten weigerte sich der Oldenburger Generalstaatsanwalt, der ehemaligen Ratsfrau E. S. der Stadt Delmenhorst, Auskunft zu erteilen.

Im späteren indirekten Zusammenhang weigerte sich die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg dann gegen den ehemaligen OB der Stadt Delmenhorst ein Ermittlungsverfahren zu führen, wegen Beihilfe durch Unterlassen mit § 369/370 AO in einem besonders schweren Fall (Az. 951 Js 44090/10).

Dem Staatsanwalt Dr. L. der StA-Hannover wurden am 01.01.2009 neue Beweismittel (internationale Börsenveröffentlichungen über rund 240 Millionen USD – welche im direktem Zusammenhang mit dem Patent des AE, DE 197 11 050, standen übermittelt. Am 11. Februar 2009 weigerte sich Staatsanwalt Dr. L. der Staatsanwaltschaft Hannover erneut gegen das immer noch verbrecherische Urteil aus 2003 des Finanzgerichts Hannover (Az. 16 V 10089/03) Ermittlungen aufzunehmen (Az. NZS 1141 Js 1470/09).

Am 15. März 2011 schrieb der Staatsanwalt Dr. R.. der Staatsanwaltschaft Hannover dem AE, dass die Ermittlungsakte gegen die drei Finanzrichter C., Dr. K. und B. bereits vernichtet sei.

Am 13. Februar 2017 erfuhr der AE rein zufällig vom zuständigen Finanzamt Delmenhorst, dass seine Steuersignale, privat sowie geschäftlich, schon im Jahre 2002 gelöscht wurden.

V

Zusammengefasst, dass Land Niedersachsen gab Verbrechen in Auftrag, ließ damit Unschuldige strafrechtlich verfolgen. Dass Land Niedersachschen klagte Unschuldige der schweren Steuerhinterziehung an, unterdrückte und vernichtete völlig entlastendes Beweismaterialien, vernichtete dabei das patentierte Klima- und Umweltprojekt des AE, beugte in ebenso staatskrimineller Absicht das Steuerrecht, beugt dabei auch die Rechte auf faire Gerichtverfahren bis heute zum OLG-Celle, strafvereitelte vorsätzlich und bandenmäßig in staatskrimineller Art alle diese ungesühnten Vergehen und Verbrechen. Der dabei angerichtete verheerende finanzielle Schaden des AE sowie Dritter und auch dem Gemeinwohl, hier in dreistelliger Millionenhöhe, kann durch Nichts und Niemanden mehr bestritten werden (BGH III ZB 45/17).

Wie schon zum Verfahren des BGH und Az. 2 ARs 283/15 öffentlich benannt, Teile der an Verfahren gegen den AE beteiligten Niedersächsischen Staatsanwälte und Richter, stehen seit mehr als 20 Jahren unter dringendem Verdacht von mafioser vorsätzlicher und bandenmäßiger Staatskriminalität, hier gegen Unschuldige (AE).

CC:
Deutscher Bundestag zur Pet.-Nr. 4-19-07-3006-50296
Human Right Watch Berlin


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Nachtrag

Der Generalstaatsanwalt iN Celle, Dr. Lüttig verweigert Auskunft zur Identität des ehemaligen Staatsanwalts Dr. L. aus Hannover und zum Az. 16 V 10089/03 des FG-Hannover. Dieser war erneut Ermittler und nun bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, hier in einem aktuellen Ermittlungsverfahren gegen Richter beim LG- und OLG-Celle, die sich dem Rechtsschutzgleichheitspinzip gemäß § 121 ZPO verweigerten. 15 Anwälte aus Bremen und Oldenburg haben bei den im Hauptartikel dargestellten Fakten ein Mandat abgelehnt.