Börsenemission zur Finanzierung und das IPO von Aktien, Anleihen etc. zwecks Kapitalaufnahme - von Dr. jur. Horst Werner

Die Emission von Finanzinstrumenten und Wertpapieren am regulierten Kapitalmarkt zur Kapitalerhöhung und Unternehmensfinanzierung mit Aktien, Inhaberschuldverschreibungen oder gewinnorientierten Genussscheinen über die Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de )
Finanzierungen über die Börse: Kapitalbeschaffung über die Stock Exchange mit einem Börsenprospekt durch die Ausgabe von offenen Beteiligungen, Werpapieren als Anleihen, Hypothekenanleihen oder Genussscheinen führt die Dr. Werner Financial Service AG ebenfalls für Unternehmen zur Kapitalerhöhung bzw. Kapitalaufnahme durch. Es werden die ISIN-Nr. und die WKN-Nr. beantragt und die Wertpapierprospekte mit BaFin-Billigung für die Börsenzulassung erarbeitet. Der langjährig erfahrene Kapitalmarktexperte Dr. jur. Horst Werner erstellt die Kapitalmarktprospekte bzw. Verkaufsprospekte / Wertpapierprospekte für den Kapitalmarkt: Aktienemissions-Prospekte, Anleihe-(Schuldverschreibungs-)Prospekte oder die Genussschein-Prospekte und führt die Unternehmen in die entsprechenden Börsensegmente, sei es in den Entry Standard, den Prime Standard, den S-Dax oder den M-Dax oder lediglich in den Freiverkehr. Ein Börsensegment ist ein Teilmarkt der Börse, in welchem die gehandelten Wertpapiere bestimmte Zulassungs- und Publizitätsvoraussetzungen oder Folgepflichten zu erfüllen haben, so die Beschreibung bei Wikipedia.

Der Entry Standard sollte insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen kostengünstigen Zugang zum Kapitalmarkt eröffnen. Die Einbeziehung in den Entry Standard ist keine Börsennotierung an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Somit können die Unternehmen am deutschen Börsenmarkt je nach Größe und Umsatzvolumen bei einer Notierung von Aktien zwischen den drei gesetzlichen Marktsegmenten Amtlicher Markt, Geregelter Markt und Freiverkehr (Open Market) wählen.

Der Börsengang mit der Börsenzulassung über eine Börsenemission wird auch als IPO bezeichnet oder wird als ausserbörsliche Kapitalmarktemission mit einem Listing im Open Market ( Freiverkehr) der Börse zur Kapitalaufnahme von Eigenkapital oder Anleihekapital durchgeführt. Ein Börsengang ist auch bekannt als sogen. Going Public und hat nach herkömmlicher Vorstellung die Einführung der Aktien eines Unternehmens an einer Börse zur Eigenkapitalbeschaffung im Rahmen eines IPO´s ( Initial Public Offering oder Primary Offering = erstes öffentliches Angebot der auszugebenden Wertpapiere ) zum Inhalt. Der Börsengang mit einer Börsenemission als "Going Public" geschieht somit über eine Aktienemission oder Anleiheemission zu Zwecken der Unternehmensfinanzierung und Grundkapitalaufnahme. Manchmal wird der Börsengang mit einem Börsenlisting auch nur aus Image-Gründen oder wegen der damit verbundenen Publiziät bzw. Werbung unternommen.

Im angloamerikanischen Wirtschaftsraum ist der Börsengang als IPO die Bezeichnung für die öffentliche Erstemission von Shares oder Bonds großer oder mittelständischer Unternehmen ( z.B. die Biontech SE mit ihrem Corona Impfstoff an der New Yorker Börse). Der IPO-Begriff wird vornehmlich bei dem Gang eines Unternehmens an die Börse verwendet. Werden die Gesellschaftsanteile im vorbörslichen Bereich emittiert, spricht man von Pre-IPO, wobei „Pre“ für „vorbörslich“ oder "ausserbörslich" steht. Im Zeitalter des Internets kann das öffentliche Angebot auch über das Datennetz verbreitet werden. Man bezeichnet diese Form der Emission als e-PO, als "electronic Public Offering" über das Internet als Online-Offering.

Erfahrungen beim IPO ( Initial Public Offering ) bringt der Wirtschafts- und Steuerjurist Dr. jur. Horst Werner mit. Die Dr. Werner Financial Service AG holt die erforderlichen Gestattungen bzw. Billigungen für den Börsenzulassungsprospekt der Wertpapieraufsicht BaFin ein und erledigt die Anträge der Börsenzulassung. Auf diese Weise wird die Neuemission bzw. Kapitalmarktemission an der Börse - sei es in Frankfurt/Main, Zürich oder Wien - zum Erfolg geführt und weiteres Kapital bzw. zusätzliches Eigenkapital dem Unternehmen zugeführt. Dabei ist die Finanzierung und Kapitalerhöhung auch ausserhalb der Börse mit Verkaufsprospekten über Vermögensanlagen ( Mezzaninekapital für ein Pre-IPO ) und nicht nur als Börsenemission umsetzbar.

Unter Berücksichtigung der Emissionsprospekt-Pflichten der Kapitalmarkt- und Börsenaufsicht und der Regelungen der Verkaufsprospektgesetze ist entsprechend den auszuwählenden Börsensegmenten mit den unterschiedlichen Börsenzulassungsvoraussetzungen ein Aktienemissions-Prospekt börsenpflichtig zu erstellen oder eine prospektfreie Zulassung zu beantragen. Im Einzelnen sind die nachfolgenden Schritte erforderlich:

- Feststellung der Börsenfähigkeit und Ausarbeitung einer "Equity Story"

- Ausarbeitung und Abstimmung eines Abwicklungs- und Umsetzungsplans mit
dem Unternehmen

- Erarbeitung einer Due-Dilligence ( Prüfgutachten ) zur Bewertung des
Ausgabekurses der Aktien sowie der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen
für den Aktienprospekt

- Ausarbeitung eines Börsenemissions-Prospekts

- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Börsenzulassung und
für die Notierungsaufnahme im beabsichtigten Börsensegment

- Durchführung des Verfahrens zur Einbeziehung der neuen Aktien in die
Wertpapiersammelverwahrung ( Effektengiroverkehr ) bei der
Clear Stream Banking AG in Frankfurt / Main

- Antragsvorbereitung für die Zulassung der neuen Aktien im
geregelten Börsenmarkt

- Abstimmung des Zulassungsverfahrens mit der Zulassungsstelle der Börse

- Entwurf der erforderlichen Plichtveröffentlichung in den amtlich benannten
Börsenpflichtblättern

- Antragstellung auf Zulassung und Notizaufnahme der Aktien an der Börse

- Abwicklung und Depotbuchung der neuen Aktien in die Depots der Aktionäre

- Vereinbarung mit dem Wertpapierhandelsunternehmen über die fortlaufende
Listing-Betreuung