Die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital zur Eigenkapitaloptimierung - von Dr. jur. Horst Werner

Das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote lassen sich durch Umschuldungen oder durch Schuldumwandlungen verbessern, so Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Die Umschuldungen, Umfinanzierungen, Kredit- und Darlehensablösungen ohne eine andere Bank sowie die Rückgabe / Aufhebung von Bürgschaftsverpflichtungen und die Freigabe von verpfändeten Wirtschaftsgütern / abgetretenen Forderungen zwecks Neufinanzierung und Bilanzstruktur-Verbesserung sind wichtige zukunftsfördernde Maßnahmen. Sie verbessern die Eigenkapitalquote und optimieren die Bonität und das Rating zu Gunsten einer stärkeren Gesamtfinanzierungsfähigkeit in der Zukunft.

Jede Verbindlichkeit - jede Schuld - kann mit Zustimmung des Gläubigers in Eigenkapital umgewandelt werden. Ein solcher Vorgang ist lediglich eine Bilanzberichtigung und daher jederzeit - auch nachträglich - möglich. Eine Schuldumwandlung, ein sogen. Debt-Equity-Swap eignet sich zur Eigenkapitalverbesserung und auch als Sanierungsinstrument oder um eine Insolvenzanmeldepflicht zu vermeiden. So kann ein Debt-Equity-Swap mit Zustimmung der Kreditgeber auch zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung von Krediten eingesetzt und auf diese Weise sogar eine bilanzielle Überschuldung vermieden werden. Die Umwandlung von Darlehen und die Ablösung von Altverbindlichkeiten verbessert die Eigenkapitalquote und die Bilanzstruktur.

Ganz gleich, welche Verbindlichkeit in Eigenkapital umgewandelt werden soll, bietet sich dabei vor allem der

Debt-Equity-Swap von Verbindlichkeiten in Equity-Mezzanine-Kapital

an. Dieser entlastet die Bilanz und optimiert die Kapitalstruktur. Wenn beispielsweise bereits ein Gesellschafterdarlehen gewährt wurde, lässt sich dieses Fremdkapital mittels eines Debt-Equity-Swaps zu Buchwerten in bilanzielles Eigenkapital umwandeln. Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in

stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital

regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.

Genau wie ein Darlehen beeinflusst Mezzanine-Kapital nicht die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung, ist ebenfalls zurückzahlbar (anders als z.B. bei Aktien oder GmbH-Stammanteilen) und bietet allen Beteiligten zudem eine Reihe von bilanziellen und steuerlichen Gestaltungsoptionen. Auf diese Weise können auch Umschuldungen zum Vorteil des Unternehmens durchgeführt werden. Es bestehen also Wege aus der Schuldenfalle.

Der Finanzjurist Dr. jur. Horst Werner erläutert Ihnen detailliert die Vorgehensweise und wir erarbeiten für Sie unter Beachtung gesellschafts-, bilanz- und steuerrechtlicher Aspekte einen Debt-Equity-Swap für Gesellschafterdarlehen und sonstige Verbindlichkeiten, der Ihrem Unternehmen eine Reihe von Vorteilen bietet:

· Sofortige Erhöhung des Eigenkapitals auch ohne Zuführung neuen Barkapitals / frischer Liquidität

Unmittelbare Verbesserung von Bonität und Rating und dadurch Erleichterung der künftigen (Fremd-) Kapitalaufnahme
Erfolgsabhängigkeit der Ausschüttungen, keine Liquiditätsbelastung in Verlustjahren
Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen als Betriebsaufwand (Ausnahme: atypisch stille Gesellschaft)
Hohe Flexibilität im Hinblick auf Kapitalbindung, Kosten, Rückzahlung
Bilanzielle und steuerliche Spielräume (z.B. Übertragung von Verlusten auf atypisch stillen Gesellschafter und Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bis hin zu
einer „schwarzen Null").