Korruptionsermittlungen gegen ÖVP-Justizsprecherin Steinacker

Eine neue Woche bringt neue Ermittlungen! Diesmal geht es um die ÖVP-Justizsprecherin Steinacker. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat von einer Whistleblowerin detaillierte Informationen und Unterlagen erhalten, wonach Steinacker für ihre Tätigkeit bei der damaligen Raiffeisen Evolution Project Development GmbH „in einer nicht dem Arbeitsumfang entsprechenden Höhe“ entlohnt worden sei. Es besteht der Verdacht auf eine „verdeckte Parteispende“ des Raiffeisenkonzerns an die ÖVP. Für die WKStA reichen die Unterlagen für einen konkreten Anfangsverdacht. Sie stellte daher einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Steinacker, um weiter ermitteln zu können!

Jetzt muss der Nationalrat der Verfolgung von Steinacker zustimmen! Mal wieder hängt es wohl an den Stimmen der Grünen, ob die Justiz ihrer Arbeit nachkommen kann oder nicht. Die Grünen dürfen nicht wieder einknicken!

Natürlich gilt - wie bei all den anderen ÖVPlerInnen, gegen die ermittelt wird - auch für Abgeordnete Steinacker die Unschuldsvermutung.

Die ÖVP verweist im Standard auf Anfrage an Steinacker an den Abgeordneten Friedrich Ofenauer. Der sagt dazu, Steinacker habe "stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens" ihre Tätigkeiten erfüllt. Ofenauer weiter: "Denen im Auslieferungsbegehren von der WKStA behaupteten angeblichen Vorteile für die ÖVP durch die berufliche Tätigkeit von Michaela Steinacker liegt offensichtlich eine Verwechslung der Arbeit als Nationalratsabgeordnete mit jener für eine Partei zugrunde. Wer anderes sagt, der ignoriert die juristische Realität."


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