Privatplatzierung zwecks Kapitalbeschaffung von Mezzanine-Kapital in der Corona-Krise für Unternehmen - von Dr. jur. H. Werner

Neben der außerbörslichen Emission von Aktien stehen bei einem Private Placement weitere Beteiligungsinstrumente zur Verfügung, bei denen Beteiligungskapital von Privatanlegern als stimmrechtloses, breit gestreutes Investorenkapital (= bilanzrechtlicher Eigenkapitalersatz) platziert wird. Das Unternehmen kann Einflussnahmen der Kapitalgeber durch vertragliche Vereinbarungen begrenzen ( also keine Stimmrechtsverwässeung ) beim Mezzanine-Kapital ( Mezzaninekapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital ohne jegliche Einflussrechte ) und entsprechend der Unternehmensphilosophie steuern.

Eine Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten, also den sogen. Vermögensanlagen nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen.

Beteiligungskapital als bankenunabhängiges Kapital und eine kapitalmarktorientierte Finanzierung ( im Gegensatz zu einer kreditorientierten (Banken-)Finanzierung läßt sich für die meisten Unternehmen nicht mit einem einzigen Großinvestor oder einer Private Equity Gesellschaft bewerkstelligen. Es ist eine Illusion zu glauben, für eine gute Geschäftsidee komme ein institutioneller Investor herbei und stelle einige Millionen Euro zur Verfügung. Dies gibt es nur in Sonderfällen; es ist aber ebenso unwahrscheinlich wie "ein Sechser im Lotto". Wenn Unternehmer aber keinen Unwahrscheinlichkeiten hinterlaufen möchten, dann nutzen sie die Chance über ein Private Placement mit einer breit gestreuten Kapitalmarktemission.

Genau wie bei einem Börsengang handelt es sich bei dieser Form des Private Placements um ein öffentliches Angebot des Unternehmens an das breite Anlegerpublikum und den Verkauf von Beteiligungsangeboten auf einer breiten Investorenbasis. Es ist damit gewissermaßen ein „Public Placement“ außerhalb der Börsen am freien Kapitalmarkt, der seit dem 1. Juli 2005 gesetzlich über die Verkaufsprospektgesetze reguliert und durch die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen transparent ist.. Ebenso wie bei einem Börsengang sind bei einer Privatplatzierung am ausserbörslichen Beteiligungsmarkt bestimmte gesetzliche Kapitalmarktregeln einzuhalten. Diese Regeln ergeben sich aus den Kapitalmarktgesetzen, den Verkaufsprospektgesetzen und dem Gesetz über das Kreditwesen ( KWG ).

In der praktischen Umsetzung muß der Privatplatzierung-Emittent wissen, daß ein Private Placement ohne Börse nur mit einer großen Fleißarbeit zum Erfolg gebracht werden kann. Denn ein Private Placement stellt eine "Eigenemission" dar, die "eigene" Arbeit im Finanzmarketing und in der Ansprache von Investoren und Anlegern sowie von Finanzdienstleistern als Multiplikatoren bedeutet. Das Unternehmen muß "sich selbst darstellen und verkaufen" können.

Im Detail wird verwiesen auf das Fachbuch von dem Kapitalmarktexperten Dr. Horst Siegfried Werner "Pre-IPO - Das Private Placement zur Kapitalbeschaffung", im Bank-Verlag-Medien GmbH, Köln, 2. Aufl., 184 Seiten .

Es gibt keine weiteren Teilhaber und keine anderen Gesellschafter, da sich ausschließlich renditesuchende Privatanleger beteiligen. Der mittelständische Unternehmer bleibt auf diese Weise alleiniger Inhaber seines Unternehmens und „Herr im eigenen Haus“. Das Spektrum anzubietender Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen einer Privatemission ist sehr viel breiter und interessanter als eine Wertpapieremission über die Börse und deckt den gesamten Bereich mezzaniner Finanzinstrumente ab. Insbesondere können am außerbörslichen Kapitalmarkt wertpapierlose – und damit kostengünstigere – stimmrechtslose Beteiligungen (zum Teil mit erheblichen Steuervorteilen für Unternehmen und Anleger) angeboten und vertrieben werden.

Dennoch wurde in Deutschland die alternative Möglichkeit, Eigenkapital über ein Private Placement am außerbörslichen Kapitalmarkt aufzunehmen, lange Zeit nur wenig beachtet. Vor dem Hintergrund von Basel III und der allgemeinen Zurückhaltung der Banken bei der Gewährung von Darlehen infolge der Restrukturierung des Kreditgeschäftes der Banken nutzen jedoch auch hierzulande immer mehr Unternehmen die zahlreichen Vorteile eines Private Placements.

Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de von Dr. jur. Horst Siegfried Werner als Vorstand der Dr. Werner Financial Service AG.