keine Stimmrechtsverwässeung

Privatplatzierung zwecks Kapitalbeschaffung von Mezzanine-Kapital in der Corona-Krise für Unternehmen - von Dr. jur. H. Werner

Neben der außerbörslichen Emission von Aktien stehen bei einem Private Placement weitere Beteiligungsinstrumente zur Verfügung, bei denen Beteiligungskapital von Privatanlegern als stimmrechtloses, breit gestreutes Investorenkapital (= bilanzrechtlicher Eigenkapitalersatz) platziert wird. Das Unternehmen kann Einflussnahmen der Kapitalgeber durch vertragliche Vereinbarungen begrenzen ( also keine Stimmrechtsverwässeung ) beim Mezzanine-Kapital ( Mezzaninekapital als stimmrechtsloses Beteiligungskapital ohne jegliche Einflussrechte ) und entsprechend der Unternehmensphilosophie steuern. Eine Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten, also den sogen. Vermögensanlagen nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an...

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