Eine gute Equity Story als Voraussetzung für Unternehmen zur erfolgreichen Privatplatzierung - von Dr. jur. Horst Werner

Ein öffentliches Angebot für ein kapitalmarktorientiertes Private Placement mit einer überzeugenden Equity Story verpackt in einem guten Geschäftsplan bzw. Businessplan ist der beste Weg zu einer erfolgreichen Kapitalbeschaffung mit einer Privatplatzierung am Beteiligungsmarkt :

- Beteiligungs-Exposé für Small-Capital-Finanzierung ohne BaFin
- Kapitalmarktprospekt über Vermögensanlagen oder Wertpapierprospekt mit BaFin-Genehmigung
- Finanzierungen mit einem Beteiligungsexposé oder Kapitalmarktprospekt
- Unterlagen für die Prospektierung eines Kapitalmarktangebots
- Privatplatzierung mit einer optimierten Equity Story
- Unternehmensfinanzierung und Kapitalbeschaffung durch Privatplatzierung
- Finanzierungen für Unternehmen mit dynamischer Unternehmensperspektive

Ein Beteiligungs-Exposé ohne BaFin gemäß den gesetzlichen Bereichsausnahmen ( Geringfügigkeitsgrenzen ) für eine Small-Capital-Finanzierung ( bis zu 20 Privatinvestoren / Kapitalgeber pro Finanzinstrument ohne Kapitalbegrenzung und ohne Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung) oder bei größeren Volumina ein Beteiligungsverkaufsprospekt bzw. ein Wertpapierprospekt als Kapitalmarktprospekt mit BaFin-Genehmigung muss alle Angaben enthalten, die für eine Anlageentscheidung eines Anlegers bzw. Geldgebers wesentlich zur Beurteilung einer Unternehmensbeteiligung / Beteiligungsfinanzierung sind. Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen des Vermögensanlagengesetzes stellen dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 typisch stille Gesellschaftsanteile, 20 atypisch stille Gesellschaftsanteile 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen, ( grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei platzierbar ), 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen

Bei Fehlerhaftigkeit von Exposé-Unterlagen oder Verkaufsprospekten könnte eine Kapitalanlagebetrug gem. 264 a Strafgesetzbuch die Konsequenz sein. Oder das Angebot könnte gegen die Vorschriften über die Einlagengeschäfte der Banken gem. §§ 1 ff Kreditwesengesetz mit einer Strafandrohung gem. § 54 Kreditwesengesetz von bis zu 5 Jahren Gefängnis verstoßen. Mit der Erfahrung von über 700 Kapitalmarktemissions-Prospekten der Dr. Werner Financial Service AG vermeiden Sie Prospektfehler.

Die auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen sind für die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung durch Kapitalbeschaffung über ein Private Placement bzw. zur Erstellung eines gesetzlich definierten Vermögensanlagenprospektes / Emissionsprospektes bzw. Kapitalmarktprospektes erforderlich:

Die letzten Jahresabschlüsse und die aktuelle BWA sowie bei Neugründung eine Eröffnungsbilanz der Gesellschaft;

Aktueller Lagebericht über das Unternehmen (Darstellung der derzeitigen Ertrags- und Vermögensverhältnisse);

Die Unternehmensplanung mit Plan-Bilanzen, Plan-GuV und Liquiditätsplanungen; ein Businessplan mit Ertragsvorschau für die kommenden drei vollen
Jahre; evtl. Berechnung der Eigenkapital- und Ertragsrendite;

Beschreibung der Geschäftsmodells ( Equity Story ), der Unternehmensstrategie, der Produktphilosophie und der Vermarktungsperspektiven des
Unternehmens sowie des
(Wettbewerbs-) Marktes;

Die Auflistung von Investitionsvorhaben (soweit abgesichert vorhanden) und/oder eine allgemeine Beschreibung der Investitionsabsichten und der
Investitionsmerkmale;

Die Kurzdarstellung eines Unternehmensporträts und der Unternehmenshistorie; Beschreibung des operativen Geschäfts

Die Vorlage der Gesellschafts-Satzung und des Handelsregisterauszuges sowie der Gesellschafterliste, soweit die Gesellschaft sich nicht im
Streubesitz befindet;

Die Darstellung der unternehmerischen Erfahrungen des/der Vorstände bzw. der Geschäftsführer(s) und des Know-hows im operativen
Unternehmensgeschäft;

Berufliches Kurzporträt des Geschäftsführers / Vorstands und der Beirats- bzw. Aufsichtsratsmitglieder

Bei einer Unternehmensfinanzierung durch Sacheinlage sind gesonderte Unterlagen wie z.B. Bewertungsgutachten, die wir mit Ihnen individuell besprechen, erforderlich.

Wir erstellen Ihnen mit unseren Netzwerkpartnern Ihr Beteiligungs-Verkaufsexposé oder Ihren Emissionsprospekt bzw. Kapitalmarktprospekt oder den Fondsprospekt und holen für Sie eine eventuell erforderlich Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung bei der BaFin ein. Bei Anleiheprospekten zur Finanzierung ist zusätzlich der Anleihezins bzw. ein eventeuller Bonus bei einer Gewinnschuldverschreibung festzulegen.

Bei der Erstellung eines Geschäftsplans bzw. Businessplans und bei der Optimierung des Planzahlen bzw. der Plan-Bilanz gewährleistet Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finasnzierung-ohne-bank.de ) Hilfestellung und Unterstützung.