Staats- und Generalstaatsanwaltschaft sowie Oberlandesgericht Oldenburg Bildung einer staatskriminellen Vereinigung

Von Exekutiven und Judikativen des Demokratischen Rechtsstaats sollte man eigentlich erwarten können, dass gerade diese Rechtsinstitutionen sich zwingend an die Verfassung sowie die damit in Verbindung stehenden Rechtsgesetze halten. Wie schrieb doch Richter Frank Fahsel in seinem SZ-Leserkommentar 2008, es gab genug kriminelle Staatsanwälte und Richter in Stuttgart und gegen diese rechtlich nicht anzukommen war. In Niedersachsen gab es Staatsanwälte die 1988 unter dringendem Verdacht standen an der Anstiftung zu BtM-Verbrechen beteiligt gewesen zu sein und welches der GenStA in Celle bis heute zu vertuschen sucht, wurden später zu leitenden Oberstaatsanwälten in Oldenburg berufen. Dass wäre nur das erste Schwerstkriminelle, dass zweite Schwerstkriminelle in Niedersachsen ist die Zerstörung eines hochinnovativen und patentierten Umweltprojektes durch vorsätzliche falsche Anschuldigungen in einem Steuerstrafverfahren. Aber dem noch nicht genug, um das Ganze weiter vertuschen zu müssen, entzog das Finanzgericht Hannover im Zusammenhang mit vorsätzlichem schwerem Prozessbetrug in die geschäftliche sowie private Steueranerkennung und das Finanzamt schloss vor 18 Jahren die Steuerakten.

Wer als Unternehmer schon einmal den Bau einer Industriefabrik im Wert von Null auf 22 Millionen vorbereitet hat, weiß welche unbezahlte Arbeit und wieviel privates Geld dafür investiert werden muss. Wenn dann solche unfähigen oder auch mafiosen kriminellen Elemente von Staatsanwälten und Richter ihre Finger mit im Spiel hatten, dann entsteht zwangsläufig ein verheerender finanzieller Schaden für die am Projekt beteiligten Personen. Darüber hinaus werden dann diese am Projekt beteiligten Personen nicht nur in ihrem Privatvermögen geschädigt sondern am ganzen Finanziellen sowie am privaten Leben und dessen gesamter Familie.

Wenn durch das Versagen des Staates nur 500 Menschen ihren Job verlieren, dann sind die Medien gleich vor Ort, wenn aber nur ein Mensch durch solche und noch weitere kriminelle staatliche Handlungen seine Existenz verliert, dann ist niemand da und kein Hahn kräht danach.

Schon zweimal haben Richter beim OLG-Oldenburg kriminelle Handlungen von Staats- und Justizbeamten gedeckt, nun ist es unter dem Az. 1 WS 70/20 zum dritten Mal passiert.

08. Januar 2019

Nur per Fax: (0441) 220 4000

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg

Hiermit stelle ich, XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Strafanzeige

gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs. 1 StGB i.V. § 267 StGB sowie
§ 13 StGB i.V. § 258a StGB mit der AO und Anderes, hier gegen die Herren Richter Vulhop, Leemhuis und von Häfen beim 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Beschluss Az. 1 Ws 578/18 vom 21. Dezember 2018 - i. V. mit den Bescheiden zum Az. 3 A 2824/16 vom 14. Mai 2018 und 17. Mai 2018 des Verwaltungsgerichts Oldenburg.

Vorwort:

Dem Anzeigenerstatter ist es inzwischen völlig egal, wie viele Richter, Staatsanwälte und auch hochangesehene Politiker ihre gesellschaftliche und berufliche Reputation durch Mitgliedschaft oder Unterstützung in einer kriminellen Vereinigung der seit 1988 anhaltenden ungesühnten Vergehen und Verbrechen gegen den Anzeigenerstatter verlieren werden.

Gründe:
Das Recht auf ein faires Verfahren ist insbesondere durch das grundlegende Recht auf anwaltlichen Beistand in einem Verfahren gekennzeichnet (Art. 2 Abs. 1 GG mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 6 der EMRK).
(Menschenwürde vor Gericht)

Unverbrüchlich gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG das BVerfG vom 09.03.2005 in 1 BvR 569/05:
“Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”
Anhand dieser grundlegenden Menschenrechte haben die beschuldigten drei Richter des 1. Strafsenat beim Oberlandesgericht Oldenburg vorsätzlich und bandenmäßig nicht nur gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sondern auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.

Mit ihrem Beschluss vom 21. Dezember 2018 wollen die Beschuldigten urkundlich glauben machen, dass diese nicht in der Lage waren, einfachste kausale Zusammenhänge aus jahrelangen ausgeführten und ungesühnten sowie anhaltenden Vergehen und Verbrechen über mehrere Bundesländer mit verheerenden finanziellen Nachteilen des Anzeigenerstatters, Dritter sowie dem Gemeinwohl und wie schon zuvor die Richter bei Verwaltungsgericht Oldenburg, nicht erkannt zu haben.

Teile der Staats- und GenStA-Oldenburg sowie der StA-Verden, Hannover, Hildesheim, Lüneburg und der GenStA-Celle, bis hoch zum Justizministerium in Hannover und ebenso ehemalige sowie der aktuelle Ministerpräsident sind als Mitglieder dieser kriminellen Vereinigung öffentlich zu benennen. Diese damit in Verbindung stehenden unglaublichen juristischen und politischen Auswirkungen haben die hier zu Beschuldigen, zu einer solchen verbrecherischen Tat, hauptsächlich im Sinne des § 339 StGB i.V. § 183 Abs. 1-4 GvG und § 258a StGB greifen lassen. Dass dabei auch fortgesetzt das Gemeinwohl schwerstgeschädigt wird, nehmen die Beschuldigten, weil diese glauben unter dem Schutz des Art. 97 GG zu stehen, billigend in Kauf. Dass die Beschuldigten dabei durch Eid gemäß § 38 DRiG mit Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gegen jedermann, gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind, wird bewusst unterdrückt. Kriminelle Staatsanwälte und auch deren Fachvorgesetzte, sind den beschuldigten Richtern herzlich willkommen.

Der Demokratische Rechtsstaat und genannt Bundesrepublik Deutschland nahm sich 1988 das Recht heraus, erstmals Verbrechen durch seine Staats- und Justizbeamte gegen den Anzeigenerstatter Auftrag zu geben. Diesem setzte der Demokratische Rechtsstaat 1995 durch Unfähigkeit oder auch Faulheit mit einem finanziellen Schaden von 120.000DM des Anzeigenerstatters zunächst die Krone obenauf. Damit noch nicht genug, hält der Demokratische Rechtsstaat seit 1997 und inzwischen über mehrere Bundesländer mit einem vorsichtig geschätzten finanziellen Schaden von €150 Millionen Euro an den Vergehen und Verbrechen gegen den Anzeigenerstatter Dritte sowie dem Gemeinwohl fest (BGH III 45/17).

Die zu beschuldigenden Richter beim OLG-Oldenburg bestreiten folgende schwerste ungesühnte Straftaten im kausalen Zusammenhang mit verheerenden finanziellen Schäden des Klägers sowie daraus seinem erfolgten Klagebegehren:

1.)Anstiftung zu einem BtM-Verbrechen mit Strafvereitelungen im Amt, Freiheitsberaubung mit Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger durch GenStA-Celle Az. 6 Zs 939/03

2.)Anstiftung mit Verfolgung sowie Bestrafung Unschuldiger sowie Strafvereitelungen im Amt durch GenStA-Celle Az. 4 Cs 427/01

3.)Strafvereitelung im Amt des schwersten Betruges, der Geldwäsche sowie der Steuerhinterziehung durch GenStA-Brandenburg Az. 1755 Js 34002/00 mit United States Court Miami Nr. 07-13578

4.)Strafvereitelungen im Amt der schwersten Rechtsbeugung i.V. mit Prozessbetrug gegen die AO durch GenStA-Celle sowie GenStA-Oldenburg Az. 16 V 10089/03 - FG Hannover mit BVerfG Az. 2 BvR 2156/09

5.)Strafvereitelungen im Amt der schweren Steuerhinterziehung durch GenStA-Celle sowie GenStA-Oldenburg Az. NZS 1141 Js 40496/04 durch StA-Hannover

6.)Anstiftung und Verfolgung sowie Verurteilung Unschuldiger sowie Strafvereitelungen im Amt durch GenStA-Jena Az. Zs 403/08

7.)Strafvereitelungen im Amt der schwersten Steuerhinterziehung, des Technologieverrats, des schwersten Betruges und des Patentverbrechens, verbunden mit internationalem Börsenanlegerbetrug durch GenStA-Düsseldorf Az. 4 Zs 1813/08 u. 4 Zs 1197/13

Dass sich dann der Anzeigenerstatter mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese kriminelle Vereinigung des Demokratischen Rechtsstaats, welche verheerende finanziellen Verluste seit über 20 Jahren und bis heute verursacht, dagegen rechtlich zur Wehr setzt, wäre für die Beschuldigten kein kausaler Zusammenhang. Diese simplen kausalen Zusammenhänge wollen die Beschuldigten aus den beigefügten Beweismitteln nicht erkannt haben, dieses ist nicht nur völlig unglaubwürdig oder absurd, sondern hochgradig schwerstkriminell. Ebenso ein Beweis dieser juristischen Schwerstkriminalität ist, dass hochangesehenen Anwälten (inzwischen über 100) die blanke Angst nach Sachvortrag anzusehen war und daher ein Mandat jeglicher Klageart vor Gericht für den Anzeigenerstatter ablehnten, bzw. ablehnen.

Der Anzeigenerstatter hat zur Vereinfachung des Ganzen hier nur die schwerwiegenden Straftaten von Staats- und Justizbeamten zur Aufzählung gebracht. Aufgrund dieser vorgenannten und ungesühnten Straftaten, ist kein rechtsstaatliches Verfahren und so wie es von allen Politikern jeden Tag in allen Medien beschworen wird, mehr möglich.

Dieser Demokratische Rechtsstaat befindet sich auf direktem Weg zu einer verbrecherischen Freisler- und Benjamin-Justiz und hat im Falle des Anzeigenerstatters, rein gar nichts mit einem Demokratischen Rechtsstaat zu tun.

Ich habe die Anzeige selbst geschrieben und diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.

G.K.

Ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Brandenburg 1977/1978
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

CC. Bundesverfassungsgericht AR 9050/18

Am 24. Oktober 2019 wurden per Fax erneut alle Fraktionen im Bundestag über schwerstkriminelle Handlungen von Judikativen und Exekutiven des Demokratischen Rechtsstaats informiert. Bis heute zeigte der Deutsche Bundestag darauf keine Reaktion. Wen wählen die Bürger eigentlich alle vier Jahre zu ihren Volksvertretern?

Nur per Fax: 030 – 227-

An alle Fraktionen im
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

G. K. ./. Bundesrepublik Deutschland
Generalbundesanwaltschaft zum Az. 1 AR 1215/19

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

in den Anlagen übersende ich Ihnen zu meiner Strafanzeige vom 01. Oktober 2019, die Antwort der Generalbundesanwaltschaft auf meine Strafanzeige zur freundlichen Kenntnisnahme aller Abgeordneten.

Der Generalbundesanwalt möchte nicht einmal gegen Straftaten aus seinem eigenen Hause ermitteln. Dennoch duldet der Generalbundesanwalt die dienstliche Zusammenarbeit mit untern schwerem Straftatverdacht stehenden Generalstaatsanwaltschaften mehrere Bundesländer und der Bundestag will uns weiß machen, dass wir Bürger in einem Demokratischen Rechtssystem leben.
Das Bundesverfassungsgericht schützte diese Täter des Rechtsstaats durch § 93b mit § 93a BVerfGG.
Kriminelle Justizbehörden sind dem Unterzeichner aus der ehemaligen DDR bereits bestens bekannt. Dort hat diese Art von Täterschaft ebenso vor Gericht gelogen und betrogen, Beweismittel beiseite geschafft sowie Recht gebeugt.

Hochachtungsvoll

G. K.
Ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Cottbus/Brandenburg 1977/78
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Mitglied im Menschenrechtszentrum Cottbus eV.

Anlage: Schriftsatz der Generalbundesanwaltschaft vom 16. Oktober 2019