GEG: Biogasrat+ fordert konkrete Änderungen - Klimaschutz mit Biomethan im Gebäudesektor technologieoffen ermöglichen!

Berlin, 29.01.2020. Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag appelliert der Biogasrat+ e.V. eindringlich an die Bundestagsabgeordneten, die Chance für einen wirksamen und kosteneffizienten Klimaschutz im Gebäudesektor aktiv zu nutzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf verschenkt leichtfertig wertvolle und sofort erschließbare Klimaschutzpotenziale im Wärmesektor und diskriminiert den Einsatz erneuerbarer Energieträger wie Biomethan“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V. So spare allein die Nutzung von Biomethan in hocheffizienten Brennwertthermen zur Wärmeerzeugung sofort bis zu 50 % und in KWK-Anwendungen sogar bis zu 90 % der CO2-Emissionen gegenüber der Nutzung von Erdgas ein. Es seien daher konkrete Änderungen am Gesetzentwurf notwendig, um die Nutzung grüner Gase in den bestehenden Heizungssystemen zur Defossilisierung des Gebäudebereiches voranzubringen. Hierzu zählen:

1. Die Anpassung des Primärenergiefaktors für Biomethan für den nicht erneuerbaren Anteil auf fp=0,4 analog der Norm DIN-V 18599-1: 2018-9 - auf die der Gesetzentwurf bereits Bezug nimmt - unabhängig davon, ob der Verbrauch in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt und unabhängig von der genutzten hocheffizienten Heizungstechnologie z.B. in KWK-Anlagen und Brennwertgaskesseln. (Änderung: § 22 Abs. 1 i.V.m. Anlage 4 Nummer 6 GEG-Entwurf)

2. Der technologieoffene Einsatz von Biomethan und Biogas, d. h. Anerkennung und Anrechenbarkeit als erneuerbare Wärme (Nutzungspflicht EE) im Neubau bei Einsatz in hocheffizienter Brennwerttechnik und KWK-Anlagen mit einer Nutzungsquote von 15 %. (Änderung: § 40 GEG-Entwurf)

3. Die Stärkung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zur Nutzung erneuerbarer Energien bei bestehenden öffentlichen Gebäuden durch Absenkung der Nutzungspflicht für gasförmige Biomasse auf mindestens 15 %. (Änderung: § 52 Abs. 3 GEG-Entwurf)

4. Die Senkung des CO2-Emissionsfaktors für Biomethan auf 120 g CO2eq. pro kWh. (Änderung: Anlage 8 GEG-Entwurf)

In Deutschland entfällt knapp die Hälfte des Endenergiebedarfs auf den Wärmesektor, mit mehr als 80 % dominieren hier fossile Energieträger wie Erdöl und Erdgas die Wärmeversorgung. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die Weichen für die Erreichung des Treibhausgasminderungsziels im Jahr 2030 um 67 - 66 % auf 70 - 72 Millionen t CO2-eq. stellen und die Grundlagen für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 schaffen. Die vorgesehenen Maßnahmen des Gesetzentwurfes manifestieren jedoch auch in Zukunft die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudesektor, kritisiert der Verband. „Mit einem „weiter so“ werden die gesetzten Ziele im Wärmesektor also klar verfehlt. Unsere Hoffnungen auf ein Gebäudeenergiegesetz, das den Klimaschutz durch die technologieoffene Nutzung erneuerbarer Energieträger tatsächlich stärkt, liegen nun auf den Bundestagsabgeordneten“, so Hochi abschließend.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
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