ARD und ZDF - das einzige Schlafmittel, das mit den Augen eingenommen werden kann. Nur rund 4 Jahre früher tot.

ARD und ZDF - weiterhin als das beste aller Schlafmittel bewiesen.

Weiterhin unangefochten in der Führungsrolle im Wettbewerb der Schlafmittel. Kaum Nebenwirkungen. Eine aktuelle Studie belegt, dass die Lebenszeitverkürzung im statistischen Mittel nur rund 4 Jahre ausmacht.
Die viel bewunderte pharmazeutische Besonderheit: Das einzige Schlafmittel, das mit den Augen eingenommen werden kann.

Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Teams unter Leitung von Professorin Dr. Kathrein-Kunigunde Weissgerbers-Meierleuchter (aka Katilux) vom Sozialphysiologischen Institute der Openberkshire University of Applied Sciences in Mühlendorfhausen Kreis Unterfliesheim:

387 Studien über das Fernsehverhalten der Deutschen
wurden durch die Metastudie in die Analyse einbezogen. Diese Daten wurden von allen Fehlereinflüssen bereinigt dank der Analyse-Software Kathrein Dominator AI; für diesen Zweck eigens entwickelt vom Artificial Intelligence Excellence Institute der Openberkshire University of Applied Sciences im benachbarten Mühlenweghausen Kreis Oberfliesheim.

Überzeugender Beweis für die Vorzüge von ARD und ZDF als weiterhin führendes Schlafmittel:
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Das Studien-Ergebnis der statistischen Mittelwerte lautet: Aktive Fernsehzuschauer von ARD und ZDF benötigen nach der letzten gesehenen Sendung mit dem Entschluss, nun zu schlafen, nach dem Erreichen ihrer Betten höchstens 15 Minuten bis zum Einschlafen. Der Schlaf kommt sehr zuverlässig.

Keines der gegenwärtig im Handel befindlichen meistverbreiteten Schlafmittel erreicht im statistischen Mittel eine analoge Schnelligkeit und Zuverlässigkeit.

Lebenszeitverkürzung durch viel Fernsehen: Nur rund 4 Jahre.
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Günstig ist für dies Schlafmittel auch die Bilanz der Nebenwirkungen: Keine bekannten Nebenwirkungen außer: Erhöhtes Risiko für Übergewicht, Diabetes 2, Gelenk- und Rückenprobleme, Herz-Infarkt, Demenz.
Die hierdurch bedingte Lebenszeitverkürzung ist in der Studie mit nur rund 4 Jahren ermittelt worden. Dies deckt sich mit verschiedenen Einzelstudien über die tatsächliche erfasste Korrelation von Sterbealter und vorherigen Fernsehgewohnheiten.

Als Kontrollgruppe diente eine sozialphysiologische Untersuchung an Hausmeerschweinchen.
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Bei diesen bewirkte der gleichartige Fernsehkonsum ein Einschlafen schon durch einfaches Zuschauen, ferner ebenfalls Lebenszeitverkürzung, allerdings nur um 37 Tage. Der erhebliche Unterschied gegenüber den menschlichen Versuchssubjekten zeigt weiteren Forschungsbedarf. Der EU-Fonds für Exzellenz-Forschungsprojekte hat die nötigen Forschungsmittel bereits bewilligt.

Professorin Dr. Kathrein-Kunigunde Weissgerbers-Meierteuchter erklärte sich zuversichtlich,
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dass bald wissenschaftliche Klarheit bestehe, was die Auswirkungen des Fernsehens auf das Einschlafen von Mensch und Tier anbetrifft. Aber schon wartet die nächste wissenschaftliche Herausforderung, die Analyse der Auswirkung von viel Fernsehen auf die anwesenden Zimmerpflanzen. Auf die Subventionsbereitschaft von EU-Wissenschafts-Fonds werde wiederum fest vertraut.

Aufgeklärt ist nun auch die Zeitplanung der Sender für die Einschlafmittel-Effizienz.
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... also, wieso Nachrichten und Politiksendungen schon am frühen Abend platziert werden. Wird Politiker-Diskus kurz vor dem Schlafengehen verkonsumiert, so funktioniert Einschlafen sehr schlecht. Es wird den Menschen buchstäblich der Schlaf geraubt. Die höchsten bei der Datenanalyse ermittelten Schlafstörungen ergaben sich nach vor der Bettruhe angehörten Reden von Bundeskanzlerinnen (gleiche Werte für bisherige wie auch geplante), Grünen und Linken. Die Studie schlägt für diese erstmals aufgedeckte pathologische Abweichung die Krankheitsbezeichnung "DDR2-Syndrom" vor.

Anmerkung:
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Diese Mitteilung erfolgte in der Annahme, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden kann: Fake-News, Stilgruppe "Parodie, Satire, Hoax". Diese Botschaft kommt von der im übrigen sehr ernsthaften Online-Arbeitshilfe für diverse eventuelle Befreiungsmöglichkeiten von der Rundfunkabgabe: : volxweb.org/node/166
Vom "Rundfunkbeitrag", "GEZ", "Beitragsservice" seien demnach zu befreien: Nichtzuschauer und Geringverdiener.

In der Tat stimmt wohl der Kern der Aussage über die Lebenszeitverkürzung:
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Dies deckt sich mit verschiedenen ForschungsergebnisseN. Es bestehen wissenschaftlich ermittelte Anhaltspunkte für im Mittel rund 4 Jahre weniger Lebensdauer bei Personen, die mehr als rund 5 Stunden Fernsehen am Tag anschauen. Diese und noch mehr tägliche Sehdauer gilt in Deutschland durchaus für einen wesentlichen Teil der Personen ab Alter von etwa 60 bis 65 Jahren.

Statistisch gesehen handelt es sich nur um eine Korrelation, nicht um "Kausalität".
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Menschen mit einem damit ein wenig verknüpften mittleren Lebensstil haben im statistischen Mittel einen schlechteren Gesundheitszustand. Das heißt aber auch umgekehrt, dass Menschen, die den Lebensstil auf fernsehfrei ändern, wohl ihr Leben ein wenig oder sogar deutlich verlängern können.

Ein Nichtzuschauer hat übrigens bereits einen Befreiungsantrag von der Rundfunkabgabe gestellt:
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Er dürfe nicht dazu gezwungen werden, etwas mit zu finanzieren, was beträchtliche Lebenszeitverkürzung der Bürger auslöse. Seiner Meinung nach sei "Verkürzung" im Klartext "Tötung". Seine zwangsweise Mitfinanzierung könne - jedenfalls seiner Rechtsmeinung nach - als Zwangsausübung für Förderung einer strafrechtlich relevanten Handlung gewertet werden. Er dürfe aber nicht durch eine Zwangsabgabe zum Beihelfer gemacht werden (Beihilfe? Begünstigung?). Dass es auch im Fall seiner Weigerung dennoch erfolge, sei unerheblich. Das deutsche Strafrecht sei dem Kant'schen Imperativ unterstellt: Pflicht zur Durchsetzung der Nichtteilnahme auch dann, wenn das Fehlhandeln der großen Mehrheit hierdurch unbeeinflussbar sei.

Dieser Antrag ist real - März 2019 - und nicht Parodie. Bisher haben ARD-Juristen hierzu nicht Stellung genommen. Der Antwort darf mit Spannung entgegengesehen werden. Möglicherweise muss dann im Endeffekt ein Verwaltungsgericht über die strafrechtliche Wertung von Anregung zum Fernsehkonsum entscheiden. Der Antrag ist im März 2019 bereits Teil einer verwaltungsgerichtlichen Verfahrensakte geworden.

Weitere ulkige Informationen "Rundfunkbeitrag"
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gibt es im unteren Seitenteil bei Aufruf von: http://volxweb.org/node/166
Im übrigen geht es dort sehr juristisch zu: Rund 30 eventuelle Befreiungsgrundlagen für Nichtzuschauer und Geringverdiener sind gelistet.