Jetzt ist es heraus - Steuerhinterziehung ist straffrei

Jetzt ist es heraus - Steuerhinterziehung straffrei

Dürfen Sie als Bürger 250.000 EUR bis zu einer zweistelligen Millionensumme straffrei Steuern hinterziehen oder auch betrügen?

Unter den nachfolgenden Aktenzeichen wurden solche Straftaten durch Politik und Justiz bis heute gedeckt:

2 BvR 2156/09 mit EGMR 17132/10
Deutscher Bundestag Pet. 4-18-07-312-019381

§ 116 AO Anzeige von Steuerstraftaten
1)Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem Bundeszentralamt für Steuern oder, soweit bekannt, den für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen.

2) Soweit die für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden nicht bereits erkennbar unmittelbar informiert worden sind, teilt das Bundeszentralamt für Steuern ihnen diese Tatsachen mit.

3) Die für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanz-behörden, ausgenommen die Behörden der Bundeszollverwaltung, übermitteln die Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern, soweit dieses nicht bereits erkennbar unmittelbar in Kenntnis gesetzt worden ist.

Wer darf als Normalbürger im Demokratischen Rechtsstaat straffrei und offiziell Unsummen an Steuergeldern nur als ein Beispiel hinterziehen? Zumal dieses zu versteuernde Einkommen aus Patentverbrechen, Anlegerbetrug sowie Verrat von Dienstgeheimnissen herrührt. Diese Verbrechen müssten oder müssen vertuscht werden, damit andere vorausgegangene Verbrechen von Staats- und Justizbeamten, hier ebenso mit Schaden in Millionenhöhe für den Steuerzahler nicht öffentlich werden.

Wie viele Beamte, Staatsanwälte und Richter müssten im Zusammenhang mit dem § 116 AO sowie § 13 StGB mit § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB in Gefängnis? Der gesamte Deutsche Bundestag hat am 03. Mai 2016 die Petition zu vorsätzlichen Strafvereitelungen im Amt sowie anderer schwerer Straftaten verworfen. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Oktober 2009 die offensichtlichen Strafvereitelungen im Amt gegen die AO, hier der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93b mit § 93a BVerfGG rechtlich akzeptiert. Darüber hinaus akzeptierte das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr durch Richter und Gerichte.

Die Mitwisserschaft an diesen ungesühnten Vergehen und Verbrechen der Staats-und Justizbeamten reicht durch abgewürgte Ermittlungs- oder zivile Klageverfahren bis in die höchsten Ränge der Justiz und Politik, quer über die gesamte Bundesrepublik. Daran sind Politiker aller in den Landtagen oder sogar im Bundestag daran beteiligt.

So schrieb der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Dres. Papier im Dezember 2009 als Antwort zu einer Beschwerde, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2009 zum Az. 2 BvR 2156/09 miz 2 BvR 2231/09 ist unantastbar.

Richter und quer durch alle zivilen sowie strafrechtlichen Instanzen, bis hin zum BGH,BSG oder auch BVerwG vertuschen seit Jahren die vorgenannten strafbaren Handlungen von Staats- und Justizbeamten sowie der mitwissenden Politiker. Was als unglaublich an der Sache erscheint, sogar Richter beim EuGH oder auch EGMR wissen davon.