Kriminelle Vereinigung

StA- und GenStA Oldenburg haben einen strafrechtlichen Tatbestand seit 2004 längst überschritten

1988 hat das Land Niedersachsen in Mitwisserschaft der Landesregierung über einen einschlägig Vorbestraften ein erneutes BtM-Verbrechen in Auftrag gegeben. Davon müssen der ehemalige Ministerpräsident, Justiz- und Innenminister gewusst haben, ganz zu schweigen von der direkt beteiligten Generalstaatsanwaltschaft in Celle Az.6 Zs 939/03. Aus diesem ungesühnten vorsätzlichen und bandenmäßigen Verbrechen kommt das Land Niedersachsen nicht mehr heraus. Als nicht mehr nachzuvollziehende rechtliche sowie politische Handlung, wurde der damals 1988 am BtM-Verbrechen mitbeteiligte aber auch anklagende Staatsanwalt zum LOStA der Staatsanwaltschaft Oldenburg befördert. Um dieses schwere ungesühnte und bandenmäßige Verbrechen des Landes Niedersachsen für immer zu vertuschen, hat sich dahinter eine ganz Kette von ebenso verbrecherischen und bandenmäßigen kriminellen Handlungen aufgesammelt. Diese Ansammlung schwerster krimineller Handlungen...

Jetzt ist es heraus - Steuerhinterziehung ist straffrei

Jetzt ist es heraus - Steuerhinterziehung straffrei Dürfen Sie als Bürger 250.000 EUR bis zu einer zweistelligen Millionensumme straffrei Steuern hinterziehen oder auch betrügen? Unter den nachfolgenden Aktenzeichen wurden solche Straftaten durch Politik und Justiz bis heute gedeckt: 2 BvR 2156/09 mit EGMR 17132/10 Deutscher Bundestag Pet. 4-18-07-312-019381 § 116 AO Anzeige von Steuerstraftaten 1)Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung, die nicht Finanzbehörden sind, haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die auf eine Steuerstraftat schließen lassen, dem Bundeszentralamt für Steuern oder, soweit bekannt, den für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen. 2) Soweit die für das Steuerstrafverfahren zuständigen Finanzbehörden nicht bereits erkennbar unmittelbar informiert worden sind, teilt das...

Bildung krimineller Vereinigung in der Justiz in Niedersachsen

Bildung einer krimineller Vereinigung in der Justiz in Niedersachsen und mit Duldung des Parlaments (NDS Pet 02265/01/15) und der Landesregierung seit 2006. Gemäß § 147 GVG weigert sich Justizministerin Havliza und wie schon zuvor ihre Vorgänger/Vorgängerin der Dienstaufsicht gegen die Generalstaatsanwälte Celle und Oldenburg mit dem Aktenzeichen 4121E-401.332/18 mit Datum vom 04. Dezember 2018, rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Beide Generalstaatsanwaltschaften stehen unter dringendem Tatverdacht sich an schweren Straftaten, u.a. der AO nicht nur beteiligt sondern auch im Amt strafvereitelt zu haben. Inzwischen decken viele Richter durch Art. 97 GG diese zum Teil anhaltenden Straftaten durch Verweigerung rechtlichen Beistandes gemäß § 78b ZPO mit Art. 20 Abs. 3 GG. So ist u.a. beim OLG-Frankfurt eine Beschwerde gegen Richter beim BSG in Kassel anhängig und die eine Urkundenfälschung im Rechtsverkehr des LSG-Celle vorab gedeckt haben. Frau...

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