Unglaublich für den Demokratischen Rechtsstaat - Kriminelle in den Exekutiven sowie Judikativen

Gegen eine Vielzahl von Richtern und Staatsanwälte und nicht nur in Niedersachsen musste spätestens seit 2003 Strafanzeige erstattet werden, denn noch immer gelten die Art.1GG mit Art. 3 Abs.1GG sowie Art.20 Abs.3 GG. Gemäß Art. 97 GG dürfen Richter Vergehen und Verbrechen fortsetzen lassen, so lautet der Bescheid des BVerfG zu den Aktz. 2 BVR 2156/09 mit 2 BVR 2231/09 vom 26. Oktober 2009. Begründet wurde diese Rechtsansicht mit §93b und §93a BVerfGG. Aus solchen unangreifbaren höchstrichterlichen Beschlüssen ergeben sich dann im Fortgang kausale Zusammenhänge mit verheerenden finanziellen Schäden für Betroffene, Dritte und dem Gemeinwohl. Ganz abgesehen davon, dass dadurch dem Gemeinwohl hunderte von Millionen an Steuereinnahmen seit 1998 verloren gingen aber die Politiker bis hoch zum Bundestag wollen uns Bürgern etwas vom Rechtsstaat und seiner doch wahren Justiz täglich einreden. Wie verlogen doch diese Politiker mit Teilen von kriminellen Judikativen und Exekutiven sind, kann jeder aus der nachfolgenden neuerlichen Beschwerde an die GenStA-Celle lesen. Dieses kriminelle Agieren hat sich inzwischen über den halben Rechtsstaat ausgebreitet. Gerade grüne Politiker wie Baerbock, Habeck, Göring-Eckart oder Hofreiter, reißen ihren Mund voll auf, wissen aber von kriminellen Verdachtshandlungen ihrer Justizminister in Niedersachsen. Steuerhinterziehung oder dazu passende Strafvereitelungen im Amt gegen die AO mit Beugung des Rechts sind nicht strafbar, sagten schon die Bundesverfassungsrichter sowie der ehemalige Präsident des BVerfG im Oktober 2009.

Nur per Fax: (05141) 206 208

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schlossplatz 2
29221 Celle

NZS 8101 Js 8612/18 Staatsanwaltschaft Lüneburg
Eingang am 24. Januar 2019

Gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 10. Januar 2019 erhebe ich, xxxxxxxxxxxxxx, hiermit

Beschwerde.

Gründe:
Die Gründe der Beschwerde ergeben sich weitgehend aus der in der Anlage beigefügten Strafanzeige gegen Herrn Staatsanwalt K...., bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg/Zweigstelle Celle.

Es ist schon mehr als zweifelhaft und wenn nicht sogar höchstgradig kriminell, dass die Generalstaatsanwaltschaft Celle, noch dazu als Fachaufsichtsführende für eine Kette von Staatsanwaltschaften in Niedersachsen, an direkten ungesühnten Verbrechen gegen den Beschwerdeführer sowie mit verbindenden Auswirkungen auf Dritte beteiligt war und ist.

Dass der in der Strafanzeige nun zu beschuldigende Staatsanwalt K..... und wie höchstrichterlich bzw. per Gesetz verfügt, seine rechtliche Sicht der Dinge gemäß § 89 Abs. 2 RiStBV nicht erklärte sondern schwere anhaltenden Straftaten lediglich mit einem lapidaren Vierzeiler beantwortet, zeigt und wie tief sich nicht nur die GenStA-Celle in ihrem eigenen kriminellen Sumpf verstrickte und sich auch weiter verstricken wird.

Allein schon 1988 die Anstiftung des einschlägig BtM-Vorbestraften, Herrn B... J... W.. B.... aus Verden zu einem weiteren BtM-Verbrechen. Dazu passend die schwerwiegenden vorsätzlichen Lügen des damaligen Staatsanwalts und späteren LOStA in Oldenburg R. H. sowie seiner Zeugen und der Beugung des Rechts durch den daran mit wissenden vorsitzenden Richter am LG-Verden. Es dürfte als weiteres vorsätzliches und bandenmäßiges Verbrechen auf das Konto der GenStA-Celle, hier in Verbindung mit der damaligen Landesregierung gehen. Ganz abgesehen von den massivsten Straftvereitelungen im Amt aller daran beteiligten amtlichen Mitwisser (Az. 6 Zs 693/03).

Ebenso vorsätzlich gelogen und rechtlich zu verantworten hat die GenStA-Celle zusammen mit der Steuerfahndung Hannover das Verfahren (Az. 4 Cs 427/01) der Staatsanwaltschaft Verden. Der Amtsrichter Barre sowie der Vors. Richter Ambrecht am LG-Verden, haben alle vorsätzlichen und bandenmäßigen Lügen der damaligen Staatsanwälte Müller, Gaebel und Dyballa in ihren Beschlüssen 2002/2003 dokumentiert.
Liest man die Beschlüsse der beiden Richter, so muss man unweigerlich zu der Erkenntnis kommen, dass weder der Steuerfahnder noch die Staatsanwälte Tausender addieren konnten, welches ein geistiges Niveau eines Zweitklässlers ausweisen würde. Darüber hinaus fehlten im Beweisverfahren Bankbelege mit Ausgaben von zirka 600TDM, welche auch nicht auf dem Beschlagnahmeprotokoll verzeichnet waren – Vorsatz ?

Wie konnten diese Staatsanwälte der GenStA-Celle in beiden Instanzen dem Gericht 2002 unterschlagen, dass zwei Banden in Bremen und Owingen zwischen 1994 und 1995 einen finanziellen Schaden von damals 120TDM anrichteten sowie die Vorsteuererstattung aus 1995-1997 nochmals ohne weitere enorme Ausgaben für Forschung und Entwicklung innovativer Umwelttechnologien 19TDM betrug?

Wie konnte diese kriminelle Justiz dem FG-Hannover einen Gutachter präsentieren und der unzweifelhaft im Auftrage des Finanzamtes Syke in seinem Gutachten das Gericht in unverschämter und bandenmäßiger Weise anlog, indem dieser in seinem Gutachten kriminell behauptete, dass der Beschwerdeführer mit diesen seinen weltweit patentierten Technologien niemals Geld verdienen würde? Als Gegenbeweis zu diesem verlogenen und kriminellen Gutachten gewährte die Industriekreditbank Berlin und genau auf diese Technologien am Tage der Hausdurchsuchung im Dezember 1997 durch die Steuerfahndung Hannover einen Kredit von DM 22 Millionen und das Land Brandenburg obenauf einen Förderzuschuss von rund DM 8,2 Millionen erließ.

Wie konnten sich die Richter am Finanzgericht Hannover in unverschämter Weise erdreisten sich dem § 76 Abs. 1 FGO mit Art. 20 Abs. 3 GG zu verwehren, wo diese genau wussten, dass sich alle Bankbelege des Beschwerdeführers in den Händen Ermittler in Verden befunden haben. Nach all diesen Vorgängen in den Ermittlungsverfahren gegen diese Finanzrichter, hatten wohl diese den Auftrag und von wem auch immer im Lande Niedersachsen, dass bis heute verbrecherische und aktive Urteil mit dem Az. 16 V 10089/03, zu fällen oder? Dieses immer noch bestehende rechtskräftige Urteil hatte nur den einzigen Zweck, die aktiven kriminellen Handlungen des Landes Niedersachsen zu vertuschen sowie es den Beschwerdeführer es aus eigner finanzieller Kraft unmöglich zu machen, eine vernichtende Staats- und Amtshaftungsklage zu gegen das Land Niedersachsen zu führen.

Dass dieses ein vorsätzliches und bandenmäßiges Verbrechen der Beugung des Rechts durch Exekutive und Judikative der Länder NDS und seit 2006 nun auch NRW betrifft, zeigen die internationalen Börsenveröffentlichungen aus 2007/2008 über mehrere Hundert Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Patent DE 197 xxxxxx, wobei der alleiniger Eigentümer seit dem Jahre 2004 der Beschwerdeführer war. Darüber hinaus im Zusammenhang der Liefervertrag aus 2006 einer hochkriminellen Bande im zweistelligen mittleren Millionenwert an die Shairco Group nach Jeddah, verbunden mit einer in der Summe gleichartigen Hermes Bürgschaft der Bundesrepublik Deutschland.

Auch die kriminellen Verbrechen der Bundesländer Brandenburg und Thüringen gegen den Beschwerdeführer aus 2000 und 2002 sowie mit verheerenden finanziellen Schäden von mindestens einer halben Million Euro verschweigt der Beschuldigte hier in seinem Bescheid.

Der Beschuldigte sowie die inzwischen vielen beschuldigten Richter und hinauf bis zum BSG, ganz abgesehen von der Mitwisserschaft höchster politischer und juristischer Gremien, wollen oder können keine kausalen Zusammenhänge des bisherigen kriminellen Handelns des Demokratischen Rechtsstaats gegen den Beschwerdeführer erkennen?

Warum müssen seriöse Anwälte Angst vor der Justiz im Demokratischen Rechtsstaat haben? Hatte etwa Richter Fahsel aus Stuttgart in seinem Leserbrief die Wahrheit niedergeschrieben und indem er erklärte, dass in ihm tiefer Ekel gegen Staatsanwälte und seines Gleichen ruhen würde und die unzählige Straftaten begehen würden?

G. K.
Ehemals politischer Häftling der DDR 1977/1978 im Zuchthaus Brandenburg
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage: Bescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 10. Jan.2019

Leserbrief der SZ
´…Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen…´
Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008.