Justizterror

Bettina Raddatz im Kommentar vom 12. Nov. 2018

Ihr Fall wirft in der Tat viele Fragen auf. Ich gehe aber davon aus, dass Ihr Verfahren beim Präsidenten des Landgerichts in guten Händen ist und Dr. Guise-Rübe für eine zeitnahe Klärung Sorge tragen wird.

Justizterror und organisierte Kriminalität

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts haben Beamte des Landes Niedersachsen jahrelang zu wenig Geld bekommen. Drei Beamte hatten geklagt, bisher erfolglos. Die Besoldung sei nicht „amtsangemessen“ gewesen, entschied das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig, welches die Fälle dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegte, das nun die Bezahlung überprüfen muss.

Im vorliegenden Fall stellt sich die grundlegende Frage nicht nach der Besoldung, sondern danach, ob die Tätigkeit von Juristen in höchsten Positionen „amtsangemessen“ war.

Dr. Guise-Rübe wird nicht für eine zeitnahe Klärung Sorge tragen können. Ein Güterichter ist auf die Bereitschaft der Parteien angewiesen sich an Vereinbarungen und geltendes Recht zu halten. Das geschah in den zugrunde liegenden Zivilverfahren über einen Zeitraum von 13 Jahren insbesondere durch die Prozessbevollmächtigten der Beklagten nachweislich nicht. Warum sollte sich das jetzt ändern? Richter am Landgericht Hannover und Oberlandesgericht Celle entwickelten sich bei der Darstellung von Tatsachen zu „Märchenerzählern“, die Phantasie ging mit ihnen durch. Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht nach Recht und Gesetz.

Das Problem liegt in von Arroganz und Hybris gesegneten höchsten Beamten wie Dr. Frank Lüttig, Claudia Becker-Kunze und Kolkmeier in der Generalstaatsanwaltschaft in Celle und Dr. Thomas Hackner im Justizministerium, die den Geschädigten und Kläger über Jahre psychiatrisieren und rechtlos gestellt haben und auch damit organisierter Kriminalität den Weg geebnet haben.

Die Belastung oder Überlastung der Justiz ist entstanden, weil sich duzende Beamten nicht an Recht und Gesetz gehalten haben und weiter nicht halten wollen und die Politik wegschaut.

Maren Brandenburger, Chefin des niedersächsischen Verfassungsschutzes hat ihren Posten wegen der Enttarnung eines V-Manns in Göttingen aufgegeben bzw. aufgeben müssen, obwohl gemäß Innenminister Boris Pistorius "kein persönliches Fehlverhalten" von Frau Brandenburger vorliegt.

Im Niedersächsischen Justizministerium ist das offensichtlich anders. Dort liegt zweifelsfrei persönliches strafbewehrtes Fehlverhalten vor und in dreizehn Jahren schauten drei Justizminister trotz schwerwiegender Menschenrechtsverletzung einfach weg. Wer schützt hier wen und warum?
.
.
.
www.qtainer.com
http://www.qtainerconsult.de/index.php?seite=laworder