Cyberversicherung als Voraussetzung für die Auftragsvergabe - Schützt Auftragnehmer und Auftraggeber

Unternehmen vergeben immer mehr Projekte an externe Dienstleister und fordern hierfür nicht mehr nur einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung, sondern immer häufiger auch den Nachweis einer Cyberversicherung.
Laut einer aktuellen Studie eines Spezialversicherers fragen bereits heute über 1/3 aller Auftraggeber einen solchen Schutz nach. Die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trägt hierbei zu einer deutlichen Sensibilisierung bei.
 
Was ist die Cyberversicherung?
 
Die Cyberversicherung deckt finanzielle Schäden von Cyberangriffen ab. Dabei kann es sich um Eigen- oder um Haftpflichtschäden handeln. Eine Cyberversicherung sichert in der Regel Ertragsausfälle, Wiederherstellungskosten, Kreditkartenschäden, Schadenersatzansprüche, die Kosten von Krisendienstleistern sowie Cyber-Erpressung ab. Die Cyberversicherung verstehen wir daher als 3. Säule (neben dem Bereich Beratung & Awareness und IT-Securty Maßnahmen) die selbst nach einem Angriff erhalten bleibt und damit die Firma erhält oder ihre Handlungsfähigkeit schnell wiederherstellt.
 
Fazit
Es wird für Zulieferer und Dienstleister in einem zunehmend digitalen Umfeld und den dort lauernden Gefahren von Cyberattacken immer wichtiger innerhalb der Prozesskette nicht als Unsicherheitsfaktor für den eignen Kunden zu gelten. Hier beugen auch die Kunden vor und fordern verstärkt einen entsprechenden Sicherheitsschirm, da es trotz aller wichtigen Maßnahmen in der IT-Security eine hundertprozentige Sicherheit nie geben wird. Eine Cyberversicherung stellt die wirtschaftliche Sicherheit wieder her. Es ist daher nur folgerichtig, dass Cyberpolicen zukünftig eine sehr hohe Bedeutung, auch innerhalb der gesamten Prozesskette, haben werden.