Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft Lüneburg - Niedersächsische Jusitz - Teile einer Kriminellen Vereinigung

Hier nun die Beschwerde gegen die Verweigerung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 21. November 2017.
Frau Bettina Raddatz und ehemalige Mitarbeiterin in der Niedersächsischen Staatskanzlei hatte erst kürzlich über unglaubliche justitzielle Zustände bei der Polizei und Justiz in Hannover in ihrem vor kurzem veröffentlichten Buch beschrieben. Nicht nur in Hannover sondern auch in Bremen und Oldenburg ist nicht nur seit 2015 bei Teilen der Justiz jegliches Rechtsbewusstsein abhanden gekommen. Der Bundesgerichtshof hatte sich mehrfach zum rechtlichen Begriff einer kriminellen Bande geäußert, wo nun aus den bisherigen Handlungen sich ein solch dringender Verdacht ergab.

Datum 26/11/2017

Per Fax an: (05141) – 206 328

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schlossplatz 2
29221 Celle

NZS 5101 Js 32399/17 StA Lüneburg

Verweigerung der Ermittlungen der StA-Lüneburg mit Bescheid vom 21. November 2017 durch Herrn OStA Vogel

Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 21. November 2017 lege ich, G. K. geb. am xxxxxxxxxxxxxx

mit diesem Schriftsatz

Beschwerde

ein.

Gründe:

Zunächst, der Beschwerdeführer ist ehemaliger politischer Häftling des Zuchthauses Brandenburg im Jahre 1978 und inzwischen langjähriges Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle steht als fachaufsichtsführendes Organ der Staatsanwaltschaft Verden im dringenden Verdacht seit 1988 Vergehen und Verbrechen gegen den Beschwerdeführer in Auftrag gegeben, bzw. massivste vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt, zum finanziellen und persönlichen Nachteil des Beschwerdeführers, sowie Dritter und des Gemeinwohls betrieben zu haben.
Dazu gehört unter dem Aktz. 6 Zs 939/03 der Generalstaatsanwaltschaft Celle, den 1988 einschlägig vorbestraften Herrn Bernd J. W. B. aus damals Verden Dauelsen zu weiteren BtM-Verbrechen, über die Staatsanwaltschaft Verden und mit Unterstützung und Wissen des Innen- und Justizministerium sowie der damaligen Niedersächsischen Landesregierung, angestiftet zu haben. In diesem Zusammenhang hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle zu diesem BtM-Verfahren vorsätzlich und bandenmäßig Urkunden im Rechtsverkehr fälschen lassen. Dem Beschwerdeführer liegen hierzu Urkunden/Verfügung aus der vorgenannten Ermittlungsakte der GenStA-Celle vor. Die Verfügung auf Blatt 9 der StAin-Oelfke der StA-Verden vom 27. Januar 2003 belegt dazu gegen den ehemaligen LOStA Roland Herrmann in Oldenburg und andere Polizeibeamte, unzweifelhaft die Urkundenfälschung im Rechtsverkehr zur Vertuschung des Verbrechens. Auch als vorsätzliche Vertuschung belegt die Urkunde der ehemaligen LOStAin bei der GenStA-Celle vom 03. Juni 2003, Frau Nemetscheck, an die StA-Verden und so wörtlich „Abgabenachricht nicht erteilt“, den verbrecherischen Hintergrund großer Teile der Niedersächsischen Justiz. Die objektive bzw. subjektive Wahrheit wurde im Gerichtsverfahren durch den Ankläger vorsätzlich unterdrückt und damit eine Beugung des Rechts. Diese Beugung des Rechts wurde durch den Vors. Richter unterstützt, indem dieser im Beisein des Rechtsanwalts Heinrich Hannover sich vorsätzlich der objektiven sowie subjektiven Wahrheit verweigerte.

Da es allein in diesem Verfahren nicht um Hoch- oder Landesverrat ging, trifft die Überschrift des Bescheides durch OStA-Vogel wie Rechtsbeugung, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Strafvereitelung im Amt, bereits hier auf die Generalsstaatsanwaltschaft Celle und weitere Beteiligte sowie Mitwisser in Niedersachsen vollumfänglich zu.

Zur weiteren Vertuschung dieses und weiterer Verbrechen, im Auftrage und Namens des Landes Niedersachsen, zählen viele Ermittlungsverfahren, welche am 12. Juli 2015 dem Bundestag, dem Kanzleramt sowie inzwischen der Richterschaft beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht durch den Beschwerdeführer zu Kenntnis gegeben wurden.

Vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt sowie Rechtsbeugung gegen die Abgabenordung, Falsche Anschuldigungen usw. usw., dafür steht die GenStA-Celle in voller rechtlicher Verantwortung. Im gleichen Zusammenhang und Fortgang den StA Dr. Lehmann aus Hannover dazu angestiftet zu haben, Beweismittel im Ermittlungsverfahren Aktz. NZS 1141 Js 40469/04 gegen die Richter am Finanzgericht Hannover zu unterdrücken, kann die GenStA-Celle nicht mehr leugnen und zeigt damit die dreckige Fratze einer kriminellen Vereinigung.

Patente haben eine Schutzbedürftigkeit von 20 Jahren und genau auf diese Patente und noch bis heute unpatenierten hochinnovativen Umweltverfahren, haben die damals beschuldigten Richter am Finanzgericht rechtsgültig die Unternehmereigenschaft des Beschwerdeführers durch Beugung des Rechts sowie Duldung des Prozessbetruges durch Finanzbeamte aus Syke entzogen. Diese beschuldigten Richter am Finanzgericht Hannover haben die Unternehmereigenschaft des Beschwerdeführers nur deshalb entzogen, um Teile dieser kriminellen Vereinigung aus Justiz und Staatsbeamten unbeschadet aus dem Steuerstrafverfahren zum Aktz. 4 Cs 427/01 und in welchem die GenStA-Celle ebenso fachaufsichtsführend war, straffrei entkommen zu lassen. Der Beschwerdeführer erinnert hierzu an das Ermittlungsverfahren gegen die Leiterin bei der Steuerfahndung Hannover, Frau Diedrichs-Prinz und die 2011, also sieben Jahre nach Abschluss des Steuerstrafverfahrens zugab, Ausgabennachweise zur Technologieentwicklung über zirka 600TDM nicht im Steuerstrafverfahren berücksichtigt zu haben. Richter Barre am AG-Verden hatte in 2002 alle vorsätzlichen falschen Anschuldigungen gegen den Beschwerdeführer in seinem Beschluss als unangreifbar und homogen bezeichnet. Dass die GenStA-Celle dann im nachhinein von Verfahrensfehlern sprach, zeigt über welch hohe kriminelle Energie von dieser kriminellen Vereinigung gegen den Beschwerdeführer ausging bzw. immer noch ausgeht.

Diese kriminelle Vereinigung von Teilen Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter, ob unter der Fachaufsicht der GenStA-Celle, der GenStA-Oldenburg, des Niedersächsischen Justizministeriums, des Landtages sowie aller bisherigen Landesregierungen, haben nicht nur dem Beschwerdeführer schwerste finanziellen Schäden über 20 Jahre zugefügt, sondern auch Dritte und insbesondere dem Gemeinwohl. Schäden in einer dreistelligen Millionenhöhe, welche bereits in 2008 durch Verkaufs- und Lizenzverträge an den internationalen Börsen nachgewiesen wurde, kann diese kriminelle Vereinigung von Teilen Niedersächsischer sowie Staats- und Justizbeamter in NRW nicht mehr bestreiten. Auch kann nicht von dieser kriminellen Vereinigung die schwersten Strafvereitelungen im Amt und seit 20 Jahren anhaltend gegen die AO bestritten werden.

Gemäß der Begründung des Herrn OStA-Vogel darf aus verfassungsrechtlichen Gründen (wie bei einer kriminellen Bande) die eine kriminelle Bande gegen die andere kriminelle Bande nicht ermitteln. Und was macht die Politik, diese versteckt sich ebenso hinter die Verfassung, wie die gesamte Richterschaft bis zum Bundesverfassungsgericht (Aktz. 1 BvR 1669/16). Damit ist das Prädikat, des eines Demokratischen Rechtsstaats und so wie es Richter Frank Fahsel 2008 in der SZ offenbarte, die größte Lüge gegenüber dem Bürger.

Rechtsbeugung

"Beugung des Rechts ist in drei Formen möglich: 1. Tatsachenverdrehung = Verfälschung des Sachverhaltes, auf den das Recht angewendet werden soll. 2. Rechtsverletzung wie = falsche Anwendung von Rechtsnormen und zwar ebenso in Bezug auf das materielle wie in Bezug auf das Verfahrensrecht oder Verfügen einer gesetzlich nicht vorgesehenen Maßnahme. 3. Ermessensmissbrauch bei Ausübung und Entscheidungen des richterlichen Ermessens" (Jescheck,H.-H. et al.: 1988 S.53 Rn 55; Dreher,E., und H.Tröndle: 1995 S.1623 Rn 5; Schönke,A., und H.Schröder: 1997 S.2280 Rn 4).

Gemäß § 163 SGG mit Art. 20 Abs. 3 GG und § 38 Abs. 1 DRiG waren nicht nur diese am LSG-Celle beschuldigten Richter zur Tatsachenfeststellung vor Beschluss verpflichtet. Bei dieser unangreifbaren Vorgeschichte, nur aus Niedersachsen gemäß § 78b ZPO keinen Anwalt beizustellen und obenauf Prozesskostenhilfe zu verweigern, ist eine unzweifelhafte Beugung des Rechts durch vorsätzliche und bandenmäßige Tatsachenverdrehung. Dass die beschuldigten Richter bei Vorlage von unangreifbaren Beweismitteln nicht gemäß § 183 Abs. 1-4 GVG handelten sowie das dem Beschwerdeführer anzeigten, zeigt deren Vorsatz zur Beugung des Rechts und zur Vertuschung eines immer noch anhaltenden Straftatbestandes gegen die AO auf (Aktz. 16 V 10089/03 FG Hannover).

Aus dem Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015 konnte OStA-Vogel unzweifelhaft unangreifbare kriminelle Fakten der kriminellen Vereinigung entnehmen. Dass es eine kriminelle Vereinigung aus Staats- und Justizbeamten geben muss, zeigen auch die Weigerungen von vielen seriösen Anwälten bis zum BGH, der einer Mandatsübernahme für den Beschwerdeführer. Dazu zählen auch Äußerungen von vielen Fachanwälten, dass man seine anwaltliche Zulassung bei derartigen Verfahren nicht aufs Spiel setzen möchte. Auch hinzukommend zählt, dass die Politik bis zum Kanzleramt den Bundestag sowie dem BGH und BVerfG als rechtliche Mitwisser an Vergehen und Verbrechen gegen den Beschwerdeführer gelten könnten, so wörtlich eine Anwaltskanzlei in Frankfurt im Jahre 2012, „politisch zu hoch aufgehangen“. Wie kann es sein, dass ein Bundesfinanz- sowie eine ehemals Bundesjustizministerin Mitwisser von vorsätzlichen Strafvereitelungen im Amt der schwersten Steuerhinterziehungen in NDS sowie NRW zum Nachteil des Klägers, Dritter sowie dem Gemeinwohl sind?

Ebenfalls mit der Äußerung des OStA-Vogel in seinem Bescheid nicht mehr ermitteln zu müssen, weil in vielen Fällen Strafverbrauch für die kriminelle Vereinigung eingetreten wäre oder auch ist, bestätigt dieser direkt die Existenz von Teilen einer kriminellen Vereinigung in der Niedersächsischen Justiz.

Abschließend, alle gerichtlichen Beschlüsse und die gemäß Art. 6 Abs. 1 MRK ohne anwaltlichen Beistand gegen den Kläger gefasst werden, werden als vorsätzliche und bandenmäßige Beugung des Rechts einer kriminellen Vereinigung zur Anzeige gebracht sowie öffentlich gemacht.

G. K.

Anlagen:
StA-Verden Verfügung vom 27. Jan. 2003
GenStA-Celle Verfügung vom 03. Juni 2003
Fax an GenStA-Oldenburg vom 07. April 2004
Vernichtung der Ermittlungsakte durch die StA-Hannover gegen die
Finanzrichter Cisse, Krüger und Blötz
Verweigerung der Akteneinsicht RAe Dr. Niewerth & Kollegen aus 2004
Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015
mit inhaltlich 31 ungesühnten schwersten Vergehen und
Verbrechen gegen den Beschwerdeführer