Staatsanwaltschaft Lüneburg drückt sich vor Ermittlungsverfahren zum NZS 5101 Js 32399/17

Am 06. November 2017 erhielt die Staatsanwaltschaft Lüneburg per Fax eine Strafanzeige gegen ihren LOStA sowie Richter am LSG-Celle.
Die Richter am LSG-Celle verweigerten aufgrund schwerster strafbarer Handlungen von Justiz-und Staatsbeamten und nicht nur in Niedersachsen gemäß § 78b ZPO die Beistellung von Fachanwälten für Straf- und Sozialrecht sowie berechtigter Prozesskostenhilfe.
Mit Schreiben vom 21. November 2017 gab der OStA Vogel der StA-Lüneburg per Bescheid bekannt, dass der größte Teil der Straftaten dem Strafverbrauch unterliegen und daher keine Ermittlungen mehr geführt werden müssen. Dieses Eingeständnis des OStA Vogel beinhaltet, dass es spätestens seit 1988 in Niedersachsen eine kriminelle Vereinigung von Staats- und Justizbeamten mit eigner Rechtsauslegung über Recht und Unrecht gab bzw in einem Fall immer noch gibt. Damit diese Angelegenheit nicht umfassend vor Gericht zur Sprache kommt bzw. nicht in ihrer kriminellen Art beendet wird, weil massivste Schadensersatzforderungen bereits anstehen, verweigern die Richter am LSG Celle sich dem § 78b ZPO. Eine bereits erfolgte Verweigerung der Beistellung gemäß § 78B ZPO und am gleichen Gericht zum Az. 1 BvR 1669/16 wurde durch Verfahrensfehler beim BSG und beim BVerfG abgewiesen. Ein Verfahren ohne Anwalt und mit solcher Begründung von Verfahrensfehlern, haben die Bürger schon mal einen Richter und egal in welcher Instanz gesehen, der einen ICE fahren kann?

„Wer Steuern hinterzieht verhält sich verantwortungslos und asozial“
Der Bundespräsident Gauck

Diese ungesühnten Straftaten waren in der Strafanzeige vom 29. Oktober 2017 aufgeführt und wären auf Grund dieser kriminellen Vereinigung in Niedersachsen bzw. NRW straffrei:

1.)Steuerhinterziehung ab 250.000EUR aufwärts
2.)Strafvereitelung – auch im Amt – u.a. der Steuerhinterziehung
3.)Befreiung von der Abgabenordnung
4.)Verletzung des Patentrechts (NRW)
5.)Betrug (NRW)
6.)Verletzung des Postgeheimnisses
7.)Postunterdrückung
8.)Urkundenfälschung im Rechtsverkehr
9.)Uneidliche Falschaussage
10.)Beweismittel- und Zeugenunterdrückung (auch NRW)
11.)Falsche Anschuldigung
12.)Anstiftung zum Handel mit BtM
13.)alle Straftaten wurden auch vorsätzlich und bandenmäßig ausgeführt

Teile der Niedersächsischen Justiz haben demnach eine kriminelle Vereinigung gegründet und von dem der Landtag ab dem 12. Januar 2006 per Petition Nr. 02265/01/15 sowie alle Landesregierungen wussten. Auch wussten davon die Generalstaatsanwaltschaften in Celle und Oldenburg für Niedersachsen sowie Düsseldorf für NRW.

Wenn ein Verfassungsorgan das andere Verfassungsorgan nicht strafrechtlich verfolgen kann, wer beschützt uns Bürger dann noch?
"Wenn das Recht geht, ist jeder Staat nur noch eine Räuberbande"