Die Vielfalt von Anlageangeboten und Finanzinstrumenten entspricht den Interessen der Anleger - von Dr. Horst Werner

Viele Kapitalmarktunternehmen bieten den Anlegern verschiedene Kapitalanlagen mit Gewinn- oder Festzinsbeteiligung an ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) und gewähren Kurz- und Langläufer zwischen 2 bis 10 Jahren bei unterschiedlichen Renditen. Das liegt auch im Interesse eines funktionierenden Risikokapitalmarktes und dient dem Vorteil von innovativen (Jung-)Unternehmen. Die Unternehmen verbessern damit ihre Kapitalbeschaffungs-Chancen auf dem Kapitalmarkt. Die Seriosität eines Unternehmens leidet nicht darunter, wenn es eine Mehrzahl von Beteiligungsangeboten ( mit verschiedenen Finanzinstrumenten gemäß § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ) am Kapitalmarkt unterbreitet. Die Prospektgesetze mit ihren Bereichsausnahmen ( = Geringfügigkeitsgrenzen = Bagatellgrenzen für den Mittelstand ) stellen allein neun verschiedene Finanzinstrumente als Kapitalanlagemöglichkeiten zur Verfügung, die auch genutzt werden sollten. Die Seriosität eines Unternehmens ist auch nicht besser, wenn sich das Unternehmen nur auf eine einzige Beteiligungsmöglichkeit konzentriert. Im Gegenteil: das führt nur zu einer nachteiligen Monostruktur in der Bilanz. Anzustreben sind neben den Verbindlichkeitsformen ( Darlehen, Anleihen etc. ) die eigenkapitalorientierten Beteiligungsformen ( stille Beteiligungen und Genussrechte mit Sonderbedingungen entsprechend dem Hauptgutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer IdW zur Bilanzierung von Mezzaninekapital ). So kann man ein Gleichgewicht von Eigenkapital zu Fremdkapital erreichen.

Beteiligungsangebote sollten sich in jedem Falle auch nach Kundenwünschen ( Mindesteinlage, Einlagedauer, unterschiedliche Renditen und Zinsssätze, Zinszahlungstermine etc. ) richten. Diese unterschiedlichen Anlegerinteressen bedeuten :

a) Gewinnorientierte Beteiligungsangebote mit Überschussdividenden und mit Verlustbeteiligung
( = bilanzrechtliches Eigenkapital )
b) Festzinsorientierte Anlageangebote (ohne Verlustbeteiligung) mit festen Zinszahlungsterminen
c) Langlauforientierte Kapitalanlagen ( z.B. 7 bis 10 Jahre )
d) Kurzlauforientierte Kapitalanlagen ( z.B. 2 Jahre )
e) grundschuldbesicherte Kapitalanlage-Angebote

Die Unterscheidung dieser Angebote a) bis e) ist rein sach- und kundenorientiert und hat nichts mit einem unüberschaubaren Angebots-Durcheinander zu tun. Der Bauer, der am Samstag auf dem Wochenmarkt Äpfel, Birnen, Apfelsinen und Bananen anbietet, macht dies ja auch im Kundeninteresse und wohlwissend, dass er größere Verkaufschancen hat. Oder wenn DEKA-Investments, DWS-Investments oder UNION-Investment jeweils über 25 verschiedene Fonds anbieten, hat dies auch nichts mit einem verwirrenden Angebots-Sammelsurium zu tun.

Jeder Zeichnungsschein, Werbeflyer oder jedes Beteiligungs-Exposé sollte eine optisch hervorgehobene „RISIKOBELEHRUNG“ enthalten, in der auf das Totalverlustrisiko einer unternehmerischen Beteiligung aufmerksam gemacht wird. Bei den Vermögensanlagen Informationsblättern ( VIB = Pflicht bei förmlichen BaFin-Prospekten ) ist der Hinweis auf ein mögliches Totalverlustrisiko sogar gesetzliche Pflicht gemäß § 13 Abs. 6 Vermögensanlagengesetz. Ein Angebotshinweis auf dieses theoretische Totalverlustrisiko ist also keinem Anbieter negativ anzukreiden, sondern er erfüllt nur seine gesetzliche Pflicht. Weitere Informationen erteilt die Dr. Werner Financial Service AG unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de