1. Teil der Zeugenliste zur Staats- und Amtshaftung beim OLG Oldenburg zum Az. 6 W 30/17

Zunächst stellte das Amt für Datenschutz in Hannover am 08. Juni 2010 fest, dass ein Gericht kein öffentliches Amt sei und damit nicht dem Datenschutz unterliege.
Der Grund dieser rechtlichen Feststellung, ein Gerichtsbediensteter in Wildeshausen (Herr G.) und wohnhaft in Hatten/NDS informierte einen vermeintlichen Gläubiger über eine hohe Sicherheitshinterlegung einer völlig unbeteiligten Klägerin. Daraufhin verweigerte die StA- und GenStA- Oldenburg ein Strafverfahren. Die Ermittlungsbehörden in Oldenburg wollten bei dem vermeintlichen Gläubiger nicht nachfragen, wer denn aus dem Amtsgericht Wildeshausen Dienstgeheimnisse an unbeteiligte Dritte verraten und damit dadurch ein weiteres Gerichtsverfahren provozierte, nun gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hatte. Daher können nun alle Namen die als Zeugen und möglicherwiese Beschuldigte vor dem OLG-Oldenburg auftreten, öffentlich gemacht werden.

28. April 2017

Nur per Fax 0441- 220 1155

Oberlandesgerichts Oldenburg
Richard Wagner Platz 1
26135 Oldenburg

G. K. ./. Bundesrepublik Deutschland
vertreten Dr. Angela Merkel - vom 05. März 2012

Oberlandesgericht Oldenburg 6 W 30/17
Landgericht Oldenburg Aktzeichen 5 O 612/17
Vorläufige Zeugenbenennung in der Klagesache

Zur vorgenannten Klage ruft der Kläger weitere folgende Staats- und Justizbeamte in den Zeugenstand beim Oberlandesgericht Oldenburg:

NDS – Ministerpräsident, Herr Stephan Weil, Staatskanzlei Hannover
NDS - Justizministerin, Frau Antje Niewisch – Lennartz aus Hannover
Ehemaliger Generalstaatsanwalt in Oldenburg, Herr Heinz Rudolf Finger
Ehemaliger LOStA in Oldenburg, Herr Roland Herrmann
Ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Delmenhorst, Herr Patrick La Lanne
Fraktionsvorsitzende der Ratsmitglieder der Stadt Delmenhorst
Leiter des Finanzamtes Delmenhorst, Herr Lange
Obergerichtsvollzieher, die Herren Gertjen aus Hatten sowie Methner aus Delmenhorst
Stv. Leiterin des Finanzamtes Delmenhorst - unbekannter Name
Frau Kruse Finanzamt Delmenhorst Zim. 135
Ehemaliger LOStA der StA Verden, Herr Trendtmann
Oberstaatsanwalt Herr Dyballa, StA-Verden
Staatsanwalt Herr Pleuß, StA-Verden
Ehemaliger Generalstaatsanwalt in Celle, Herr Harald Range
Ehemalige Justizministerin in Hannover, Frau Heister Neumann
Ehemalige LOStAin beim GenStA in Celle, Frau Nemetscheck
Oberstaatsanwalt in Celle, Herr Kolkmeyer
Landtagspräsident in Hannover, Herr Bernd Busemann
Ehemaliger Ministerpräsident in Hannover, Herr Christian Wulf
Ehemaliger Finanzminister in Hannover, Herr Hartmut Möllering
Fraktionsvorsitzende der im NDS-Landtag vertretenden Parteien zum Pet. 02265/01/15
Ehemaliger Ministerpräsident im NDS-Landtag, Herr David Mc Alister
Die Finanzrichter und Herren Cisse und Dr. Krüger sowie Richterin Blötz - aus Hannover
Staatsanwalt aus Hannover Herr Dr. Lehmann
Staatsanwalt aus Hannover, Herr Dr. Römer
Staatsanwalt aus Lüneburg, Herr Berger
Staatsanwältin aus Lüneburg, Frau Kaiser
Leiterin der Steuerfahndung Hannover, Frau Dietrichs Prinz
Der Steuerfahnder aus Hannover, Herr Hörding
Richtern am AG Syke, Herr Dänekas
Richterin am LG Verden, Frau Dr. Kruschke

Die vorgenannten Zeugen waren oder sind als Staats- und Justizbeamte unter dringendem Verdacht, hier zumindest der Beihilfe durch Unterlassen, der Strafvereitelung im Amt sowie der Beugung des Rechts gegen die AO beschuldigt. Die Zeugen und nun auch Beschuldigte hatten nicht nur alle Möglichkeiten der Schadensbegrenzung sondern auch gemäß Bundesbeamtengesetz die Pflicht einer solchen Amtshandlung.

Für Richter im Demokratischen Rechtsstaat stehen gemäß Art. 97 GG alle rechtlichen Möglichkeiten offen, strafbares Verhalten, u.a. der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG mit § 160 StPO sowie § 183 Abs. 1-4 GVG zu unterbinden sowie weiteren Schaden abzuwenden. Zumal die vorgenannten Staats- und Justizbeamten einen diesbezüglichen Beamteneid auf die Verfassung abgelegt haben.

Die hier nun nachfolgend genannten Zeugen werden zur Bestätigung der strafrechtlichen Vorwürfe des Klägers gegen die Bundesrepublik Deutschland ebenso benannt:

Rechtsanwalt, Herr Heinrich Hannover aus 28195 Bremen – Am Wall Nr. 151
Rechtsanwalt, Herr Paul Vogel aus 10117 Berlin, Unter den Linden Nr. 21
Rechtsanwalt, Herr Wolf Grezesch, 28195 Bremen, Wachtstraße 24
Prüfer für Wirtschaftsprüfer, Herr Bernd H., Berlin, Bitterfelder Allee
Richter am Amtsgericht Verden, Herr Barre

Aus dem der Klage beigefügten Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015, gehen alle Aktenzeichen (staatsanwaltschaftliches Register) der hier mit in Verbindung stehenden beschuldigten Zeugen hervor. Dass Ermittlungsakten gegen Finanzrichter bereits vernichtet worden sind, bestätigte der StA Dr. Römer aus Hannover bereits im Jahre 2011.

Die Zeugen können dann gern vor Gericht bestätigen, dass u.a. geringfügige Steuerhinterziehungen von €250TEUR gemäß §§369 und §§370 AO und aufwärts sowie Befreiung von der Abgabenordung (Az. 16 V 10089/03 des FG Hannover), auch zum Nachteil aller Steuerzahler, nicht strafbar sind. Gleichfalls sind vorsätzliche Falsche Anschuldigungen gemäß der selbigen Gesetze sowie Beweismittelunterdrückung oder Vernichtung, hier durch Staats- und Justizbeamte ebenso nicht strafbar etc. etc..

Da die hier genannten Zeugen in Staats- und Justizdiensten unter besonderen persönlichen Schutz des Staates stehen, möge das Gericht die Anschriften zur Landung selbst ermitteln.

G. K.

Anlage:
Schriftsatz an das Kanzleramt vom 11. März 2012
Schriftsatz an den Deutschen Bundestag vom 12. Juli 2015

CC:
Deutscher Bundestag – Fraktionen/Rechtsausschuss Pet 4-18-07-99999-039961
Fred E. Stoops Sr. & La Course PLLC Tulsa/Ok für K & K Inc.
Internetveröffentlichung
Kanzleramt per Fax