Ignoranz, Arroganz oder kriminell durch den Deutschen Bundestag erlaubt ?

Der Deutsche Bundestag drückt sich als Legislative seit vielen Jahren davor von den anderen Verfassungsorganen nicht nur Rechenschaft über deren strafbares Handeln zu fordern, nein der Deutsche Bundestag duldete bisher dieses strafbare Handeln, welche dem Bürger und Steuerzahler nun sehr schwer auf den Magen schlagen dürfte. Nicht nur das erhebliche Schadensersatzforderungen gerichtlich eingefordert werden sondern die Höhe dieser Forderungen werden erheblich und in der Endsumme der Staatskasse zu Lasten gehen.

21. April 2017

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Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Pet 4-18-07-312-019381
Aktz. 4-18-07-99999-039961 vom 11. April 2017

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

höchste Richter des sogenannten Demokratischen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland haben sich vorsätzlich und bandenmäßig an mehrfachen Vergehen und Verbrechen in Tateinheit gegen den Petenten beteiligt, bzw. diesem tatenlos zugeschaut. Wenn die Mitglieder des Deutschen Bundestages den Verbrechensstraftatbestand der Beugung des Rechts und egal in welcher Art von Gerichtsverfahren durch absichtliche Tatsachen-Verdrehungen nicht verstehen oder verstehen wollen, so ist das nicht das Problem des Petenten, sondern das des Deutschen Bundestages als Legislative/Gesetzgeber. Dieser erlaubte hier Teilen der Judikative und Exekutive sich straffrei gegen jedes Gesetz zum Nachteil des Petenten, der Bürger und der gesamten Gesellschaft vorsätzlich und bandenmäßig zu vergehen.

Rechtsbeugung

"Beugung des Rechts ist in drei Formen möglich: 1. Tatsachenverdrehung = Verfälschung des Sachverhaltes, auf den das Recht angewendet werden soll. 2. Rechtsverletzung wie = falsche Anwendung von Rechtsnormen und zwar ebenso in Bezug auf das materielle wie in Bezug auf das Verfahrensrecht oder Verfügen einer gesetzlich nicht vorgesehenen Maßnahme. 3. Ermessensmissbrauch bei Ausübung und Entscheidungen des richterlichen Ermessens" (Jescheck,H.-H. et al.: 1988 S.53 Rn 55; Dreher,E., und H.Tröndle: 1995 S.1623 Rn 5; Schönke,A., und H.Schröder: 1997 S.2280 Rn 4).

Zu den Tatsachenverdrehungen in Bezug auf den Verbrechensstraftatbestand der Rechtsbeugung zählen u.a. Uneidliche Falschaussagen, Falsche Anschuldigungen, Unterdrückung von verfahrensrelevanten Beweismitteln, Vernichtung von Beweismitteln, Untersagung von Gutachteranhörungen, Verweigerung eines Rechtsbeistandes, vorsätzliche und bandenmäßige Anstiftung zu Vergehen und Verbrechen sowie Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr.

Alle diese vorgenannten Handlungen hat die Legislative unter Strafe gestellt, aber es interessierte die Legislative nicht einmal im Ansatz, ob die Judikative und Exekutive auch so das gesetzliches Handeln gegen sich selbst ausüben. Die vorgenannten Tatsachen-Verdrehungen erlebt der Petent seit über zwanzig Jahren im sogenannten Demokratischen Rechtsstaat.

Dass sich der Petent und ehemalige politische Häftling des Zuchthauses Brandenburg des Jahres 1977/1978 diese Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten und in Mitwisserschaft des Deutschen Bundestages sowie Bundeskanzleramtes und hier in Tateinheit ohne jeglichen rechtlichen Widerspruch gefallen lässt, grenzt wohl an nicht mehr zu überbietender persönlicher und politischer Arroganz der Täter, deren Fachaufsichtsführenden sowie deren politische Mitwisser.

Der Deutsche Bundestag hat dadurch in direkter Mitwisserschaft nicht nur den Petenten und seine Mitinvestoren zwanzig Jahre lang wirtschaftlich schwerst-geschädigt, sondern auch die Umwelt hinsichtlich der vollen Rohstoffrückgewinnung xxxxxxxxx sowie der CO² Minderung auf dem gesamten Planeten schwerste Schäden zugefügt. Die öffentlichen Ankündigungen aller Politiker der Bundesrepublik Deutschland, Maßnahmen zum Schutze der Umwelt zu ergreifen bzw. ergriffen zu haben, sind im Zusammenhang mit dem inzwischen nach zwanzig Jahren abgelaufenen Patent DE 197 xxxx als rein populistisch anzusehen und damit völlig unglaubwürdig.

Dem Ganzen rechtlich sowie zur weiteren Schadensbegrenzung und auch insbesondere des Steuerzahlers zu begegnen, dazu gibt es nur einen Weg, den der nationalen und internationalen Öffentlichkeit. Wenn die Mitglieder des Deutschen Bundestages meinen, bei der Durchsetzung der Verfassung und hier mit in Verbindung stehender Gesetze, dem langjährigen offensichtlichen Wegsehen, Vertuschen und Vereiteln der Judikative und Exekutive zustimmen zu müssen, so ist das nicht das Problem des Petenten. Wer nicht zuhören will, muss eben fühlen und es wirkt am Meisten in der Kasse. Als Anmerkung, der Petent führt derzeit Staats- und Amtshaftungsklage vor dem OLG-Oldenburg mit einer Schadensersatzsumme von €150 Mio. EUR. Eine weitere zivile Klage wird in absehbarer Zeit vor einem US-Bundesgericht geführt, welches in einer Verurteilung dementsprechend höher ausfallen dürfte.

Damit hier generell hinsichtlich in juristischer sowie politischer Hinsicht keine Missverständnisse insgesamt aufkommen, wird der Petent die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages sowie die Vorsitzende des Petitionsausschusses als Zeugen vor Gericht laden lassen. Die Bundeskanzlerin wird bereits durch das Landgericht Oldenburg als Beklagtenvertreter/in geführt. Dort können diese dann insbesondere ihre rechtlichen Ansichten zur Verfassung und zu den Gesetzen in Bezug auf geduldete Beugungen des Rechts bis zum Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und in Mitwisserschaft des Deutschen Bundestages vor aller Öffentlichkeit äußern.

Hochachtungsvoll

G.K.

Cc:
Fred E. Stoops Sr. & La Course PLLC Tulsa/Ok für K& K Inc.
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