Doppelte Besteuerung beim Vererben eines Vermögens an eine Kapitalgesellschaft

Wenn eine Kapitalgesellschaft Vermögen erbt, dann fällt nicht nur Erbschaftsteuer an. Die Kapitalgesellschaft hat das nach Abzug der Erbschaftsteuer verbleibende Vermögen zusätzlich der Körperschaftsteuer und evtl. anfallender Gewerbesteuer zu unterwerfen. Das hat der Bundesfinanzhof im Dezember 2016 beschlossen.
Er gab an, dass eine GmbH, die eine eigene juristische Person darstellt und keine außerbetriebliche Sphäre aufweist. Damit muss auch das geerbte Vermögen wie eine normale Einnahme behandelt werden. Auch wenn es eine Doppelbesteuerung sei, würde sie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen und wäre lt. Bundesfinanzhof manchmal nicht zu vermeiden.
Deswegen ist es ratsam, sich genau zu informieren, wenn man sein Vermögen einer GmbH vererben möchte. Ein kompetenter Steuerberater hilft in diesem Fall.

Verfasser:
Marcus Streit, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
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