Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble der Mitwisserschaft der vorsätzlichen Strafvereitelung im Amt gegen die AO überführt !!!

Der ehemalige Richter am LG Stuttgart, Frank Fahsel hatte in seinem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung im Jahre 2008 geschrieben:

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie system-konform sind. Ich habe unzählige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation Willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor "Meinesgleichen".

Internationale Pressemitteilung

Bundesfinanzminister Herr Wolfgang Schäuble ist der Beihilfe durch Unterlassen gemäß § 13 StGB i.V. mit § 258a StGB und § 370 AO überführt – hat der Bundesfinanzminister überhaupt noch die Fähigkeit der Fachaufsicht über seine Mitarbeiter?

„Abschließende unangreifbare Erkenntnisse über den Demokratischen Rechtsstaat im Jahre 1988 - 2016“

Zur Vorgeschichte sollte man wissen, dass das Land Niedersachsen im Zeitraum 1988 zumindest ein BtM-Verbrechen in Auftrag gab. Daran müssen zumindest der Ministerpräsident, der Justizminister, der Innenminister und der Generalstaatsanwalt in Celle und neben der direkten Täterschaft der Staatsanwaltschaft Verden als Mitwisser beteiligt gewesen sein (Az. 6 Zs 939/03 GenStA Celle). Ein untrügbares Indiz für diesen seit langem bekannten Vorwurf bis zum BVerfG, der damals anklagende Staatsanwalt aus Verden (R. Herrmann und heute LOStA in Oldenburg) hatte die ihm bekannten Auftraggeber (namentlich bekannt) vor Strafverfolgung bewahrt. Darüber hinaus hatte sich der Vors. Richter der subjektiven sowie objektiven Wahrheit in der Verhandlung verweigert. Am 27. Januar 2003 fälschte die ermittelnde StAin Frau Oelfke bei der Staatsanwaltschaft Verden auf Blatt 9 der Ermittlungsakte, die Tatzeit durch eine 12 jährige Vorverlegung gegen die beteiligten und beschuldigten Straftäter in Staats- und Justizdiensten. Als weiteres Indiz verweigerte die Fachaufsichtsführende Staatsanwältin bei der GenStA in Celle, Frau Nemetscheck, am 03. Juni 2003 unter gleichem Aktenzeichen die Abgabenachricht an den Anzeigenerstatter. Homogen bestätigte am 22. Juli 2003 das Niedersächsische Justizministerium unter der Az 4121 E –S 5. 176/03 die Vertuschung des BtM-Verbrechen’s und so bis zum heutigen Tage. Bis heute versehen die an dem damaligen BtM-Verbrechen beteiligten und ungesühnten Straftäter ihre berufliche Tätigkeit in Staats- und Justizdiensten. Es ist nicht nur ein lapidarer Fauxpas sondern ein vorsätzlicher Bruch der Verfassung sowie der damit verbundenen Strafgesetze. In Fortsetzung, die Justizbehörden in Oldenburg verweigerten ein Ermittlungsverfahren gegen das Finanzamt Delmenhorst und Andere, wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Abgabenordung, sprich Steuerhinterziehung und strafrechtlicher Steuerbefreiung (NZS Az. 910 Js 22232/11). Zuvor hatten die Niedersächsische Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Wulff und der Niedersächsischen Landtag zum Aktenzeichen 02265/01/15, abschließend am 12. Mai 2006 die gleiche Rechtsauffassung wie die Justizbehörden in Oldenburg vertreten.

Im Jahre 1995 haben skrupellose und ebenso ungesühnte Betrüger für ein kleines Unternehmen nahe Bremen einen riesigen finanziellen Schaden von damals rund 143 TDM verursacht. Die zuständige Justiz in Baden-Württemberg hatte durch ihr mehr als offensichtliches juristisches Versagen nicht zur Schadensminderung des schweren Betruges für das Kleinunternehmen beigetragen. Auch die beteiligte Bremer Justiz sah es nicht als ihre Aufgabe an, Vermögenswerte (45 TDM) im Täter-Opfer Ausgleich rechtzeitig bei den Betrügern sicherzustellen. So ging leider durch das offensichtliche Versagen der Justiz eines Demokratischen Rechtsstaats ein Kleinunternehmen über Nacht den Bach hinunter.

Wie es dann kommen musste und bei einer solchen Summe, die mal eben so über Nacht verschwand, konnte das Kleinunternehmen seinen Finanzverpflichtungen beim Finanzamt nur in zuvor vereinbarten Teilzahlungen nachkommen. Nachdem man sich in zwei Jahren harter Arbeit danach eine neue Existenz mit einer hochinnovativen und patentierten Umwelttechnologie aufgebaut hatte, steht plötzlich und an dem Tage und wo der Kredit in zweistelliger Millionhöhe für den Neubau einer kleinen ersten eigenen Fabrik genehmigt wurde, die Steuerfahndung vor der Tür. Damit war dann erneut die wirtschaftliche Existenz durch den Staat zunächst total ruinös zerstört. Nötigung und Lügen vor Gericht begleiten bis heute diese Straftat durch den Staat, da half dann auch in zweiter Instanz kein Freispruch vor dem Landgericht. Unabhängig davon log der Zeuge der Steuerfahndung Hannover Herr Hörding zur erstinstanzlichen Verurteilung den Richter Barre beim AG Verden zur Einkommensteuer 1994 um 27 TDM Ausgaben für Kindesunterhalt etc. etc. an. Nach strafrechtlicher Verjährung für vorsätzliche und Falsche Anschuldigungen durch Staats- und Justizbeamte in Niedersachsen, gab am 22. März 2011 die Leiterin der Steuerfahndung Hannover, Frau Dietrichs Prinz, schriftlich unter dem Az. P 1007-60-1 zu, Bankbelege mit Ausgabennachweisen von ca. 600 TDM zum Steuerstrafverfahren nicht in Besitz gehabt zu haben. Ganz abgesehen davon, dass diese Bankbelege als völlig entlastender Beweis auch auf den Beschlagnahmeprotokollen vom 08. Dezember 1997 durch die Steuerfahnder nicht verzeichnet wurden. Darüber hinaus und zur endgültigen Vertuschung des Ganzen, verweigerte die Steuerfahndung Hannover im Jahre 2008 beauftragten und seriösen Anwälten in Oldenburg Akteneinsicht. Der Staat wollte damit bewusst einer nicht unerheblichen Schadensersatzforderung entgehen und was ihm bis heute gelungen ist.

Nun haben ja Unternehmer das gesetzliche Recht auf Vorsteuerstattung, sollte man annehmen oder auch meinen. Nachdem das Finanzamt Syke eine solche Vorsteuererstattung ablehnte, erfolgte 2003 und noch vor Abschluss der Steuerfahndungssache eine Klage vor dem Finanzgericht Hannover. Nun sollte man ebenfalls annehmen, dass in Jura promovierte Richter den § 76 Abs. 1 FGO und ihre gesetzliche Pflicht zur Wahrheit kennen. Um nun im Steuerstrafverfahren beteiligte Staats- und Justizbeamte in Niedersachsen nicht nur vor erheblichen Schadensersatzforderungen, sondern auch vor Strafverfolgung zu beschützen, erklärten die drei beteiligten Finanzrichter am Finanzgericht Hannover die inzwischen mehrfach revolutionären und patentierten Umwelttechnologien rückwirkend auf eine unbestimmte Zeit, (mindestens für 20 Jahre) zur Liebhaberei und damit zur Steuerfreiheit - Aktz. 16 V 10089/03. Die drei Richter am Finanzgericht Hannover wollten nicht einmal den vorsätzlichen Prozessbetrug durch den bestellten Gutachter des Finanzamtes Syke erkennen und der schriftlich in seinem Gutachten behauptete, dass mit diesen patentierten Technologien jemals Geld zu verdienen sei. Recht auf mündliche Verhandlung und gemäß Art. 103 Abs. 1 GG rechtliches Gehör – wie immer und bis heute wurden durch das Gericht verweigert.

Dass dieses immer noch rechtskräftige Urteil eine vorsätzliche und bandenmäßige Straftat der Rechtsbeugung, strafbar gemäß § 339 StGB ist, erkennt man ganz einfach daran, dass der ebenso in Jura promovierte Staatsanwalt Dr. Lehmann aus Hannover im Jahre 2004 am 01. Juni 2004 schriftlich unter dem Aktz. NZS 1141 Js 40496/04 der Staatsanwaltschaft Hannover auf Blatt 15 der Ermittlungsakte anordnete, Beweismittel des Anzeigenerstatters gegen die beteiligten Finanzrichter und andere Justiz- und Staatsbeamte zu unterdrücken. Wer nun noch glaubt, dass ein kleiner Staatsanwalt in Hannover solche gravierenden Entscheidungen allein treffen kann oder konnte, der dürfte sich auf größtem Holzwege befinden. Aus dieser schriftlichen Anordnung des Dr. Lehmann ist direkt zu entnehmen, dem Anzeigenerstatter ist das Aktenzeichen der Ermittlungsakte gegen die Finanzrichter nicht mitzuteilen. Als finales Ergebnis übermittelte die Staatsanwaltschaft Hannover am 01. Dezember 2004 unangreifbares Beweismaterial zur Rechtsbeugung und als nicht zuordnungsbar an den Anzeigenerstatter zurück. Wie hochgradig kriminell dieses Handeln und nicht nur in Niedersachsen inzwischen ist ist, kann man im Nachgang daran erkennen, dass genau auf diese Patente am 31. Dezember 2007 und mit angeblich Null Einkommenswert des Finanzgerichts Hannover, hier rückwirkend aus 1997, eine kriminelle und exklusive Nutzungslizenz für ein US-Börsenunternehmen (Magnum D O’r Recorces Inc.) erteilt wurde. Dieses US-Börsenunternehmen erzielte in nur wenigen Monaten des Jahres 2008 und in Bezug auf den weltweit exklusiven Lizenzvertrag, Geschäftsaufträge von zirka einer viertel Milliarde US-Dollar, welches in allen Finanznachrichten der Welt verbreitet wurde. Das Land NRW hat bis zum heutigen Tage die beteiligten kriminellen Lizenzgeber aus Deutschland vor Strafverfolgung sowie Schadensersatzforderungen beschützt, denn diese Straftäter haben direkte Kenntnis von weiteren Straftaten von Staats- und Justizbeamten sowie einer Deutschen Großbank und müssen daher die Strafgesetze bzw. die Justiz allein schon im Ansatz nicht fürchten. Noch immer ungeklärt ist bis heute die Tatsache, wurden die Einnahmen der Straftäter seit 2008 in Millionhöhe hier in Deutschland versteuert und an wen wurden durch jene Täter die hochinnovative Technologie weltweit verraten? Diese Täter haben sich mit betrogenem Geld, aus einer Hermesversicherung und der Sparkasse Menden, Vermögenswerte in Millionenhöhe verschafft. Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und auch der Landtag in NRW schweigen beharrlich dazu – es lebe die Straffreiheit für Verbrechen gegen den Bürger durch volle Protektion der Politik und der Justiz.

Nun hat ein erheblicher Mitinvestor seit 1997 in diese revolutionären Technologien ebenso vor dem Finanzgericht Hannover auf Lohnsteuererstattung geklagt. Das Finanzgericht Hannover und obwohl unangreifbare Beweise (Bankeinzahlungsbelege über 283 TDM) für den dringenden Verdacht auf Steuerhinterziehung einer Dritten involvierten Person dem Gericht in der Hauptverhandlung vorgelegt wurden, wies das Finanzgericht die Klage des Mitinvestors einfach ab. Urkundenfälschung des Verhandlungsprotokolls durch das Finanzgericht Hannover war in diesem Verfahren erneut herzlich willkommen. Die Pflicht des Gerichts gemäß § 183 GVG unmittelbar tätig zu werden, war eine schon vorher zu erwartende Fehlanzeige. Darüber hinaus ließ sich das Finanzgericht Hannover noch die Kosten des Verfahrens bezahlen, obwohl und wenn der Staat seinen verfassungsmäßigen Pflichten über mehr als ein Jahrzehnt nachgekommen wäre, es eine solche Klage niemals gegeben hätte (§ 21 GKG). Im weiteren Fortgang und da das Finanzgericht Hannover den weiteren rechtlichen Weg untersagte sowie inzwischen kein Anwalt mehr ein Mandat in der Sache übernehmen wollte, klagte der Mitinvestor nun vor dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht und von dem wir Bürger nun durchaus Gerechtigkeit erwarten dürften, hatte nichts Weiteres zu tun als durch die § 93b mit § 93a BverfGG, am 26. Oktober 2009 mit Aktenzeichen 2 BvR 2156/09 einstimmig den Ausverkauf des Demokratischen Rechtsstaats zur Abgabenordnung zu erklären. Darüber hinaus war mit Aktenzeichen 2 BvR 2231/09 unter gleicher Gesetzeslage durch die Bundesverfassungsrichter ebenso einstimmig erklärt worden, dass die Wahrheit im Gerichtssaal nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist. Im weiteren Rechtszug bestätigte der European Court of Human Rights durch die Deutsche Sektion am 18. Juli 2013 unter dem Aktenzeichen 17132/10 die gleiche Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts sowie inzwischen auch des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2016. Wenn ein oder zwei Bürger der Europäischen Union, Steuern in nicht unerheblicher Höhe offiziell straffrei hinterziehen dürfen, dürften alle Bürger dieses Recht ebenso in Anspruch nehmen? Damit würde sich die Existenz der Europäischen Union mehr als deutlich in Frage stellen. Aber solche staatlich Existenz bedrohenden Handlungen sind ja gemäß Bundesverfassungsgericht und mit einstimmigem Richterbeschluss, nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung.

In Bezug auf die Genehmigung der Straffreiheit der erheblichen Steuerhinterziehung sowie der vorsätzlichen Strafvereitelung im Amt durch die Justiz- und Staatsbehörden in Niedersachsen und NRW, informierte der Mitinvestor die damalige Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser- Schnarrenberger und auch den Bundesfinanzminister Herrn Wolfgang Schäuble am 26. November 2009 per Fax (030-18628-3260 um 22:15 Uhr) in Kenntnis der Steuerbefreiung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Bundesfinanzminister hat sich bis heute zu der unglaublichen Entscheidung und indem er als oberster Dienstherr aller Finanzämter darin verwickelt ist, nicht geäußert sondern die Straftäter in Staats- und Justizdiensten ohne Widerspruch gewähren lassen. Wenn die Staatsanwaltschaft Verden im Jahre 2004 unter dem Aktenzeichen NZS 402 Js 23050/04 am 13. Juli 2004 auf Seite 2 behauptete, dass von den inzwischen im Zeitraum 1994 - 2000 an den Steuerpflichtigen insgesamt gezahlten 283 TDM plus anderer materielle Werte über 150TDM, nur zur Verbindlichkeitstilgung verwendet wurde, so ist dies eine glatte Lüge (Beweis LG Verden Az. 4 T 18/15). In zweiter Instanz lehnte das Landgericht Verden unter Verweigerung der Beistellung eines Notanwalts (gemäß § 78b ZPO) eine rechtliche Beschwerde ab. Hier kann man durchaus vom Indiz der weiteren Vertuschung von Vergehen/Verbrechen durch die Niedersächsische Justiz und Politik ausgehen.

Dass solche unglaublichen kriminellen und bandenmäßigen Handlungen von Staats- und Justizbeamten im Laufe der Jahre, verbunden mit unglaublichen finanziellen Verlusten – auch für den Deutschen Steuerzahler, immer weitere Kreise durch Mitwisserschaft zogen und noch ziehen, dürfte wohl jedem unbedarften Bürger bewusst sein. Beteiligt sind neben Niedersachsen und NRW auch die Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg. Direkt an Straftaten gemäß § 13 StGB, § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB sind beteiligt die Länder Brandenburg und Thüringen. Wobei auf Thüringen noch der § 339 StGB mit § 344 StGB und § 345 StGB anzuwenden wäre. Nach einer schriftlichen Bestätigung der vollen rechtlichen Verantwortlichkeit der Thüringischen Justiz (AG Erfurt und LG Nordhausen) durch das Bundesjustizministerium an den Deutschen Bundestag, erklärte die Ex-Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht im März 2011 und sinngemäß, die in Berlin haben uns gar nichts zu sagen.

Da die Kanzlerin von einigen dieser strafrechtlichen Vorwürfe schriftliche Kenntnis hatte und sich am 05. März 2012 hinter die Verfassung versteckte, ebenso wie der Deutsche Bundestag, welcher Anwalt sollte dann jetzt noch vor Gericht ein Mandat übernehmen und welches Gericht sollte jetzt noch eine mündliche Verhandlung zulassen oder gemäß § 78b ZPO einen Rechtsanwalt dem Kläger oder einem Beschwerdeführer zur Seite stellen?

Alle regen sich über den Präsidenten Erdogan und Journalisten auf, die dort in der Türkei wegen der Wahrheit verfolgt werden. Ist denn angesichts der hier vorgetragenen Wahrheiten der Demokratische Rechtsstaat viel besser? Wie schrieb doch Ex-Richter Fahsel in der Süddeutschen Zeitung 2008, ihn trifft täglich tiefer Ekel, wenn er an die täglichen Rechtsbeugungen seiner Richterkollegen und der Staatsanwälte denkt. Richter Fahsel bezeichnete das Ganze in seinem Leserbrief sogar als systembedingte Staatskriminalität und gegen diese nicht anzukommen wäre. In dieser hier nun öffentlichen Pressemitteilung ist der unzweifelhafte Beweis für die von Richter Fahsel getätigten Vorwürfe von systembedingter Staatskriminalität.

Die angehäufte kriminelle Schande, hier gegen den Demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und mit systembedingter Staatskriminalität, ist inzwischen so groß, dass international renommierten Kanzleien wie die New Yorker Kanzlei Hausfeld sich weigern ein Mandat vor einem US-Bundesgericht zu übernehmen. Mandat gegen VW ja aber gegen mitwissende Politiker und höchste Richter in einen Demokratischen Rechtsstaat – ein klares NEIN.

Dem Deutschen Bundestag als Legislative des Demokratischen Rechtsstaates ist vorzuwerfen, wie konnte man Gesetze schaffen, welches Verfassungsorganen oder dem höchsten Deutschen Gericht es erlauben, die Straffreiheit von vorsätzlichen bandenmäßigen Straftaten, hier insbesondere von Staats- und Justizbeamten zu decken (§ 93b BVerfGG mit § 93 a BVerfGG / BGH § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO zu den Aktenzeichen 2 ARs 283/15 mit 2 ARs 217/15)? Dass der Bundesjustizminister vorsätzliche schwerwiegende Urkundenfälschungen der Bundesanwaltschaft für den Bundesgerichtshof duldet, ist ein direkter Faustschlag ins Gesicht des Demokratischen Rechtsstaates. Hat sich im Demokratischen Rechtsstaat unter Staats- und Justizbeamten und mit ausdrücklicher Duldung der Politik, tatsächlich eine Herrschaft des Unrechts unkontrolliert verbreitet?

Dem Ganzen ist nichts weiter hinzuzufügen!

Gez. G.K.
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.