Wasserschaden: Wenn die Wohnung baden geht

Berlin, den 14.06.2016 – Ein geplatztes Rohr, eine defekte Waschmaschine oder ein heftiges Unwetter: Wasserschäden entstehen meist unbeabsichtigt. Beschädigte Wohnräume und zerstörtes Mobiliar lassen einen Wasserschaden schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Zum Glück zahlen in den meisten Fällen die Versicherungen problemlos. Welche Versicherung für was aufkommt, hängt vom jeweiligen Wasserschaden ab.

Schäden an der Immobilie entstehen meist durch defekte Heizungs- und Sanitäranlagen. Hier greift die Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen. Ob die Wohngebäudeversicherung die Schäden reguliert, hängt davon ab, ob der Versicherte bestimmte Kriterien erfüllt hat. Bei kaum genutzten Immobilien, wie z.B. Ferienhäusern, müssen Versicherte alle Wasseranlagen regelmäßig überprüfen. Wenn bei einem Wasserschaden Dritte beschädigt werden, z.B. Nachbarn, greift die private Haftpflicht. Schließlich muss an den Dritten Schadensersatz geleistet werden. Hat man selbst einen Wasserschaden verursacht, so greift die Hausratsversicherung.

Ist der Wasserschaden da, lautet die oberste Priorität Wände und Böden trocknen. Sonst bildet sich Schimmel, der unter Umständen das Mauerwerk schwer beschädigt. Eine Sanierung ist da oftmals kostspielig. Der Einsatz von Bautrocknern erweist sich als ideal, um sicher zu gehen, dass Feuchtigkeit restlos aus Wänden und Böden entwichen ist. Mehr Infos zu Bautrockner und deren Einsatzmöglichkeiten bei einem Wasserschaden gibt es unter http://www.allegra24.de


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