Rauchmelderpflicht 2016: So ändert sich der Versicherungsschutz

In den meisten deutschen Bundesländern besteht für Neubauten schon heute eine Rauchmelderpflicht. Das bedeutet, wenn ein Haus neu gebaut wird, müssen Rauchmelder eingebaut werden. Das gilt ganz besonders, wenn die Immobilie vermietet wird. Die Vorschriften sind deutschlandweit zwar noch nicht völlig vereinheitlicht, doch ab Januar 2016 werden sich die Vorgaben nochmals verschärfen, sie gelten dann auch für bestehende Gebäude. Doch was bedeutet die Rauchmelderpflicht für den Versicherungsschutz, und was müssen Versicherte jetzt wissen? Alle Infos dazu, bis ins kleinste Detail, findet man auf https://www.transparent-beraten.de/2015/10/27/6137/rauchmelder-in-deutsc...

Betroffen sind Hausrat- und Gebäudeversicherung
Von der Rauchmelderpflicht sind vorrangig die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung betroffen. Beide Versicherungswerke schützen im Brandfall, wenn der Versicherte sein Hab und Gut verliert. Die Hausratversicherung deckt den Schaden am Hausrat ab, hier sind beispielsweise Möbel, Kleider, Geschirr und viele andere Dinge aus dem persönlichen Hausstand im Brandfall versichert. Die Gebäudeversicherung dagegen greift bei Schäden, die nach einem Brand direkt am Haus und auf dem versicherten Gelände entstehen. Zwar sind beide Versicherungen keine Pflichtversicherung, doch um den eigenen Besitz und vor allem die eigene Immobilie vor den finanziellen Folgen im Brandfall zu schützen, sind sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen. Doch der Versicherungsschutz gerät in Gefahr, wenn der Eigentümer seiner Pflicht zur Installation von funktionierenden Rauchmeldern nicht nachkommt.

Rauchmelder müssen funktionsfähig sein
Im Gesetz ist recht eindeutig geregelt, dass der Eigentümer, der Vermieter oder der Bauherr für die Anbringung der Rauchmelder sorgen muss oder einen Fachmann damit beauftragen muss. Nur in Ausnahmefällen trifft den Mieter die Verpflichtung, die Geräte einzubauen, wie es zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Die Geräte sollten eine Mindestlebensdauer von zehn Jahren haben, in dieser Zeit müssen sie regelmäßig vom Fachmann geprüft werden. Es reicht also nicht, dass man selbst ausprobiert, ob der Sensor auf Rauch mit einem akustischen Signal reagiert. Im Schadensfall könnte ein Versicherer nämlich geltend machen, dass ein Laie nicht so sorgfältig prüfen kann wie ein Fachmann. Im Idealfall lässt man als Vermieter oder Eigentümer regelmäßig prüfen, ob die Geräte funktionieren. Bei einer Hausgemeinschaft mit Verwaltung kann diese Aufgabe problemlos an die Verwaltung übergeben werden. Sie beauftragt dann einen Fachmann mit der regelmäßigen Wartung und der ordnungsgemäßen Feststellung der Funktionsfähigkeit.

So schnell ist der Schutz gefährdet
Der Versicherungsschutz aus der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gerät in Gefahr, wenn der Rauchmelder nicht ordnungsgemäß gewartet ist oder nicht ordentlich funktioniert. Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es dazu noch nicht. Einige Gerichte haben bereits entschieden, dass der Versicherungsschutz bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherung erlischt, wenn der Rauchmelder nicht funktioniert oder nicht installiert wurde. Dem Prozess war dann eine Leistungsablehnung des Versicherers vorangegangen. Wer das nicht riskieren will, sorgt für regelmäßig gewartete und funktionsfähige Rauchmelder. Sie können nicht nur Menschenleben retten, sondern im Versicherungsfall auch den dringend nötigen Versicherungsschutz gewährleisten.

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