Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Stephan Weil GenStA-Celle Az. 2 Zs 726/16

Hier darf nun öffentlich die Frage gestellt werden, sind oder bilden Teile unserer Justiz kriminelle Banden bei der vorsätzlichen Strafvereitelung im Amt? Jeder kleine Bürger und der nur gemessen an der Schwere der strafrechtlichen Vorwürfe gegen höchste Staats- und Justizbeamte eine kleine OWi begeht, landet doch und wenn er nicht bezahlt im Knast. Selbst hier beim Verdacht von kleinen OWi, ziehen diese kriminellen Banden und nicht nur in der Niedersächsischen Justiz, alle Register ihres kriminellen Könnens um der Strafverfolgung zu entgehen. Vorsätzliche und bandenmäßige Urkundenfälschungen im Amt oder der Gerichtsakten sind noch das Geringste. Vorsätzliche und bandenmäßige Anstiftung von einschlägig Vorbestraften zu weiteren BtM-Verbrechen durch Staats- und GenStA sowie mit Erlaubnis der Politik, ist schon ein Hammer im Demokratischen Rechtsstaat. Aber es geht noch viel höher, man hat keinerlei Hemmungen um der Strafverfolgung zu entgehen und erlaubt sogar heftigste Steuerhinterziehungen oder befreit von jeglichen Steuerzahlungen und das soll nicht kriminell sein? Ein Ministerpräsident lässt solche Straftaten und für die jeder kleine Bürger unweigerlich in den Knast wandern würde, problemlos durch seine Justizministerin durchwinken. Da sich über fast 20 Jahre diese Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten homogen angehäuft haben, gab es nur den einzigen und letzen Weg des Rechts, den einer Strafanzeige beim internationalen Strafgerichtshof in den Haag. Nicht nur in Afrika oder Asien sind Teile der dortigen Justiz kriminell oder auch korrupt. Wir haben es sogar hier mitten in Deutschland, wie sagt doch täglich der Bundestagsabgeordnete Bosbach, "Demokratischer Rechtsstaat" und der schon lange angesichts dieser unangreifbaren Tatsachen und Fakten, keiner mehr ist. Denn wer dabei und aus welchen Gründen auch immer wegschaut, ist ein unmittelbarer Mittäter und damit strafbewährt.

17. März 2016

Per Fax an: (05141) – 206 540

Generalstaatsanwaltschaft Celle
OStAin Frau Dr. Ihnen
Schlossplatz 2
29221 Celle

2 Zs 726/16 – Ihr Schreiben vom 11. April 2016
Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsidenten Stephan Weil
in Verbindung mit
2 Zs 1866/15 - Ihr Schreiben vom 19. Oktober 2015
Ermittlungsverfahren gegen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz u.a. – 1141 Js 73202/15 StA Hannover

OStAin Frau Dr. Ihnen,

Ein Ministerpräsident, seine Justizministerin und die ihren Staatsbeamten vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt gegen die Abgabenordnung erlauben, sind allein aus dieser Sicht in ihren ehrenhaften Staatsämtern untragbar.

Ihr erneutes Schreiben entspricht nicht einmal im Ansatz der Sach- und Rechtslage, sondern ist lediglich der fortgesetzte Versuch der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt. Hierzu verweise ich auf mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 24. Oktober 2015. Selbst Ihre Schriftsätze entsprechen allein schon im Ansatz nicht einmal der bestehenden Rechtsnorm, hier gemäß RiStBV. Ich muss Ihnen, noch angeblich dazu in Jura promoviert, nicht die Grundsatz- oder Leitsatzentscheidungen des BGH oder des BVerfG vorzitieren oder zu Gemüte bringen.

Ihr Dreizeiler, hier alles zur Sach- und Rechtslage geprüft zu haben, ist eine unverschämte Lüge und damit eine fortgesetzte bandenmäßige Straftat Niedersächsischer Staats- und Justizbeamter.

§89 Abs. 2 RiStBV - Die Begründung der Einstellungsverfügung darf sich nicht auf allgemeine und nichtssagende Redewendungen, z.B. "da eine Straftat nicht vorliegt oder nicht nachgewiesen ist", beschränken. Vielmehr soll in der Regel - schon um unnötige Beschwerden zu vermeiden - angegeben werden, aus welchen Gründen der Verdacht einer Straftat nicht ausreichend erscheint oder weshalb sich sonst die Anklageerhebung verbietet. Dabei kann es genügen, die Gründe anzuführen, die ein Eingehen auf Einzelheiten unnötig machen, z.B., dass die angezeigte Handlung unter kein Strafgesetz fällt, dass die Strafverfolgung verjährt oder aus anderen Gründen unzulässig ist oder dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Da ich über einen Realschulabschluss sowie über die Fachhochschulreife verfüge und die man für einen technischen Studienzugang benötigt, kann ich angesichts meiner dortigen Benotungen sehr gut lesen, schreiben und auch rechnen. Zur Erlangung von nationalen und internationalen Patenten benötigt man zwingend ein homogenes Denkvermögen.Bei bestehender Beweislage aus den zutreffenden Ermittlungs- oder Gerichtsakten, müssen Sie gemessen an Ihren schriftlichen Stellungnahmen entweder:

1.eine beidseitige Erblindung Ihrer Augen erlitten haben
2.oder nicht des Schreibens und Lesens mächtig zu sein
3.in ihrer Promotion vorsätzlich betrogen zu haben
4.oder hochgradig kriminell und damit Mitglied einer kriminellen Bande zu sein, die eine parallele Strafgesetzgebung im Demokratischen Rechtsstaat betreibt.

Um das Ganze abzukürzen, ich habe wegen jahrelanger vorsätzlicher bandenmäßiger Vergehen und Verbrechen, gegen meine Person und auch Dritter unter Mitwisserschaft und Duldung von höchsten Staats- und Justizbeamten der Bundesrepublik Deutschland, Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gestellt. Der Deutsche Bundestag ist umfangreich und der seit seiner im Oktober 2015 angekündigten Untersuchung in der Sache mit Beweismaterial (- welches auch dem BGH und dem BVerfG inzwischen vorlag -) informiert. Der Abschluss dieser Untersuchung aus dem Bundestag liegt dem Anzeigenerstatter noch nicht vor.

Da die Bundeskanzlerin in 2012 bereits durch meine Person schriftlich insgesamt informiert war, kann das Ganze für Frau Dr. Merkel und als rechtliche Vertreterin für die Bundesrepublik Deutschland, mehr als sehr sehr peinlich werden.

Mit geziemten Grüßen

G. K.

Cc:Deutscher Bundestag Pet 4-18-07-312-019381
Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.
Internetveröffentlichung
Dr. Norbert Blüm - Einspruch