Generalbundesanwaltschaft - etwa mit Roland Freisler Gesinnung? 2 ARs 283/15

Das was die Generalbundesanwaltschaft beim 2. Strafsenat des BGH beantragt, lässt einem Bürger das Blut in seinen Adern gefrieren. Aber warum soll man sich im "Demokratischen Rechtsstaat" wundern, wenn man zum Generalbundesanwalt durch den Bundestag berufen wird aber vorher sich an schwersten Straftaten, zum Beispiel gegen die AO beteiligt hat. Die Generalbundesanwaltschaft war diesbezüglich 2011 und 2012 schriftlich informiert worden, jedoch ohne eine Reaktion auf ein solches Verbrechen.

Nun liegt ein Schreiben des Dr. C. StA beim BGH unter dem Az. 2 AR 217/15 dem 2. Strafsenat beim BGH vor. Es ist schon mal verwunderlich, dass der 2. Strafsenat beim BGH für Entscheidungen des OLG-Oldenburg zuständig ist. Nun liegt dem 2. Strafsenat ein Revisionsantrag zur Entscheidung des OLG Oldenburg vor. Dass dieser Antrag generell beim BGH gestellt wurde, liegt einfach daran, dass die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg für das OLG- Oldenburg vorsätzlich eine Urkunde im Amt in schwerster Form gefälscht hat. Das Recht zur Niederschrift einer sofortigen Beschwerde wurde durch das Amtsgericht untersagt. Diese Untersagung wurde in der Urkunde durch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg gefälscht oder besser gesagt einfach verschwiegen.

Der Staat und seine Beamten begehen seit 1987 Verbrechen über fünf Bundesländer oder decken solche durch vorsätzliche bandenmäßige Strafvereitelung im Amt. Inzwischen so schwerwiegend, dass sich kein Anwalt mehr wagt ein Mandat vor Gericht zu übernehmen. Damit ist unangreifbar bewiesen, dass das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 der Konvention der Menschenrechte durch Staatskriminalität ausgehebelt ist. Übersetzt und überspitzt gesehen, man erschießt einen Menschen und fragt ihn dann hinterher, warum hat er sich erschießen lassen und spricht den Täter frei. Die Generalbundesanwaltschaft vertritt mit ihrer Stellungnahme für den 2. Strafsenat die Rechtsansicht, dass ein Beschuldigter vor Gericht und egal in welcher Instanz, keinen Anwalt benötigt. Diese Rechtsansicht der Generalbundesanwaltschaft gegenüber dem BGH kommt der Rechtsansicht eines Roland Freisler oder der roten Hilde Benjamin gleich. Urteile im Demokratischen Rechtsstaat erhalten Rechtsgültigkeit durch vorsätzliche Urkundenfälschung im Amt, bestätigt durch die Generalbundesanwaltschaft vom 05. Oktober 2015.