Datenerhebungen aus der Luft - Schwerpunkt Drohneneinsatz

Einleitung: Aus der Luft sieht der polizeiliche Beobachter oft mehr als vom Boden aus. Deshalb gehören Luftaufnahmen (Luftbilder, Luftvideos) bereits zu den „technischen Standardmaßnahmen“ der Polizei. Eingesetzt werden hochauflösende Kameras, montiert an Tornados der Bundeswehr, an Polizeihubschraubern und seit einigen Jahren auch an Drohnen. Neben den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und den rechtlichen Grundlagen wird auch behandelt, ob zusätzlich Tonaufnahmen aus der Luft möglich sind.
Fazit: Bildaufnahmen (Fotos, Videos) aus der Luft gehören zu den „technischen Standardmaßnahmen“ der Polizei. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es demnächst auch „Tonaufnahmen von oben“ geben wird. Die Rechtslage lässt Bild- und Tonaufnahmen zur Gefahrernabwehr aus der Luft zu; bei Veranstaltungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen, sind die engen Voraussetzungen nach § 19a i.V.m. § 12a VersG verbindlich. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei den Bild- und Tonaufnahmen um eine offene oder verdeckte Maßnahme handelt und ob ein entsprechender Rechtssatz die Eingriffsmaßnahme zulässt. Der polizeiliche Drohneneinsatz ist zwar noch nicht flächendeckend angekommen, aber es ist davon auszugehen, dass nach und nach alle Bundesländer Drohnen anschaffen werden. Evtl. Überlegungen auf Seiten der Politik, Hubschrauber – zumindest zum Teil – durch kostengünstigere Drohnen zu ersetzen, sollten schnell ad acta gelegt werden .
Quelle: Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker, in: POLIZEI VERKEHR + TECHNIK (pvt), Heft 1/2015, S. 24 ff.


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