Streaming Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen) versendet momentan für die "The Archive AG” Abmahnungen. Wurden bisher Abmahnungen regelmäßig wegen Tauschbörsennutzung (Stichwort: Filesharing) und Bildrechtverletzungen verschickt, so ist diesmal der Vorwurf des "Streamings" Gegenstand der Schreiben. Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming gab es bisher in Deutschland noch nicht.

Aus den uns vorliegenden Schreiben ergibt sich, dass die Kanzlei U+C, die bereits in der Vergangeheit durch urheberrechtliche Abmahnungen wegen pornografischen Filmen und mit der Ankündigung eines "Porno-Prangers" auffällig geworden ist, Abmahnschreiben verschickt, in denen den Empfängern das "Streaming" von pornografischen Filmen über das Internetportal "redtube.com" vorgeworfen und neben der Abgabe von Unterlassungserklärungen die Zahlung von 250,00 € verlangt wird.

Es ist bereits umstritten, ob das sogenannte "Streaming", also das bloße Ablaufenlassen und Betrachten eines Films im Browser, überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, ob eine dauerhafte oder nur eine zeitweilige Kopie des Filmaterials im Arbeitsspeicher des zum "Streamen" benutzten Rechners erstellt wird.

Wie immer im Bereich urheberrechtlichter Abmahnungen sollte man als Empfänger einer Abmahnung vorsichtig sein und das Schreiben jedenfalls nicht ohne entsprechende Kenntnisse ignorieren. Ebenfalls sollte keinesfalls ohne weitere Prüfung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben und sich unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Rechtsanwalt Erik Stamer, LL.M.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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