SEPA-Verfahren: Für Einheitlichkeit beim Zahlungsverkehr

Zu Beginn des Jahres 2014 wird das sogenannte SEPA-Verfahren eingeführt. SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und bedeutet, dass alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden und dass es für alle Länder einen einheitlichen Zahlungsverkehr geben wird. Damit lassen sich Zahlungen bequemer durchführen. Die Umstellung auf die europaweit einheitlichen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Steuerberater Körnig aus Mannheim informiert über das SEPA-Verfahren und seine Änderungen.

Steuerberater informiert über die Änderungen

Das SEPA-Verfahren bezieht sich sowohl auf Überweisungen als auch auf Lastschriftverfahren. Bisher waren es Zahlende gewohnt, beim Zahlungsverkehr die Kontonummer und Bankleitzahl parat zu haben. In Zukunft werden beide Nummern ersetzt. Als Ersatz im Zahlungsverkehr dienen die IBAN und BIC. IBAN steht für International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer. BIC ist der Business Identifier Code, die internationale Bankleitzahl. Warum wird das SEPA-Verfahren überhaupt eingeführt? SEPA steht für Single Euro Payment Area. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum. Mithilfe von vereinheitlichten Datenformaten kann der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union bequemer umgesetzt werden. Landesgrenzen spielen beim Zahlungsvorgang ab diesem Zeitpunkt keine Rolle mehr. Die Einführung des SEPA-Verfahrens ist unter anderem mit Veränderungen hinsichtlich der Bankverbindungen für Unternehmen, Lieferanten, Kunden und Privatpersonen verbunden. Technisch müssen die Geräte und die Software auf den gleichen Stand gebracht werden, sodass der einwandfreie Zahlungsverkehr in Europa ab 2014 ohne Probleme ablaufen kann. Steuerberater müssen gleichermaßen Vorbereitungen treffen und Fragen der Mandanten bezüglich des Verfahrens beantworten und bei der Umstellung unterstützen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
O 4 , 5
68161 Mannheim
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