Bürger wollen nicht mehr Erneuerbare im Heizungskeller

STUTTGART. - Nach Ende der freiwilligen ersten Bürgerbeteiligung zum geplanten Erneuerbare-Wärme-Gesetz,EWärmeG, liegt eine erste statistische Auswertung vor. Demnach sind die zur Bewertung gestellten Eckpunkte der Novelle rund 3.000 Mal beurteilt worden. Das Umweltministerium hatte um Antworten auf 17 Fragen gebeten.
Über 60 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen stimmten den Eckpunkten grundsätzlich zu („Richtig“ oder „Teilweise richtig“) beziehungsweise sprachen sich sogar für weitergehende Regelungen aus („zu wenig weitgehend“).

Umweltminister Franz Untersteller: „In den nächsten Wochen werten wir die Ergebnisse dieser ersten Bürgerbeteiligung im Verfahren detailliert aus. Auch mit allen eingegangenen Kommentaren und Stellungnahmen werden wir uns sorgfältig auseinandersetzen. Diese Auswertung fließt dann in das weitere Novellierungsverfahren ein.“
Neben dieser grundsätzlichen Zustimmung, die sich auch auf die Ziele der Landesregierung für den Klima- und Ressourcenschutz im Wärmesektor erstreckt, gebe es auch für zentrale Vorhaben in der EWärmeG-Novelle ein positives Votum. Zum Beispiel für die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf den Nichtwohnbereich oder für die Ausweitung der technologischen Optionen, um die im Gesetz formulierten Anforderrungen an eine neue Heizungsanlage zu erfüllen.
Auch die Möglichkeit, durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans einen Teil der Anforderungen zu erfüllen, wurde in der Bürgerbeteiligung überwiegend begrüßt.
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