Sowjetische Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz 1941-1945

Mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 trat der Zweite Weltkrieg in eine neue Phase ein. Das »Unternehmen Barbarossa« war kein Eroberungsfeldzug im herkömmlichen Sinne, sondern ein »Vernichtungskrieg « gegen einen Staat, der nach der nationalsozialistischen Weltanschauung als Hort des »bolschewistischen Judentums« und »Todfeind des nationalsozialistischen Deutschland« galt. Adolf Hitler hatte am 30. März 1941 seine Generäle entsprechend eingestimmt: »Wir müssen vom Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken. Der Kommunist ist vorher kein Kamerad und nachher kein Kamerad. Es handelt sich um einen Vernichtungskampf. […] Wir führen nicht Krieg, um den Feind zu konservieren.

Sowjetische Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz 1941-1945
Dokumente zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Norddeutschland
Rolf Keller
Verlag: Wallstein Verlag

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Den sowjetischen Soldaten, die in deutsche Gefangenschaft gerieten, wurde von vornherein eine Behandlung nach den Grundsätzen der Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen von 1929 verwehrt.
Sie wurden als »unnütze Esser« und »gefährliche Elemente« angesehen; ihr massenhafter Tod war Teil des strategischen Kalküls der NS-Führung und der Wehrmacht.
Die Siegesgewissheit der deutschen Führung war so groß, dass keine Notwendigkeit gesehen wurde, sowjetische Kriegsgefangene als Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen. Außerdem fürchtete die NS-Führung eine kommunistische Infiltrierung des deutschen Volkes durch die gefangenen Rotarmisten, die als »Träger der bolschewistischen Weltanschauung« galten.
Hitler hatte daher den Transport sowjetischer Kriegsgefangener in das Reichsgebiet ursprünglich generell abgelehnt. Erst auf Drängen von Industrie und Reichsarbeitsministerium, die auf den strukturellen Arbeitskräftemangel in der Kriegswirtschaft hinwiesen, machte er Zugeständnisse, legte jedoch im Sommer 1941 eine Höchstzahl von vorerst 120.000 sowjetischen Kriegsgefangenen im Reichsgebiet fest. Ihr Arbeitseinsatz wurde als vorübergehend angesehen und als »notwendiges Übel« bezeichnet.

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