Unterschätztes Risiko - Jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig

Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland muss aufgrund psychischer und physischer Erkrankungen seinen Beruf noch vor dem Renteneintritt aufgeben. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Krankenversicherung DKV zur Berufsunfähigkeit hervor. Dennoch zeigt eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Versicherungsgesellschaft Heidelberger Leben, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit von der Bevölkerung nach wie vor deutlich unterschätzt wird. Insgesamt wurden bei der Studie rund 2.000 Personen ab 14 Jahren zum Risiko einer Berufsunfähigkeit befragt. Weitere Informationen liefert preisvergleich-versicherungen.de (www.preisvergleich-versichreungen.de).

Dabei wird insbesondere der Bedarf einer Berufsunfähigkeitsversicherung von den Befragten deutlich unterschätzt und in Frage gestellt. Und auch hinsichtlich der monatlich anfallenden Kosten für eine Berufsunfähigkeitspolice sind sich die Befragten sehr unsicher. So zeigt das Ergebnis der Umfrage, dass die Mehrzahl der Untersuchungsteilnehmer das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit 10 Prozent viel zu niedrig einordnet. Denn tatsächlich werden 25 Prozent aller Beschäftigten im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig und müssen ihre Tätigkeit noch vor dem Eintritt in das Rentenalter niederlegen. Des Weiteren schätzten 15 Prozent der Befragten das Risiko einer Berufsunfähigkeit sogar auf 5 Prozent. So lagen lediglich 23 Prozent der Studienteilnehmer mit ihrer Angabe richtig und vermuteten, dass jeder vierte Arbeitnehmer aufgrund von physischen oder psychischen Einschränkungen seiner Tätigkeit nicht bis zu seinem regulären Rentnerdasein nachkommen kann. Umso wichtiger ist es, über einen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken und passende, individuell abgestimmte Angebote zu finden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei jedoch besonders wichtig, dass die dabei gestellten Gesundheitsfragen ehrlich und wenn nötig auch durch ärztlichen Rat beantwortet werden. Denn nur wenn die Richtigkeit der Angaben im Schadensfall nachgewiesen werden kann, kommt das Versicherungsunternehmen auch für die jeweilige Berufsunfähigkeit auf und kann den Arbeitnehmer so vor finanziellen Einbußen schützen.

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