Finanzierung von Familiengesellschaften mit privatem Nachrangkapital vom Kapitalmarkt - von Dr. Horst Werner

Die Unternehmensfinanzierung von Familiengesellschaften kann mit privatem Beteiligungskapital ohne Stimmrechtseinflüsse über den Kapitalmarkt bewerkstelligt werden, so Dr. Horst Werner (Göttingen). Familiengesellschaften stehen bei Unternehmensfinanzierungen angesichts der Kreditvergabe-Zurückhaltung der Banken und des Konjunktureinbruchs in Europa mit Auftragsrückgang und wegen der überwiegend schwachen Eigenkapitalausstattung von durchschnittlich unter 10 % und vor dem Hintergrund der ab dem 01. 01. 2013 wirksam werdenden Baseler Eigenkapitalvereinbarung Basel III unter dem Druck der angemessenen Kapitalversorgung. Während früher die Aufnahme von Hausbank-Krediten übliches und angemessenes Mittel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs war, müssen heute Familienunternehmen immer häufiger feststellen, dass ihnen diese Möglichkeit der Kapitalbeschaffung und der Kapitalversorgung über die Kreditinstitute verschlossen ist. Familienunternehmen stehen somit vor der Aufgabe, bankenungebundene Finanzierungslösungen als alternative Finanzierungswege zu sondieren, um die Unternehmensentwicklung mit den zu finanzierenden Investitionen und Produktinnovationen auf dem richtigen Weg zu halten. Was können nun Familienunternehmen tun, um notwendige und sinnvolle Investitionen bankenunabhängig durchzufinanzieren und die Weichen für die Zukunft zu stellen ?

„Die Aufnahme von stimmrechtslosem Beteiligungskapital ist häufig eine Möglichkeit, um die Finanzierungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, unternehmerische Visionen zu realisieren und anvisierte Projekte, beispielsweise zur Produktionserweiterung und Neu-Markterschließung zu verwirklichen“, weiss der Finanzierungsexperte Dr. Horst Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). „Durch die Ausgabe verwässerungsfreier Finanzierungsinstrumente kann das Unternehmen im Wege des Private Placements private wie auch institutionelle Anleger an ihrem Unternehmen beteiligen, ohne zugleich Eigentums- oder Mitspracherechte preiszugeben. Dem Familienunternehmen fließt bei entsprechendem Platzierungserfolg unmittelbar Liquidität als Eigenkapitalersatz mit Bonitätsverbesserung zu; einer Bestellung von Sicherheiten bedarf es regelmäßig nicht“, erläutert Dr. Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ).

Übliche Finanzierungsinstrumente einer Beteiligung mit Nachrangkapital sind beispielsweise Genussrechtskapital, stilles Gesellschaftskapital, private Nachrangdarlehen oder Anleihekapital. Das über eine Privatplatzierung eingeworbene Beteiligungskapital steht zur freien Verfügung des Unternehmens und kann innerhalb des Gesellschaftszwecks nach Belieben des Unternehmens verwendet werden. Es bedarf keiner Verpfändungen oder privater Bürgschaften.

Welche Anforderungen sollten nun aber die Unternehmen erfüllen, um am freien Kapitalmarkt private Investoren anzusprechen und für welche Unternehmen ist die Kapitalbeschaffung im Wege der Privatplatzierung geeignet? „Grundsätzlich können Unternehmen in jeder Rechtsform Beteiligungskapital einwerben. Der Kapitalmarkt ist somit keineswegs nur den großen und bekannten Börsengesellschaften vorbehalten, sondern steht ebenso den kleinen und mittelständischen Familienunternehmen zur Verfügung, die einen erheblich geringeren Kapitalbedarf haben. Diese können zum Beispiel durch die Ansprache und Beteiligung von Privatinvestoren, Mezzaninefonds oder auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern außerbörschlich Kapital einwerben, das zur Durchführung notwendiger Investitionen erforderlich ist“, erläutert Dr. Werner. Jedoch sollte das Unternehmen bereits über eine solide Stellung am Markt verfügen und im operativen Geschäft ertragreich arbeiten können. Bei einem öffentlichen Angebot zur Mezzaninekapital-Beteiligung von über Euro 3.000.000,- muss das Unternehmen einen Beteiligungsverkaufsprospekt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatten lassen, der nur durch einen spezialisierten Kapitalmarktfachmann erstellt werden sollte.