Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote sind der Hebel für die Vervielfachung der Finanzierungskraft eines Unternehmens
Pressetext verfasst von HorstWerner am Sa, 2013-03-30 17:33.Das bilanzielle Eigenkapital bzw. eine hohe Eigenkapitalquote bieten - so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - die entscheidende Hebelwirkung für die Finanzierungsfähigkeit eines Unternehmens. Das Eigenkapital ist das Haftkapital eines Unternehmens. Es gliedert sich in das eingezahlte Eigentümer-Kapital, das gezeichnete ( und eingezahlte ) Nachrangkapital, die Kapitalrücklage und den bilanzierten Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag. Regelmäßig kann mit dem vorhandenen Eigenkapital die Finanzierungssumme für Investitionen verdrei- bis vervierfacht werden. Wer z.B. eine Photovoltaik-Dachanlage bauen möchte, erhält regelmäßig das Vierfache an Kredit, wenn er entsprechendes Eigenkapital vorhält: Eigenkapital x Vier/Fünf Darlehen = Gesamtfinanzierung. Für den Unternehmer ist es deshalb von Bedeutung, diese Hebelwirkung des Eigenkapitals bzw. der Eigenkapitalquote zu erkennen und investitionsstrategisch einzusetzen. Die Eigenkapitalquote errechnet sich aus dem prozentualen Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital eines Unternehmens. Oder anders ausgedrückt: das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme ergibt die Eigenkapitalquote; gemessen wird das Verhältnis von Haftkapital zu Gläubigerkapital. Die Eigenkapitalquote eines Unternehmens bestimmt seine Bonität und sein Rating.
Das Eigenkapital kann nicht nur durch eine Stammkapital- oder Kommanditkapital oder Grundkapitaleinlage erhöht werden, sondern auch durch stilles Beteiligungskapital oder durch Genussrechtskapital von dritten Kapitalgebern, wenn der Unternehmensinhaber selbst die Mittel für eine Kapitalerhöhung zur Steigerung des Eigenkapitals nicht zur Verfügung hat. Die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens läßt sich somit auch durch Kapital von Dritten ohne Fremdeinfluß verbessern.
Die Eigenkapitalquote kann auch ohne Barliquidität durch die Umwandlung von Verbindlichkeiten aller Art in bilanzrechtliches Eigenkapital verbessert werden. Dies geschieht durch einen sogen. Debt-Equity-Swap als eine bilanzpolitische Maßnahme ( = Bilanzoptimierung ). Dabei ist die Umwidmung von Verbindlichkeiten aller Art in stilles Beteiligungskapital und Genussrechtskapital regelmäßig besonders interessenadäquat und z.B. bei Gesellschafterdarlehen jederzeit ohne Einschaltung von unternehmensfremden Personen, ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes und nahezu ohne Aufwand möglich: Der mit der Gewährung eines (Gesellschafter-)Darlehens verfolgte Zweck, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und gleichzeitig die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals zu ermöglichen, lässt sich mit Mezzanine-Kapital in Form von Genussrechten und stillen Beteiligungen besser erreichen.
Die Eigenkapitalquote eines Unternehmens kann z.B. auch bargeldlos mit einer Sacheinlage teilweise erheblich verbessert werden. Als einzubringende Sachwerte kommen alle Gegenstände in Betracht, die einen Vermögenswert haben und als Betriebsvermögen dienlich sein können. Dies können materielle Wirtschaftsgüter wie Immobilien oder mobile Vermögensgegenstände sein. Es kommen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Lizenzen, Franchise-Rechte etc. in Betracht.
Sacheinlagen können durch materielle Vermögensgegenstände, also von mobilen Gegenständen und Sachen durch Eigentums-Übertragung auf das Unternehmen nach einem Bewertungsgutachten erfolgen. In Betracht kommen z.B. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien oder andere Sachgegenstände. Bei Immobilien ist darauf zu achten, daß bei unmittelbarer Einbringung die Grunderwerbsteuer anfallen kann. Sofern die Immobilie im Eigentum einer Kapitalgesellschaft steht, kann die Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn die Gesellschaftsanteile dieser "Immobiliengesellschaft" lediglich zu 94,5% übertragen werden. In Höhe der aufgelösten stillen Reserve ( Wertdifferenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert = Einbringungswert ist mit einer Ertragsbesteuerung zu rechnen, die jedoch auf die Hälfte reduziert ist.
Als Sacheinlage können auch immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Erfindungen, Marken, Know-how oder Lizenzen eingebracht werden. Im Rahmen der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wird der Vermögensgegenstand von einem Gutachter bewertet. Dabei kann sich z.B. bei einer Immobilie ein erhöhter Einbringungswert ergeben, wenn ihr Verkehrswert über dem Buchwert liegt, etwa weil sie weitgehend abgeschrieben wurde oder weil werterhöhende Eigenleistungen vorgenommen wurden.
Die Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ) berät Unternehmen bei Bilanzumstellungen, um die Eigenkapitalquote deutlich zu erhöhen und die Grundlagen für eine neue Finanzarchitektur zu legen. Zudem lassen sich von Anlegern und privaten Kapitalgebern stimmrechtloses Beteiligungskapital ( = Nachrangkapital ) als stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Nachrang-Darlehenskapital als wirtschaftliches Eigenkapital oder Anleihekapital mit einer Privatplatzierung beschaffen. Der Finanzierungsspezialist Dr. Horst Werner gibt weitere kostenfreie Auskünfte unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.