Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Die wichtigsten Neuregelungen 2013

Neben der Einführung der Elektronischen Steuerkarte, über die schon vielfach in den Medien berichtet wurde, bringt das Jahr 2013 noch verschiedene weitere steuerliche Änderungen mit sich, informiert jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

„Gute Nachrichten gibt es zum Beispiel für Mini-Jobber“, so Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. So wird zum 1.1. die Arbeitslohngrenze bei geringfügiger Beschäftigung von 400 auf 450 Euro angehoben. Waren Minijobs bislang nur auf Antrag versicherungspflichtig, ist es ab kommendem Jahr genau umgekehrt: „Minijobs sind dann grundsätzlich versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und können nur auf Antrag befreit werden“, erklärt Steinbach. Für die sogenannten „Midijobber“ wurde die Gleitzone von bislang 400 bis 800 auf künftig 450 bis 850 Euro erhöht. Innerhalb dieser Gleitzone gilt für Arbeitnehmer ein ermäßigter Beitragssatz zur Sozialversicherung, so dass niedrigere Sozialversicherungsbeiträge anfallen als in einem regulär sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Bereits im „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ wurde festgelegt, dass die steuerlichen Veranlagungsformen bei Ehegatten zum 1. 1. 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden. Neben der Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting wird es künftig drei Formen der „Einzelveranlagung“ geben, erläutert Gudrun Steinbach: „Eine mit Grundtarif, eine mit Witwen-Splitting und eine Variante mit Sonder-Splitting im Trennungsjahr.“ Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt und die jeweils bezogenen Einkünfte zugerechnet. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, so die Expertin.

Änderungen gibt es 2013 auch bei der Pflegezusatzversicherung. Da der Gesetzgeber private Vorsorge hier als sinnvoll und notwendig anerkennt, wird diese künftig einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren Pflegezusatzversicherungen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft war. „Dies war jedoch meist der Fall“, betont Gudrun Steinbach. Ab 2013 nun zahle der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsvertrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt und noch einige weitere Auflagen erfüllt.

Ebenso erfreulich: Nach einem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP (Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge – Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz) sollen ab dem Jahr 2013 bei Alleinstehenden Vorsorgeaufwendungen bis zu 24.000 Euro (bislang 20.000 Euro), bei Verheirateten bis zu 48.000 Euro (bislang 40.000 Euro) als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

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