PKV: Arzneirabatte und Medikamentenkopien stark rückläufig

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist nach Berichten der Online Verbraucherplattform PKV-Vergleich.de (http://www.pkv-vergleich.de) die Nachfrage nach Rabattverträgen mit der Pharmaindustrie und nach preisgünstigeren Medikamentenkopien, sogenannten Generika, stark rückläufig. Zeitgleich bemühen sich die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt um Abschlüsse von Rabattverträgen mit den verschiedensten Arzneimittelherstellern, was eine steigende Verordnung von Generika an Kassenpatienten automatisch mit einschließt. Einmal mehr zeigt sich am Verhalten der PKV, dass Gutes nun einmal seinen Preis hat.

Generika: Günstig ist nicht unbedingt gut

Ein Generikum ist, umgangssprachlich ausgedrückt, eine preiswerte Nachahmung eines teureren Markenmedikamentes. Der alte Werbeslogan „Da gibt’s doch auch was von Ratiopharm“ klingt in diesem Zusammenhang dem einen oder anderen Leser sicher noch im Ohr. Da ein Generikum nur um eine Geringfügigkeit vom Originalmedikament abweichen darf, scheint es sich auf den ersten Blick um eine hervorragende Alternative zum Original zu handeln. Inzwischen zeigt sich jedoch, dass gerade viele Privatpatienten, denen ein bestimmtes Medikament mehrmals von ihrem Arzt verschrieben wurde, spätestens bei der Zweit- oder Drittverordnung auf das Originalpräparat bestehen. Dieses Verhalten ist sicherlich auch zu einem guten Teil mit der Tatsache zu erklären, dass private Krankenversicherungen ihren Versicherten normalerweise die Wahl des Medikamentes selbst überlassen und die anfallenden Kosten ohne viel Hin und Her erstatten. Man wolle die Patienten in dieser Sache nicht bevormunden, heißt es dazu aus PKV Kreisen.

Arzneimittelrabatte – ein rotes Tuch für die PKV

Arzneimittelrabatte sind für viele private Krankenversicherungen inzwischen ein rotes Tuch und werden von vielen PKV gar nicht mehr vereinbart. Bis zum Januar des Jahres 2011 hatten ohnehin nur gesetzliche Krankenkassen einen rechtlichen Anspruch auf die Gewährung von Rabatten durch Unternehmen aus der Pharmaindustrie, entsprechende Verträge werden auch weiterhin von den meisten GKV aus Kostengründen gerne abgeschlossen. Grund für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherer auf Einräumung dieser Rabatte ergibt sich im Grunde aus zwei rechtlichen Bestimmungen. Einerseits hat der Gesetzgeber den Krankenkassen ein Wirtschaftlichkeitsgebot auferlegt, das bedeutet, dass alle GKV nach besten Kräften sparen müssen. Andererseits musste der Gesetzgeber auch die für diese Einsparungen notwendigen Voraussetzungen schaffen, woraufhin unter anderem auch das Recht auf Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern herrührt. Erst im Januar 2011 war durch das Arzneimittelneuverordnungsgesetz auch der privaten Krankenversicherung das Recht auf Arzneimittelrabatte eingeräumt worden. Ein Recht, das nach dem Artikel auf PKV-Vergleich.de (http://www.pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung-rabatte-und-gene...) von den privaten Krankenversicherungen inzwischen jedoch kaum noch in Anspruch genommen wird.

Pharmaunternehmen klagt gegen Arzneimittelrabatt

In diesem Zusammenhang muss noch darauf hingewiesen werden, dass inzwischen ein mittelständisches Pharmaunternehmen eine negative Feststellungsklage gegen den Zwang, privaten Krankenversicherern einen Rabatt einräumen zu müssen, eingereicht hat. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.pkv-vergleich.de/pkv-pharmaunternehmen-klagt-gegen-zwangsraba...


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