Vorsicht bei der Wahl des Berater bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder ergaben Studien in der Vergangenheit, dass Berater von Versicherungen oft nicht ausreichend und richtig beraten. Am häufigsten schneiden die Vermittler, die nur für eine Versicherung tätig sind, so genannte Ausschließlichkeitsvermittler, nicht besonders gut ab. Oft fangen die Fehler schon bei der Analyse des Bedarfs an. Hier wird meistens nur oberflächlich gearbeitet und nicht richtig auf die Ziele und Wünsche des Kunden eingegangen. Gerade in Bereichen, wie der Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine solch schlampige Arbeit schwerwiegende Folgen für den Verbraucher haben. Nur die wenigsten Berater empfahlen bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die richtig Absicherungshöhe einer Berufsunfähigkeitsrente, die ca.80 % vom Brutto betragen sollte. Nur jeder zehnte gebundene Berater ermittelte hier die richtige Absicherungshöhe. Unabhängige Mehrfirmenvertreter oder Makler schnitten bei der Beratung schon besser ab, wobei auch hier noch Fehler gemacht wurden.

Richtige Angaben bei den Gesundheitsfragen bei Abschluss einer BU sind notwendig

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zählt mittlerweile zu einer der wichtigsten Versicherungen für einen Berufstätigen. Durch einen solchen Schutz wird das Einkommen abgesichert, so dass bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Rente von der Versicherung als Leistung gezahlt wird, die das fehlende Gehalt ersetzen soll. Für den Verbraucher ist bei der Antragstellung deshalb besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Bei Antragsstellung müssen die von Seiten der Versicherung gestellten Gesundheitsfragen möglichst lückenlos und fehlerfrei beantwortet werden, weil es sonst sein kann, dass einem später die Leistung verweigert wird. Mehrere der Einfirmen-Vertreter trugen in der Vergangenheit nicht alle Vorerkrankungen bei Leuten ein, die schon ersten Leiden zu verzeichnen hatten. Diese Fahrlässigkeit kann den Verbraucher seinen Versicherungsschutz kosten. Grund für solch ein Fehlverhalten, ist, dass natürlich bei Ablehnung der Versicherung, wegen zu schwerwiegender Krankheiten, auch keine Provisionen fließen. Zu empfehlen ist daher, sich einen unabhängigen Makler zu suchen und bei einem komischen Bauchgefühl, vor einer Entscheidung, sich noch einmal Rat vom Verbraucherschutz zu holen.

Kurt Folkmann
finanzen.de AG
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